Einzelbild herunterladen
 

Skenntmeatt* $«U:

Chrlich 9 Mark. !bj.4M. 60$fa.

Vierteljährlich

I Siurt 25 Pfg. (für auswärtige Ldonneuten »it deut betreffen« ken P-jlaujjchlLg. Sie eiuteine nium- mer 10 Pfg.

f)iuiiuicr Imriyr.

Irtgteich Amtliches Kvgan für SLcröt- unö LcrnöKreis Kcrncru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

S#fetd»n*

PreiS:

Die 1 (faltige Varmondzeile »d. deren Raum

10 Pfg.

Die 2ffalt Zeile 20 Pfg.

DieSspaltigeZe«, SO $fg.

Nr. 257

Freitag den 4. November

ib»7

Amtliches.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe XIII zu den Kurmärkischen Schuldverschreibungen

Die Zinsscheine zu den Kurmärkischen Schuldverschreibungen Reihe XIII Nr. 1 bis 8 über die Zinsen für die Zeit vom 1. No­vember 1887 bis 31. Oktober 1891 werden vom 17. Oktober d. J. ab von der Kontrolle ist Staatspapiere hierselbst Oranienstraße 92 Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang ge­nommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zins­scheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangs­bescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbe­scheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats­papiere sich mit den innerhalb der Monarchie wohnen­den Inhabern der Zinsscheinanwei sungen nicht ein­lassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provrnzral- kaffen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.

Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung ver­sehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern.

Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provrnzral- kassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen ab­handen gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzial- kaffen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 8. September 1887.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

I. 2103 gez. Spdo w.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den Verzeichnissen über die zur Empfangnahme der neuen Zinsscheine einzureichenden Zinsschein-Anweisungen bei der hiesigen Regierungs-Hauptkasse und den sämmtlichen Steuerkaffen unseres Bezirks unentgeltlich zu haben sind.

Cassel, den 13. September 1887.

Königliche Regierung.

I. K. 4166 Schwarzenberg, i. V.

BekanNtmachungen Kömgl. Lärm athsamts.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Herbst - Control - Versammlungen tm Kresse Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt:

In Windecken auf dem Schloßberg am 7. November 1887, Vormittags 8 V» Uhr, für die Orte:

Windecken, Eichen, Erbsiadt, Marköbel, Ostheim, Oberdorfelden, Kilianstädten, Niederissigheim, Roßdorf und Gutsbezirk Barers- röderhof.

In Bischofs heimKirch- und Schulpatz in der Hintergasse am 7. November 1 887, Vormittags 1 P/2 Uhr, s»r die Orte

Fechenheim, Gronau, Niederdorfelden, Wachenbuchen, Bergen,

Enkheim, Bischofsheim, Hochstadt, Dörnigheim, Gutsbezirke Dotten- felderhof und Gronauerhof.

In Langenselbold Kirchplatz am 8. November 1887, Vormittags 9 Uhr, für die Orte:

Langenselbold, Hüttengesäß, Langendiebach, Neuwiedermus, Ravolz- Hausen, Rückingen, Oberissigheim, Rüdigheim und Gutsbezirk Rüdigheimerhof.

In Hanau Paradeplatz, Zeughaus am 9. November 1887, Vormittags 8 Uhr, für die Orte:

Keffelstadt, Oberrodenbach, Niederrodenbach, Großauheim, Groß- krotzenburg, Mittelbuchen, Bruchköbel, Gutsbezirke Wolfgang, Pulverfabrik, Philippsruhe und Fasanerie, Wilhelmsbad, Wil­helmsbaderhof, Kinzigheimerhof und Neuhof.

In Hanau wie vor am 9. November 1887, Vor­mittags 9 Uhr, für die Stadt Hanau und zwar die Jahrgänge 1880, 1881 und 1882.

In Hanau wie vor am 9. November 1 8 87, Vor­mittags 10 Uhr, für die Stadt Hanau und zwar die Jahrgänge 1883, 1884, 1885, 1886 und 1887.

Es wird dies mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu den Herbst- Control-Versammlungen sämmtliche Reservisten, Dispositions-Urlauber und die zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen, sowie die Landwehrleute, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1875 und diejenigen Mannschaften der Marine, welche in der Zeit vom 1. April 1875 bis 31. März 1876 eingetreten sind, zu erscheinen haben.

Der Militärpaß und das Führungs-Attest sind mit zur Stelle zu bringen.

Dispensationen von den Control-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesucke, welche von der Ortsbehörde be­glaubigt sein müssen, spätestens 3 Tage vor der betreffenden Control- versammlung an den Bezirks-Feldwebel in Hanau gerichtet werden.

Frankfurt a/M., im Oktober 1887.

Landwehr -Bezirks- Kommando.

Die Herren Bürgermeister werden angewiesen, die vorstehende Be­kanntmachung wiederholt in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen und die ihnen durch die Bezirks-Compagnie zugehenden Plakate über die Control- versammlung an zweckmäßigen besonders in's Auge fallenden Stellen anzubringen.

Hanau am 8. Oktober 1887.

Der Königliche Landrath.

M. 4285 I. V: Baabe.

Die nächsten Prüfungen der Hufschmiede, welche nach dem Gesetz vom 18. Juni 1884 die Befähigung zum Betriebe des Hufbeschlagge­werbes erwerben wollen, finden hier am 3. Dezember d. I. statt.

Meldungen zu den Prüfungen sind mindestens vier Wochen vorher unter Einreichung eines Geburtsscheins und etwaiger Zeugnisse über die erlangte technische Ausbildung, sowie unter Einsendung der Prüfungsge­bühr, welche 10 Mark beträgt, an den Unterzeichneten zu richten.

Das erforderliche Handwerkszeug haben die Prüflinge mitzubringen.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung empfehle ich das Buch:An­leitung zum Bestehen der Hufschmiede-Prüfung von Professor Dr. Möller. (Berlin bei Paul Parey. Preis 1 Mark)".

Hanau am 1. Oktober 1887.

Der Vorsitzende der Prüfungs Commission.

Collmann, Königl. Kreisthierarzt.

t Die Eröffnung des orientalischen Seminars, einer Lehranstalt für die Sprachen des Orients von der Nordostküste Afrika's bis zur fernen Nordgrenze von China, zum Theil unter Mit­wirkung von Angehörigen dieser Länder, hat am 27. v. M. in feierlicher Weise in Berlin stattgesunden. Durch einen Zufall nur war ein Jahres­tag von hoher Wichtigkeit für diesen Akt gewählt worden, der der Ueber- gabe von Metz an den verewigten Prinzen Friedrich Carl. Aber auch in diesem Zufall liegt eine große Bedeutung, denn erst die gewaltigen Waffenerfolge in den Kämpfen um Teutschianos Einheit sind die Aus­gangspunkte des mächtigen Aufschwungs in unserem nationalen Leben