Hbonnemeutr- Preis:
SSbrlich 9 Mark. Halbj.E.SvPfg.
Bierlegährlich
* Mar! 25 Pfg. Für auswärtige
Abonnenten mit deni betreffenden Postausschlag. Die einzelne !>lnm-
mer 10 Pfg.
Waller LaMer
Zirgteich ArnLLiches Kvgan für Kicröi- unö LcrnöKveis Kcrncru.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Inserti»nS- PreiS:
Die Ispaltige Garmondzeile ob. deren Raum
10 Pfg.
Die Sspalt. Zeile 20 Pfg.
Die SspaltigeZeile 30 Pfg.
Dienstag den 13. September
3h\ 213
Amtliches.
Warnung.
In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Kollekteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterieplan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erhöht werden, daß in den Aniheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbe^ingen.
Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung auf Looseerneuerung und auf Gewinnzahlung.
Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheilschein-Ver- käufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch verfahren, indem sie die Loose, auf welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Anteilscheine ausgeben, als der Umfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder indem endlich sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.
Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stempel mit der inneren Umschrift „Koen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" tragen.
Zur Unterscheidung zwischen den sich als „Lotterie- Ei' nehmer" benennenden und ihr Geschäft als „Lotterie- Einnahmen" oder „Lotterie-Komtor" bezeichnenden Pri- vatverkäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein als „Königliche Lotterie-Einnahmen" oder „Königliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.
Berlin am 8. Juli 1882.
Königliche General-Lotterie-Direktion.
Dammas. Liliental.
BeküMltMkchungen Königl. Landrathsamts.
Die Herren Bürgermeister weise ich hierdurch zur strengen Beachtung des §. 4 der Regierungs-Polizei-Verordnung vom 30. März c. (Amtsblatt Nr. 28 und Hanauer Anzeiger Nr. 140) an, wonach alle Fuhrwerke, namentlich auch die Fracht- und Bestellfuhrwerke, vom Eintritt der Dämmerung bis zur beginnenden Tageshelle auf der linken Seite mit einer hellbrennenden Laterne versehen sein müssen.
Hanau am 10. September 1887.
Der Königliche Landrath
P. 5548 Gf. Bismarck.
t Papst, Bischöfe und Generalversammlung.
Die preußischen Bischöfe, welche am 12. August zu einer Conferenz in Fulda versammelt waren, haben dort den Erlaß eines gemeinsamen Hirtenbriefes beschlosien, welcher am letzten Sonntag von den Kanzeln der katholischen Kirche verlesen worden ist. Derselbe beschäftigt sich vorzugsweise mit dem bevorstehenden Priesterjubiläum des Papstes, enthält aber auch einen Abschnitt, welcher von der gegenwärtigen kirchenpolitischen Lage handelt. Die Bischöfe fordern ihre Diözesanen auf, einen Blick in die Vergangenheit zu werfen, nicht um alte Wunden auszureißen, sondern „um beim Anblick besserer Zeiten freudigen Gefühlen Raum zu geben." Und nun zählen sie auf, wie Vieles sich zum Besseren gewandt hat: „Heute sinn die Bischöfsstühle wieder besetzt, Hunderte von Priestern heimgekehrt und in Pfarreien thätig, unsere Seminare wieder eröffnet und auch die religiösen Genossenschaften theilweise zur Ausübung ihrer segensreichen Thätigkeit wieder zugelassen."
Hiermit haben die preußischen Bischöfe den Gläubigen der katholischen Kirche gegenüber ausdrücklich anerkannt, wie großen Anlaß sie zur Zufriedenheit mit der Besserung der kirchenpolitischen Lage haben. In ähnlicher Weise hat auch Papst Leo in der Allocution an^das Consisto-
1887.
rium vom 23. Mai die großen Errungenschaften aufgezählt, welche die katholische Kirche erreicht hat: der Papst betonte dabei in erster Linie, „daß man in Preußen aufgehört habe, die Gewalt des römischen Papstes in der Regierung der katholischen Kirche als eine ausländische Macht zu betrachten, daß dafür gesorgt sei, daß sie fürder ohne Behinderung ausgeübt werden kann", ferner „daß den Bischöfen in der Regierung ihrer Diözesen die Freiheit zurückgegeben wurde."
Wie der Papst in jener Allocution erklärte, daß sicherlich Grund vorhanden sei, weshalb er wünsche, daß an dem Erreichten die deutschen Katholiken sich aufrichten und stärken, so erklären die Bischöfe, daß das katholische Volk „zu freudigen Gefühlen" Anlaß habe: das Erreichte sei die Frucht der unausgesetzten Bemühungen des Heiligen Vaters, die Frucht seiner Nachtwachen uno Gebete, die Frucht seiner Leiden und Opfer, „und — wir bekennen es mit freudig bewegtem, dankbaren Herzen — es ist auch die Frucht des wohlwollenden Entgegenkommens unseres Allergnädigsten Kaisers und Königs."
Daß die Generalversammlung der Katholiken in Trier diesen Gefühlen in gleicher oder ähnlicher Weise Ausdruck gegeben habe, wird man nicht behaupten wollen. Die Generalversammlung hat ohne eine der hohen Bedeutung des Erreichten entsprechende würdige Kundgebung den Schwerpunkt ihrer Gefühle auf die noch unerledigten Punkte und auf neue Forderungen legen zu sollen geglaubt. Der Hirtenbrief der Bischöfe vermißt zwar auch noch Manches schmerzlich, was zur freien Entfaltung ihrer segensreichen Thätigkeit die Kirche nothwendig ist, aber er „vertraut, daß auch diese Hindernisse noch fallen werden, daß durch die Weisheit Leo's XIII. und durch die Huld unseres allverehrten Landesvaters das begonnene Werk des Friedens zum glücklichen Ausbau gelangen werde." Auch der Papst gab in jener Allocution jenem Vertrauen Ausdruck und berief sich dabei auch darauf, daß er „den guten Willen des Monarchen und ebenso die Gesinnung seiner Minister" erkannt habe. Wie anders lauten die Kundgebungen der Generalversammlung, wie kriegslustig ist die Windthorst'sche Rede!
Die „Germania" sucht diese ihrem Wesen nach verschiedenartigen Aeußerungen auf die verschiedenen Rangordnungen in der Kirche zurück- zuführen, die alle verschiedene Aufgaben haben, um das Ziel, über welches Alle einig seien, zu erreichen: Fulda und Trier, so sagt sie, ergänzen sich. Hiernach würde man gegenüber dem Papste und dem preußischen Episkopat der Generalversammlung der Katholiken den niedrigsten Rang zuweisen müsse. In jedem Falle müssen. die Allocution des Papstes und der Hirtenbrief als die richtigeren und besseren Maßstäbe für die Beurtheilung der Gefühle der katholischen Welt betrachtet werden, und deßhalb wird der Kundgebung der Generalversammlung an sich keine hohe Bedeutung zugemessen werden können. Hoffen wir, daß sie mit heftigem Kanonendonner nur den Rückzug verdeckt hat, den sie nach den friedlichen Kundgebungen von Papst und Bischöfen aus der bisherigen kampses- lustigen Stellung anzutreten sich genöthigt steht und daß die katholische Bevölkerung sich nicht durch diesen Kanonendonner irre machen, sondern mehr und mehr von dem friedlichen Geiste beseelen läßt, welcher die höchsten Rangordnungen in der katholischen Kirche gegenwärtig auszeichnet. Die Bischöfe werden in dieser Beziehung gewiß segensreich wirken können.
Tagesschau.
Berlin, 12. Sept. Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten sind heute nach Stettin gereist.
Berlin, 12. Sept. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Allerhöchste Verordnung vom 9. September, betreffend die Besteuerung des Branntweins im Großherzogthum Baden, wonach die bezüglichen Paragraphen des Branntweinsteuergesetzes und das Gesetz, betr. die Steuerfreiheit des Branntweines zu gewerblichen Zwecken, mit den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für Baden am 1. Oktober d. Js. in Kraft treten.
Berlin, 12. Sept. Die hiesigen Firmen, welche auch in Stettin Niederlassungen haben, erhalten von letzteren die Nachricht, daß man dort den russischen Kaiser noch heute Abeno erwarte. In Swinemünde soll nämlich für heute Nachmittag die Avsperrung des Hafenstadens angeordnet sein. Andere Anzeichen widersprechen jedoch den die Zeit betreffenden Schlüssen, welche man aus dieser Maßregel ziehen will, ganz entschieden.