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Nr. 218
Montag den 19. September
1887.
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Mit dem 1. Oktober 1887 beginnt ein neues Abonnement auf den
„Hanauer Anzeiger",
Mgleich amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanau.
Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Cours- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, ferner Geschäfts- und Privat - Anzeigen. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.
Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der „Hanauer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf. .
Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
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Die Expedition des Hanauer Anzeigers.
Bekarmtmachungen Kümgl. LrmN atHsamts.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 25. April d. I. in Nr. 98 des Kreisblatts, betr. die Erhaltung der Alterthümer, veran- laffe ich die Herren Bürgermeister zwecks Erlangung einer Uebersicht über die vorhandenen mittelalterlichen und neuen Denkmäler eine genaue Zusammenstellung der in den Orten und Gemarkungen vorhandenen Stein- resp. Erddenkmäler zu fertigen, mit näheren Angaben über den Standort, Zeit der Entstehung, äußere Beschaffenheit, Inschriften rc. zu versehen und binnen 3 Wochen mir einzureichen.
Bezüglich der Monumente aus römischer und altgermanischer resp, fränkischer Zeit bin ich bereits im Besitze des erforderlichen Materiales.
Ich gebe Ihnen anheim, bei der Zusammenstellung die Mittheilungen der Herren Geistlichen, Lehrer:c. zu benutzen.
Hanau am 15. September 1887.
Der Königliche Landrath
V. 4627 Gf. Bismarck.
Die Herren Bürgermeister und Guts Vorsteher des Kreises werden hierdurch veranlaßt, die in doppelter Ausfertigung aufzustellenden Klassenstetter-Zu- nnd Abgangslisten pro I Halbjahr 1887/88 nebst Belägen sofort und zwar spätestens bis zum 20. d. Mts. an die betreffende Königliche Steuerkasse und die Listen der zu den Klaflensteuerstufen 1 und 2 durch Zugangsstellung nett veranlagten — in keine Rolle aufgenommenen — Personen in gleicher Frist hierher emzusenden, eventuell vacat-Anzeigen zu erstatten.
Hanau am 15. September 1887.
Der Königliche Landrath
1642 _______________Gf. Bismarck. ________________
Tagesschau.
Stettin, 17. Sept. Se. Majestät der Kaiser, welcher Sich des besten Wohlseins erfreut, fuhr heute Vormittag 9^2 Uhr in das. bei den Ortschaften Wamlitz, Sparrenfeld und Möringen belegene Manöverterrain.
Stettin, 17. Sept. Soeben um 7 Uhr 10 Min. hat Kaiser Wilhelm mit Sonderzug die Rückreise angetreten. Mit ihm im Salonwagen reisten Prinz Wilhelm und Prinz Friedrich Leopold, im eigenen Wagen die Prinzessin Wilhelm. Eine zahllose Menge drängte sich in den Straßen zum Bahnhof, wo die Spitzen der militärischen und bürgerlichen Behörden mit ihren Damen anwesend waren. Der Kaiser verabschiedete
sich in huldvollster Weise und reichte, als der Zug sich schon in Bewegung setzte, noch wiederholt dem General-Lieutenant v. d. Burg (der heute nach dem Manöver zum kommandirenden General ernannt wurde und den Rothen AdlemOrden erster Klasse erhielt) die Hand.
Berlin, 17. Septbr. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat in Stettin dem Provinzialverband des Vaterländischen Frauenvereins Tausend Mark und dem Oberbürgermeister zur Vertheilung unter die wohlthätigen Anstalten und Vereine dieselbe Summe überwiesen. •
Ihre Majestät die Kaserin Augusta ist vorgestern Abend 11 Uhr wohlbehalten in Baden Baden angekommen.
Berlin, 17. Sept. Prinz Heinrich von Preußen ist für das nächste Winterhalbjahr zur Verfügung des Inspekteurs der ersten Marine- Inspektion, des Contre-Admirals Knorr, gestellt werden.
Berlin, 17. Sept. Graf Kalnokp wird voraussichtlich heute Abend mit dem Staatssekretär Grafen Bismarck aus Friedrichsruh hier eintreffen.
Berlin, 16. Sept. Der Justizminister läßt heute amtlich ein Erkenntniß des Reichsgerichtts bekannt machen, wonach die Strafbarkeit der Theilnahme an einer öffentlichen Versammlung eintritt, wenn der Theil- neymer nur wußte, daß die polizeiliche Genehmigung nicht nachgesucht worden sei. Dabei wird ausgeführt, daß die im Absatz 3 des § 17 der preußischen Verordnung vom 11. März 1850 (über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Versammlungs- und Vereinsrechts) ausgesprochene Beschränkung der Strafbarkeit der Theilnehmer und Redner auf den Fall, wenn die Versagung der Genehmigung oder das nachträgliche Verbot vorher öffentlich oder den Theilnehmern besonders bekannt gemacht war, sich nicht auf solche Theilnehmer und Redner bezieht, von welchen schon anderweit festgestellt worden ist, daß sie die Nichteinholung der Genehmigung gekannt haben, denn durch die Beschränkung sollte Vorsorge hinsichtlich des Einwandes des guten Glaubens solcher Theilnehmer und Redner getroffen werden, welche diesen Einwand erheben würden und erheben könnten, weil ihnen in anderer Weise als durch Hinweis auf eine öffentliche oder besondere Bekanntmachung sowie bei aufgelösten Versammlungen auf eine Kundmachung während einer solchen der Beweis ihrer Kenntniß von der Nichteinholung oder Versagung der Genehmigung oder dem nachträglichen Verbote nicht zu führen sein würde. (K. Z.)
Berlin, 17. Sept. Gutem Vernehmen nach wird dem Reichstage eine Vorlage wegen Ausdehnung der Unfallversicherungspflicht auf eine Anzahl weiterer, einer Unfallgefahr unterliegender Betriebe zugehen. Ob die Unfallversicherungs- Gesetzgebung Aenderungen unterliegt, hängt von den augenblicklich schwebenden Ermittelungen ab.
Berlin, 17. Sept. Es bestätigt sich, daß die deutsche Regierung vor kurzem bei der Pforte, als der suzeränen Macht des Fürstenthums, ernste Vorstellungen über die Behandlung erhoben hat, welche der deutsche Consul von Löper in Rustschuck seitens der bulgarischen Behörde und Presse. ausgesetzt worden ist. Der Präfect Mantow in Rustschuk, hat sich wie allen andern Consuln gegenüber, so auch dem deutschen Consul gegenüber wiederholt über die bekannten völkerrechtlichen Vereinbarungen hinausgesetzt, die mit der Pforte getroffen worden sind. Die in Rustschuck erscheinende, unter seinem Einfluß stehende Zeitung „Bulgarie" hat Herrn v. Löper wiederholt angegriffen und verläumdet. Die hohe Pforte hat sich sofort beeilt der deutschen Regierung alsbald volle Genugthuung zu verschaffen. Der Präfect Mantow wurde seines Amtes entsetzt, die Zeitung Bulgarie sofort unterdrückt, der Redacteur derselben unter Verfolgung gesetzt und vor das Geschworenengericht verwiesen. Ebenso hat die bulgarische Regierung dem deutschen Generalconsul Freiherrn von Thielmann in Sofia, der mit derselben offiziöse Beziehungen zu unterhalten hat, ihr lebhaftes Bedauern über diesen Zwisckenfall ausgesprochen. ' (K. Z.)
Das Dampfernnterstntzungsgesetz wird voraussichtlich in der bevorstehenoen Reichstagssession eine Erweiterung erfahren. In den Kreisen, welche an der Entwicklung unserer Colonieen besondern Antheil nehmen, glaubt man für den Wunsch, die von der clerical-fortschrittlichen Mehrheit seiner Zeit gestrichene afrikanische Linie hergestellt zu sehen, auf das Entgegenkommen der Reichsregierung rechnen zu dürfen. Die in dem ursprünglichen Gesetzentwurf enthaltene Linie ging längs der westafrika-