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Nr. 196

Mittwoch den 24. August

1887.

Bekanntmachungen Königl. Lanorathsamts.

Die Orts-Viehversicherungs-Vereine des Kreises werden auf das von dem landwirthschaftlichen Central-Verein ausgearbeitete und von dem Königlichen Herrn Regierungs-Präsidenten empfohlene Normal-Statut für Gründung von Vieh- Versicherungs-Gesellschaften hiermit aufmerksam ge­macht. Dasselbe kann von den Gemeinden, die eine Viehkasse gründen wollen, bezw. von Orts-Viehkassen, deren Statuten einer Abänderung be­dürfen, zur Einsicht hier bezogen werden. Auch das Statut des Hanauer Rindvieh-Versicherungs-Vereins wird in einzelnen Exemplaren von dem Vorstand dieses Vereins abgegeben.

Hanau am 23. August 1887.

Der Königliche Landrath.

V. 4210 I. V.: Baabe.

Die Verpflegungsstationen zu Windecken und Langenselbold gehen mit dem 1. September d. J. ein.

Hanau am 20. August 1887.

Der Königliche Landrath.

A. 1719 J. V.: Baabe.

Ich bringe hierdurch zur Kenntniß der Einwohner der an der Kinzig gelegenen Gemeinden, daß im Auftrage der Königlichen Regierung zu Cossel der Königliche Baurath Schmidt durch den Wiesenbaumeister Hüttenhain Aufnahmen an der Kinzig, von der Kreisgrenze mit Gelnhausen ab, bewirken läßt, welche auf eine thunlichste Regulirung der Vorfluthsverhältnisse des Thales abzielen.

Die Grundbesitzer sind verpflichtet, den mit den Aufnahmen beauf­tragten Beamten das Betreten ihrer Grundstücke zu gestatten, es werden die hierbei etwa erwachsenden, nöthigenfalls im Rechtswege festzustellenden Schäden, vergütet. Die Zerstörung oder unbefugte Beseitigung der zu den Absteckungen angebrachten Pfähle rc. wird nach §. 30 des Feld- und Forstpolizei-Gesetzes vom 1. April 1880 bestraft.

Die betreffenden Herren Bürgermeister wollen für Veröffentlichung in ihren Gemeinden sorgen.

Hanau am 23. August 1887.

Der Königliche Landrath.

I. B: Baabe.

Vienst-Nachnchten aus dem Kreise.

Verloren: Ein Petschaft. Ein Notizbuch. Ein Portemonnaie mit 5 Mark. Ein Fünf-Markschein.

Gefunden: Ein weißes Armband. Ein grauer Regenschirm. Ein Portemonnai mit etwas Geld nebst 1 Arbeiterbillet. Ein unächte Brache. Ein Ohrring. Ein Paar graue Damenhandschuhe. Ein Regenschirm (auf der Post stehen geblieben).

Zugelaufen: Ein kleiner grauer Spitz m. Geschl.

Hanau am 24. August 1887.

Tagesschau.

Berlin, 23. August. Se. Majestät der König haben Allergnä- digst geruht den ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms Universität Berlin, Mitglied des Etaatsraths und der Akademie der Wissenschaften, Dr. Gustav Schmoller, zum Historiographen der Brandenburgischen Geschichte zu ernennen.

Berlin, 23. August. Von Ihren Kaiserlichen Majestäten verab­schiedete sich gestern Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Sachsen, welcher mit seinen beiden Söhnen einige Tage in Potsdam weilte.

Berlin, 23. August. Dem Kaiserlichen Vize - Konsul Ritschl zu Buenos-Aires ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des dortigen Kaiserlichen Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Ehe­schließungen von Reichsangehöiigen und Schutzgenossen, einschließlich ier unter deutschem Schutz leterbin Schweizer, vorzunehmen und die Gebur­ten, Heirathen mb Sleibtsälle derselben zu beurkunden.

Berlin, 23. August. Der DampferHohenstaufen" mit der ab­

gelösten Besatzung S. M. KreuzerAdler" ist am 22. August er. in Largsbay eingetroffen und beabsichtigt am 23. dess. Mts. die Heimreise fortzusetzen.

Berlin, 23. August. Die im Finanzministerium entworfenen Be­stimmungen über die Spiritusnachsteuer werden offiziös mitgetheilt. Da­nach ist der zu gewerblichen Zwecken verwendete, der im Besitz von Schän- kern und Kleinhändlern befindliche Branntwein bis zu 40 Liter, der im Besitz von Haushaltungsvorständen befindliche Alkohol bis zu 10 Liter, der gegen Erlegung des Zolles vom Ausland eingeführte und der zum Export gelangende Branntwein nachsteuerfrei. Die Anmeldung des nach- steuerpflichtigen Branntweins liegt dem Inhaber desselben ob; die An­meldung muß schriftlich, unter Anwendung der vorgeschriebenen Formu­lare, bis zum 3. Oktober erfolgen; bei dem mit Zucker versetzten Brannt­wein wird der Alkoholgehalt auf 30 Prozent angenommen; Schänker, Kleinhändler und Haushaltungsvorstände brauchen ihren Vorrath, wenn derselbe die oben angegebenen, von der Nachsteuer befreiten Mengen nicht übersteigt, auch nicht anzumelden.

DieKöln. Ztg." schreibt: Der Versuch, die geplante Brannt- weincoalition zu Fraktionszwecken auszunutzen, sie als das Werk dep reaktionären" Parteien darzustellen, ist kläglich gescheitert. Die National­liberale Corresp. bemerkt dazu folgendes: Während die fortschrittliche Presse von Entrüstung über das Vorhaben überströmte, schaute ihr zur allgemeinen Erheiterung alle Augenblicke aus den Reihen der Theilnehmer, ja, der leitenden Männer bei diesem schrecklichen Angriff auf die wirth- schaftliche Freiheit ein wohlbekanntes fortschrittliches Gesicht entgegen. Jetzt sieht sich die fortschrittliche Parteileitung vor die Wahl gestellt, ent­weder zahlreiche und sehr schätzbare Parteigenoffen zu excommuniciren oder aber den schönen Grundsatz des Abgeordneten Alexander Meyer sich anzueignen: Wenn dochgewuchert" wird, dann kann man Niemanden verdenken, wenn er auch dabei sein will.

Nordhawsen, 23. August. Die Vereinigung der hiesigen Brannt­weinfabrikanten beschloß heute, eine gemeinschaftliche Spiritus - Einkaufs- Gesellschaft zu bilden und mit denjenigen Brennereien und Spritfabriken in Verbindung zu treten, welche sich der Gesellschaft für Spiritusver­werthung nicht anschließen. Den Theilnehmern an der Einkaufsgesellschaft soll die Abnahme ihres Gesammterzeugnisses zugesichert werden. (F. N.)

Beim Baden verunglückte kürzlich ein Primaner in Hannover. Er unternahm vom Sprungbrett der Badeanstalt einen Kopfsprung und stieß dabei auf den Kopf eines im Wasser befindlichen anderen Primaners. Während Ersterer in Folge der erlittenen Gehirnerschütterung sofort todt blieb, kam Letzterer mit einer tüchtigen Beule davon. Professor Don­dorf in Stuttgart hat vom Kultusminister v. Goßler den Auftrag erhalten, die vor kurzem von ihm gefertigte Büste des deutschen Reichs­kanzlers für den preußischen Staat in großem Maßstab in Marmor aus- zuführen.

Stratzburg, 22. August. Wie dieLandeszeitung für Elsaß- Lothringen" meldet, sind der Fürst und die Fürstin Hohenlohe sowie der Erbprinz Philipp Ernst anläßlich des am 20. d. Mts. auf einem Landsitz in der Bretagne erfolgten Todes des Fürsten Peter von Sayn- Wittgenstein, Bruders der Fürstin Hohenlohe, nach Frankreich abgereist. Der Gesundheitszustand des Bischofs Dr. Räß hat, wie derElsässer" meldet, in letzterer Zeit zu ernsten Befürchtungen Anlaß gegeben. Am vorletzten Sonntag nach dem Gottesdienst habe Generalvikar Freyburger, in Gegenwart des Domkapitels, dem greifen Oberhirten die heilige Weg­zehrung und die letzte Oelung ertheilt. (Bischof Räß steht feit 6. April b. I. im 94 Lebensjahre.)

Auf auswärtigem Gebiet liegt kaum etwas Erwäbnenswerthes vor. In Frankreich gibt man sich die erdenklichste Mühe, das Schauspiel der Probemabilisirung zu einem recht effektvollen zu machen. Es wäre auch für das Ministerium gar zu bedenklich, wenn der Versuch mißglückte und Zweifel an der Lefitungssäbigkeit des mittelst ungezählter Millionen ins Leben gerufenen und ertaltenen Reichskriegswerkzeuges erweckte.

Wicir, 22. Aug. DieK. Z." schreibt: Eine diplomatische Per- sönlick-Itii äußerte mir gegerühr, es sei rorauszuiehen, daß Deutschland sich bin Vorschlägen Rußlands bezügl ch eines weitern Vorgehens der Mächte in der bulgarischen Frage anschließen werde, jedoch mit stetiger Rücksichtnahme daraus, daß hierbei Oesterreichs Interessen in keiner Weise