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Nr. 219

Dienstag Den 20. September

1887.

Bekalmtmachuugen Köuigl. Laudrathsamts.

Nachstehende Verfügungen werden in Erinnerung gebracht:

Mit Rücksicht auf kürzlich zu Tage getretene Mißstände bringe ich nachfolgend die für das Verfahren bei Ertheilung von Ge- stattungen zur Abhaltung von öffentlichen Tanzlustbar­keiten bestehenden Vorschriften von Neuem zur Kenntniß der Herren Ortsvorstände der Landgemeinden und der Stadt Windecken, sowie der Ortsverwalter selbstständiger Gutsbezirke mit der Weisung, dieselben den Herrn Ortsgeistlichen und den Gemeinde. Angehörigen, soweit es sie be­trifft, bekannt zu machen.

Da nach dem Kurhessifchen Ministerialbeschluß vom 15. Dezember 1851 Nr. 11491 und den späteren bezüglichen Bestimmungen jedesmal vor Ertheilung der Bestattung der Ortsgeistliche um seine Aeußerung zu ersuchen ist, so hat derjenige, welcher eine öffentliche Tanzbelustigung Veranstalter! will, sein Gesuch schriftlich direkt an den betreffenden Herrn Pfarrer zu richten, welch letzterer dasselbe, mit seiner Aeußerung versehen, dem Ortsvorstande verschlossen zufertigt.

Die Gestaltung selbst wird durch schriftliches stempelpflichtiges Attest ertheilt.

Zwecks besserer Handhabung der Controle über die öffentlichen Tanzbelustigungen haben die Herrn Ortspolizeiverwalter das von ihnen über die Ertheilung der Gestaltungen geführte Register von heute ab nach dem untenstehenden Formular einzurichten und dieses Register dem die betreffende Wirthschaft revidirenden Gensdarmen auf Verlangen jeder Zeit vorzulegen. Außerdem haben die Herrn Ortspolizeioerwalter von jeder Bestattung einer Tanzbelustigung den zuständigen Gensdarmen so zeitig schriftlich in Kenntniß zu setzen, daß Die erforderliche Ueber- wachung auch Seitens des Letzteren stattfinden kann.

Durch vorstehende Verfügung bleiben die Vorschriften unberührt, welche die Frage, ob im einzelnen Fall die Gestaltung zu ertheilen oder zu versagen sei, regeln.

Hanau am 21. April 1884.

Der Königliche Landralh

Freiherr v. Broich.

Laufende Nr.

Des Vera»

Namen

st a l t e r s

Wohnort

Das Tanzvergnügen findet statt: (Jahreszahl)

Monat Tag | Lokal

Schriftliche Gestaltung ist ertheilt (Jahreszahl)

Monat Tag

Bemerkungen über versagte Gestaltung, Störung der öffentlichen Ordnung bei Tanz­musiken 2C.

Im Verfolg meiner Verfügung vom 21. April c. im Kreisblatt Nr. 96 werden die Herrn Bürgermeister der Landgemeinden, sowie der Stadt Windecken hierdurch angewiesen, die Abhaltung öffentlicher Tanz­belustigungen in den Monaten Mai bis einschließlich September nur bis elf Uhr und für die anderen Monate nur bis zehn Uhr Abends zu ge­statten, zu einer etwa gewünschten weiteren Ausdehnung derselben aber in jedem einzelnen Falle rechtzeitig vorher, unter entsprechender Begrün­dung des bezüglichen Antrags, meine Genehmigung einzuholen.

Hanau am 13. Oktober 1884.

V. 10064 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Tagesschau.

©erlitt, 19 Septbr. Se. Majestät der Kaiser und König em­pfingen am gestrigen Tage den Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Grafen Bismarck, zum Vortrage und ertheilten Allerhöchstihrem Botschaf­ter in Paris, Grafen Münster, eine Audienz. Im Laufe des heutigen Vormittags arbeiteten Se. Majestät zunächst mit dem Chef des Militär­kadinets, General v. Aloedpll, und sodann mit dem Geheimen Civilkabinet und nahmen die Meldungen des Generals der Kavallerie, Grafen War- tensleben, sowie des Contre Admirals Paschen entgegen.

Berlin, 19. Septbr. Der DampferSachsen", mit dem Ablö­sungskommando für S. M. KreuzerMöwe" ist am 17. September cr. in Aden eingetroffen.

TieBerl. Polit. Nach?." bemerken: In der Presse verschie­dener Parteien wird die Frage der Verlängerung der Legislaturperiode besprochen. Nach dem Gesammteindruck dieser Erörterungen gewinnt es den Anschein, als ob innerhalb der Mehrheitsparteien des Reichstages wie des preußischen Abgeordnetenhauses Uebereinstimmung sowohl darüber be­steht, daß eine Verlängerung der Legislaturperiode im Reich wie in Preußen geboten ist und daß beide Maßregeln in den nächsten parlamen- tarrschen Campagnen nöthigenfalls aus der Initiative der bezeichneten gesetzgebenden Körperschaften ins Werk gesetzt werden sollen. Es handelt sich also zunächst um die Stellungnahme der politischen Parteien und ihrer parlamentarischen Vertretung zu der Frage; in diesem Stadium der Sache liegt für die verbündeten Regierungen noch kein Anlaß, in eine Erwägung der Frage einzutreren oder Entschließungen über dieselbe zu fassen. Ue- briger^ ist der Standpunkt der verbündeten Regierungen bereits in der -Verfassungsänderungsvorlage von 1880, welche u. a. eine Verlängerung

Die Herren Ortsvorstände mache ich darauf aufmerksam, daß die vorstehenden Verfügungen vielfach nicht beachtet werden, indem entweder der Jnstanzenzug nicht innegehalten oder der Antrag nicht rechtzeitig ge­stellt wird.

Die Wirthe sind zu belehren, daß die Gesuche mindestens 56 Tage vor der beabsichtigten Tanzmusik, unter Beobachtung der bezeichneten Vorschriften bei mir einzureichen sind. Gesuche, welche mir verspätet oder direkt von den Wirthen zugehen, werden ferner unbeachtet bleiben.

Hanau am 16. September 1887.

Der Königliche Landrath

V. 4847 Gf. Bismarck.

der Legislaturperiode vorsah, zum Ausdruck gebracht. Umstände, welche auf eine Aenderung dieser Auffassung schließen ließen, liegen nicht vor; die Gründe aber, welche damals schon zu dem Vorschläge einer Ver­längerung der Wahlperiode führten, sind inzwischen nur um so stärker geworden.

Zu der Meldung, daß bei der Ministerzusammenkunft in Friedrichsruhe auch die Handelsfrage zur Sprache gebracht worden sei, bemerkt dieKreuzzeitung":Diese Vermuthungen dürften allerdings insofern richtig fein, als, wie man weiß, Oesterreich die Initiative er­griffen hat, um neue handelspolitische Verhandlungen zwischen Oesterreich und Deutschland anzuregen, eine Antwort Deutschlands aber bisher nicht nach Wien, gelangt ist. Die Wahrscheinlichkeit spricht also dafür, daß der persönliche Ideenaustausch zwischen den beiden Staatsmännern sich auch auf diese Angelegenheit erstrecken werde. Die österreichisch-deutsche Handelsvertragsfrage ist aber eine solcke, bei welcher es sich weniger um allgemeine Prinzipienfragen als um fachmännische Detailfragen handelt, und schon aus diesem Grunde glauben wir nicht, daß es in Friedrichs­ruhe zu einer über einen allgemeinen Gedankenaustausch hinausgehenden Erörterung betreffend die Handelsvertragsfrage kommen dürfte."

DieKöln. Ztg." schreibt: In hiesigen diplomatischen Kreisen nimmt man an, daß Teulschland durch die Schritte, welche die Türkei und Bulgarien zur Beilegung des Zwischenialls in Rustschuk gethan haben, nunmehr befriedigt sei und den Zwischenfall als endgültig erledigt ansehe.

Brannschweig, 18. Sepk. Die Zahl der hier an Trichinosis Erkrantlen wird nach der , K. Z." aus 150 geschützt, meist sind es lichte Erkrankungen, auch die wenigen schweren Kranken werden voraussichtlich wieder genesen. Ueber das Ergebniß der angestellten Untersuchung, wie