Einzelbild herunterladen
 

ÄloittttlitowtB*

Pr-i»:

SLHrlich 9 Mark.

Kalbj.4M.S0Ps,. vierteljährlich , Siark 95 Psg.

56: auswärtige Ldonuenten »il dem betreffen» ♦er. Pajtausschlag. Steentjelne'Jium»

Hier 10 Psg-

Nr. 249

hanauer AiBriyr.

Zugleich AmMches girgnn für StcröL- und LcrnöKveis Kcrncrrr.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

SnftrtionS«

PreiS:

Die ispaltige Varmondzeile ob» deren Raum

1» Psg-

Die 2foalt Zeile =0 Psg.

DiebsPaltig-ZeU« 30 Psg.

Dienstag den 25. Oktober

1887

Amtliches.

Allerhöchste Verordnung.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc. verordnen auf Grund und zur Ausführung des Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874 (Ges.-Samml. S. 197 ff) für den Regierungsbezirk Caffel, nach Anhörung des Kommunallandtages, was folgt:

§. 1. (Zu §. 22 Ziffer 1 des Gesetzes.) Beim Fischfang in nicht

geschlossenen Gewässern finde» folgende Vorschriften Anwendung:

1) die Fischerei auf Fischlaich und Fischbrut ist verboten;

2) Fische der nachbenannten Arten dürfen nicht gefangen wenn sie, von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse nicht mindestens folgende Längen haben:

Stör (Acipenser sturio L.)......

Lachs (Salm) (Salmo salar. L.).....

Große Maräne (Madue-Maräne) (Coregonus maraena Bloch) .........

Sandart (Zander) (Luciopeica sandra Cuv.) . . a

Rapfen (Raapfen, Raapf, Schied) (Aspius rapax Ag.) 3 Aal (Anguilla vulgaris Flemming) . . . J

Barbe (Barbus fluviatilis Ag.).....

Blei (Brachsen, Brasse) (Abramis brama L.) .

Meerforelle (Silberlachs, Strandlachs, Trump, Lachsforelle) (Salmo trutta L.) ......

Maifisch (Alse) Clupea alosa L.) . .

Finte (Clupea finta Cuv.)......

Karpfen (Cyprinus carpio L.).....

Hecht (Esox lucius L.)......

Schnepel (Schnäpel, Tidelmann) (Nordseeschnepel (echter'

werden, gemessen,

100

50

cm,

40

35

28

Schnepel) (Coregonus oxyrhynchus L.) schnepel (Coregonus lavaretus L.)

Schlei (Schleie) (Tinga vulgaris Cuv.) . Aland (Nerfling, Seekarpfen) (Leuciscus idus Döbel (Schuppert, Dickkopf, Minne, Möne) cephalus L.) .

Forelle (Salmo fario L.)

Nase (Makrele) (Chondrostoma nasus L.) Asch (Aesche) (Thymallus vulgaris Nilsson) Scholle (Goldbutt) (Pleuronectes platessa L.) Karausche (Carassius vulgaris Nordmann) Kleine Maräne (Coregonus albula L.) . Rothauge (Scardinius erythrophthalmus L.) Barsch (Perca fluviatilis L) Plötze (Leuciscus rutilus L.)

Flunder (Struffbutt) (Pleuronectes flesus L.) Krebs (Astacus fluviatilis Rondelet)

und Ostsee-

L.) (Leu

ciscus

20

18

15

10

n

/,

von der Kopfspitze bis zum Schwanzende gemessen.

Der Regierungspräsident kann für diejenigen Gewässer, in Eteinkrebse (Astacus fluviatilis Var. torrentium Schränk) vorherrschend vorkommen, den Fang derselben mit 8 Centimetern Länge, von der Kopf­spitze bis zum Schwanzende gemessen, gestatten.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten ist er- wächtigt, für das ganze Fischereigebiet oder einzelne Theile desselben das Mindestmaß für Stör bis auf 120 Zentimeter, für Meersorelle bis auf SO Zentimeter, für Krebs bis auf 12 Zentimeter und für die genannten Plattfische über das bezeichnete Maß zu erhöhen, sowie auch für die oben vicht genannten Plattfischarten und die Dorscharien Mindestmaße vorzu- ichreiben;

t 3) Fischlaich und Fischbrut, ingleichen Fische der unter Ziffer 2 bezeichneten Arten, welche das daselbst vernurkte Maß nicht erreichen, sind, »tun sie lebend in die Gewalt des Fischers fallen, sofort mit der zu ^ver Erhaltung erforderlichen Vorsicht wieder in das Wasser zu setzen;

4) Im Interesse der Fischzucht, wissenschaftlichen Untersuchungen oder gemeinnütziger Versuche kann die Aufsichtsbehörde (§. 46 des Gesetzes) seinen Fischereiberechtigten das Fangen von Fischlaich und Fischbrut, sowie von Fischen und Krebsen unter dem in Ziffer 2 bestimmten Maße ^tweilig und widerruflich gestatten.

. §. 2. Vorbehaltlich der im §. 27 des Fischereigesetzes und im vor-

Uwden §. 1 Ziffer 4 zugestandenen Ausnahmen dürfen Fischlaich und ^Wrut, sowie Fische der im §. 1 Ziffer 2 bezeichneten Arten unter den

welchen

daselbst angegebenen Maßen weder feilgeboten, noch verkauft, noch versandt werden, ohne Unterschied, ob sie aus geschlossenen oder nicht geschlossenen Gewässern gewonnen find.

Auch dürfen Fischlaich und Fischbrut, sowie untermaßige, aus nicht geschlossenen Gewässern herstammende Fische weder zum Thrankochen, noch zur Fütterung des Viehes, noch zum Düngen und zur Bereitung von Dungmitteln oder zu anderen wirthschaftlichen oder gewerblichen Zwecken verbraucht werden.

Aus überwiegenden wirthschaftlichen Gründen kann der Regierungs­präsident jedoch zeitweilig und für bestimmte Gewässerstrecken Ausnahmen von letzterem Verbot zulassen.

_______________________________(Fortsetzung folgt.)__

BekarwtmKchungen Königl. Landrathsamts.

Wegen Reparatur der Kinzig- Brücke bei Rückingen kann dieselbe Donnerstag den 27. und Freitag den 28. b. M. nicht befahren werden.

Hanau am 24. Oktober 1887.

Der Königliche Landrath

V. 5549________________Gf. Bismarck._______________________

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Vom Wasenmeister am 24. ds. Mts. eingefangen: ein grau­schwarzer Spitz und ein gelber Pinscher, beide m. Geschl.

Gefunden: Ein Laib Brod. Ein Köcher. Ein Armband von Haargeflecht mit goldenem Schlangenkopf und braunem Stein. Ein runder gelber Manschettenknopf mit Stern.

Verloren: Auf dem Wege von der Marienstraße bis zum Alt­städter Markt ein dunkler Herbstüberzieher.

Hanau am 25. Oktober 1887.__

T a g e s s ch a u?

Berlin, 24. Oktbr. Se. Majestät der Kaiser und König haben Sich heute Nachmittag nach Wernigerode begeben.

Berlin, 24. Oktbr. Se. Majestät der Kaiser und König hörten gestern und heute den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski, und nahmen militärische Meldungen entgegen.

Berlin, 24. Oktbr. S. M. KanonenbootWolf", Kommandant Kapitän - Lieutenant Jaeschke, ist am 22. d. Mts. in Shanghai einge­troffen.

Berlin, 24. Okt. In einer Besprechung der Agitation französisch­belgischer Zeitungen gegen die Einführung Krupp'scher Geschütze in Belgien sagt dieNordd. Allg. Ztg.": Wir irren wohl nicht in der Annahme, daß die in Belgien neuerdings geflissentlich geschürte Feindseligkeit gegen das Krupp'sche Geschützmaterial mit denjenigen Tendenzen zusammenhängt, welche Deutschland als Feind Belgiens zu bezeichnen gewohnt sind und von Deutschland die Verletzung der belgischen Neutralität zu befürchten vorgeben.

Berlin, 24. Oktober. Durch Verfügung des Finanzministers ist die chemische Fabrik der Stiften er Gewerkschaft in Bruchhausen (Westpha- len) zur Zusammensetzung des allgemeinen Branntweindenaturirungsmit- tels ermächtigt. Der Bezug desselben aus dieser Fabrik kann binnen Kurzem erfolgen. (F. N.)

Kiel, 24. Okt. Die KreuzercorvetteLuise" ist heute früh nach Kamerun in See gegangen.

Kiel, 24. Okt. Nach einer Meldung aus Oldenburg ist Vizead­miral Fachmann gestorben.

Wernigerode, 24. Okt. Kaiser Wilhelm traf mit dem Prinzen Wilhelm und Gefolge heute Nachmittag 5 Uhr hier ein und wurde am Bahnhof von dem Grafen und dem Erbgrafen Stolberg, den Spitzen der Behörden und dem Officiercorps empfangen. Die Kriegervereine und die Schulen bildeten Spalier. Das Schloß war bengalisch beleuchtet. Bei der Ankunft Er. Majestät ertönte Glockenläuten und Kanonendonner, im Lustgarten bräunten Freudenfeuer. Das Wetter ist regnerisch.

Osnabrück, 24. Okt. Sämmtliche Arbeiter des städtischen Stein­kohlenbergwerks am Piesberg haben nach derK. Z." heute die Arbeit niedergelegt und fordern eine Lohnerhöhung.

Rudolstadt, 22. Okt. Die Besorgnisse, welche in letzter Zeit über das Befinden des deutschen Kronprinzen laut geworden sind, finden ihre Widerlegung auch in dem Telegramm, mit welchem der Kronprinz