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Skr. 242

Montag den 17. Oktober

1887.

BekaurLtmachungen Königl. Landrathsamts.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten Serloosung von Schuldverschreibungen der 4proc«ntigen Staatsanleihen WN 1850, 1852 und 1853 sind die in der Anlage verzeichneten Num­mern gezogen worden.

Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die n den ausgelovsten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. April 888 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und er nach dem 1, April 1888 fällig werdenden Zinsscheine nebst Zins- cheinanweisungen bei der Staatsschulden-Tilgungskasse, Taubenstraße Nr. 19 hierselbst, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmit- ags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Ge- chäftstage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkassen und n Frankfurt a/M. bei der Kreiskasse.

Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom . März k. Js. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden- Lilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung ie Auszahlung vom 1. April 1888 ab bewirkt.

Mit den verloosten Schuldverschreibungen sind unentgeltlich abzulie- ern und zwar von der Anleihe von 1850 die Zinsscheine Reihe X Nr. - und 5, von der Anleihe von 1852 die Zinsscheine Reihe X Nr. 4 bis ' und von der Anleihe von 1853 die Zinsscheine Reihe IX Nr. 7 und 8 lebst Anweisungen zur Abhebung der Reihe X.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem Kapitale urückbehalten.

Mit dem 1. April 1888 hört die Verzinsung der verloosten Schuld- »erschreibungen auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage »erzeichneten, noch rückständigen Schuldverschreibungen wiederholt und mit »em Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit den einzelnen Kündigungsterminen aufgehört hat.

Die Staatsschulden-Tilgungskaffe kann sich in einen Schriftwechsel Mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung richt einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von den sämmtlichen obenge- öachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, am 2. September 1887.

Haupt-Verwaltung der^Staatsschuldeu.

Hanau, am 8. Oktober 1887.

Wird hierdurch veröffentlicht mit dem Hinzufügen, daß die vor­stehend erwähnte Nummerliste dahier eingesehen werden kann, auch in den Geschäftslokalen der Königlichen Steuerkassen offen gelegt ist.

Der Königliche Landrath

5192 Gf. Bismarck.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 4. Verloosung von 3'/2procentigen, unterm 2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen find die in der Anlage verzeichneten Nummern ge­zogen worden.

Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelovsten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Ja­nuar 1888 ab gegen Quittung und Rückgabe der Staatsschuldscheine und ser nach dem 1. Januar k. Js. fällig werdenden Zinsscheine Reihe XX Nr. 3 bis 8 nebst Zinsscheinanweisungen bei der Staatsschulden-Tilgungs- kasse, Taubenstraße Nr. 29, hierselbst zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmit- togS, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Ge­schäftslage jeden Monats. Die Einlösung geschieht auch bei den Regie- 'cungs-Hauptkassen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasse.

Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom . Dezember d. Js. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden- Lilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung .'ie Auszahlung vom 1. Januar 1888 ab bewirkt.

^Der^ Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale

Mit dem 1. Januar 1888 hört die Verzinsung der verloosten Staatsschuldscheine auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgelovsten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Staatsschuldscheine wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit den einzelnen Kündigungsterminen aufgehört hat.

Die Staatsschulden-Tilgungskaffe kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Staatsschuldscheine über die Zahlungsleistung nicht einlaffen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen obengedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, am 3. September 1887.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Hanau, am 8. Oktober 1887.

Wird hierdurch veröffentlicht mit dem Hinzufügen, daß die vor­stehend erwähnte Nummerliste dahier eingesehen werden kann, auch in den Geschäftslokalen der Königlichen Steuerkassen offen gelegt ist.

Der Königliche Landrath

V. 5193 Gf. Bismar ck.

Tagesscha«

Berlin, 15. Okt. Der heute amtlich veröffentlichte Text der Note des deutschen Botschafters in Paris, Grafen Münster, vom 7. d. M. an den französischen Minister des Aeußeren, Flourens, besaßt: „Nachdem die kaiserliche Regierung ihrem lebhaften Bedauern über den Vorgang bei Donon Ausdruck gegeben und sich bereit erklärt hat, den durch die Folgen desselben unmittelbar Betroffenen eine Entschädigung zu gewähren, erlaube ich mir, den Betrag derselben in der Höhe von 50 000 M. hiermit zur Verfügung zu stellen. Ob bei jenem beklagenswerthen Vorfälle die diesseits betheiligten Militärs und Beamten ein Verschulden trifft, wird die sofort eingeleitete Untersuchung ergeben. Immerhin steht so viel schon jetzt fest, daß die bedauerlichen Vorgänge einerseits kein Ergebniß des bösen Willens unserer Beamten, andererseits aber eine Folge der diesseitigen Institutionen sind, unter denen französische Staats-Angehörige ohne ihr Verschulden zu leiden gehabt haben. In Folge dessen glauben wir, daß dem deutschen Reiche eine moralische Verpflichtung obliegt, für die durch seine Organe und Gesetze angerichtete Beschädigung französischer Privatinteressen einzu- treten, und wenn auch das Geschehene nicht ungeschehen zu machen ist, so doch die Versorgung der Hinterbliebenen sicherzustellen. Zu diesem Behufe ist die Kaiserliche Botschaft ermächtigt worden, eine Summe zu zahlen, deren Zinsen den Hinterbliebenen Brignons dasjenige Einkommen gewähren, welches letzterer seiner Familie bei Lebzeiten verschaffen konnte."

Berlin, 15. Oktbr. Der Dampfer „Hohenstaufen" ist mit der abgelösten Besatzung S. M. Kreuzer „Adler" und „Möwe" am 13. Oktober cr. in Bremerhaven eingetroffen.

Während offiziös die Vorlegung des Arbeiter-Alterversor- gNNgs-Gesetzes in der nächsten Reichstagssession als „sehr wahr­scheinlich" bezeichnet wird, berichtet man in einer Anzahl auswärtiger Blätter, dieselbe sei beschlossene Sache. Daß die Regierung mit der Ab­sicht umgeht, den Gegenstand möglichst schnell zu erledigen, ist bekannt.

Die „Köln. 3*0»" schreibt: Zu den vielfachen Aehnlichkeiten, welche die jetzige innere politische Lage Rußlands mit derjenigen Frank­reichs in dem der großen französischen Staatsumwälzung vorausgehenden Jahrzehnt hat, gehören auch die Verhältnisse innerhalb der kaiserlichen Familie. Wie damals durch Philipp von Orleans, den späteren berüch­tigten Egalitö, so ist auch im Kaiserhause selbst der Republikanismus nicht unvertreten. Unter den Vettern des Kaisers gelten einige in der Petersburger Gesellschaft als „roth" gesinnt und namentlich wird das von dem Großfürsten Nikolaus Michailowitsch behauptet, der sich eben durch seine Rede in Paris wenig rühmlich hervorgethan hat. Er spielt sich mit Vorliebe als Freidenker und Vertreter der „Volksideen" auf und verräth seine Anschauungen überall in der ganzen Art und Weise seines Auftretens. Die vornehme Petersburger Gesellschaft, namentlich aber die kaiserliche Familie und der Hof, sollen an diesem Treiben eines Groß­fürsten wenig Gefallen finden. Großfürst Nikolaus Michailowitsch dient seit einiger Zeit in einem der vornehmsten russischen Garde. Cavallerie- regimenter; doch soll sich dessen Offizierkorps sehr gesträubt haben, ihn in