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Nr. 191
Donnerstag den 18. August
1887.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Auf Grund des §. 2 des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 und auf Grund des §. 107 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 wird hierdurch bestimmt, daß die Jagd auf Hasen und Fasanen - Hennen am 15. September d. Js., die Jagd auf Dachse am 17. September d. Js. ihren Anfang nimmt.
Gaffel am 16. August 1887.
Namens des Bezirks-Ausschusses Der Vorsitzende:
Rothe.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts. Bekanntmachung.
Bei der dem Plane gemäß am heutigen Tage vor Notar und Zeugen stattgefundenen 52. Prämienziehung des vormals Kurhesstschen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. ausgenommenen Staats-Lotterie-Anlehns vom Jahre 1845 sind auf die 6000 Nummern der am 1. Dezember v. I. und am 1. Juni d. J. gezogenen 240 Serien die im beigefügten Verzeichnisse I. aufgeführten Prämien gefallen.
Die Auszahlung dieser Prämien findet, gegen Rückgabe der Prä- mienscheine, vom 15. Dezember d. I. ab täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage bei dem obengenannten Bankhauses oder bei der Königlichen RegierungsHauptkasse dahier Statt.
Die Erhebung der Prämien kann jedoch auch bei allen übrigen Königlichen Regierungs- und Hauptkaflen, sowie bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M. und der Königlichen Staatsschulden-Tilgungskasse in Berlin geschehen, in welchem Falle die Prämienscheine bereits vom 1. Dezember d. J. ab bei der betreffenden Kasse eingereicht werden können, da dieselben zunächst an die Regierungs-Hauptkaffe in Gaffel zur Festsetzung übersandt werden muffen.
Zugleich werden die Inhaber solcher Prämienscheine obigen Anlehns, welche zu einer der im weiter beigefügten Verzeichniffe II. aufgeführten Serien gehören, zur baldigen nachträglichen Erhebung der darauf gefallenen Prämien-Beträge, gegen Ablieferung der Prämienscheine hiermit aufgefordert.
Endlich wird auf das unter III. beigefügte Verzeichniß amortifirter Prämienscheine, sowie auf das Verzeichniß IV. derjenigen Prämienscheine, deren Verjährung eingetreten ist, ausmerksam gemacht.
Gaffel, am 1. Juli 1887.
Der Regierungs-Präsident.
Rothe.
Die Verzeichniffe I. II. III. können im landräthlichen Bureau eingesehen werden.
Hanau am 16. Juli 1887.
Der Königliche Landrath
V. 3509 Gs. Bismarck.
Folgende, seit dem 1. Juni 1886 als gefunden an Polizeistelle abgegebenen Gegenstände sind bis jetzt nicht abgeholt worden:
Nr. 2, 1 neues Testament. 9, 1 Korallenkettchen. 36, 1 weißes Armband. 38, 1 unächtes Kinderarmband. 40, 1 Spannkette. 62, 1 filbernes Armband. 64, 1 do. 68, 1 Medaillon. 78, 1 Vorstecknadel mit Steinen. 87, 1 abgetragene Knabenjacke. 88, 1 weißer Kinderflor. 96, 1 getragener Arbeitsrock. 97, 1 weiße Serviette. 98, 1 Handtuch. 110, 1 stählerne Uhrkette. 115, 1 Zwicker. 135, 1 Mund-Harmonika. 146, 1 Anzahl Postkarten. 158, 1 leerer Sack. 161, Briefmarken und Petschaft. 194, 1 Centimetermaß. 197, 1 schwarze Schürze. 212, 1 Rest graues Nefselfutter. 213, 1 Hammer. 231, 1 Kranz auf ein Grab. 237, 1 Paar wildlederne Handschuhe. 242, 1 Paar Strümpfe. 255, 1 goldene Broche. 265, 1 Stück Kupfer. 268, 1 rothes Bedeck. 274, 1 großer Packkorb. 279, 1 Petschaft. 295, 1 Kuhdecke. 296, 1 Stickerei. 304, 1 farbige Tischdecke. 308, 1 Brille. 319, 1 Löffelbesteck. 321, 1 Spannkette. 322, 1 Cigarrenspitze. 332, 1 schwarzer Pelzkragen. 334, 1 Hammer. 337, 1 gestreifte Schürze. 350, 1 le
dernes Täschchen mit Stahlbügel. 357, 1 Damenmantel. 358, 1 gestreifte Schürze. 359, 1 Leihhausschein. 363, 1 weißes Strickzeug» 372, 1 Frauenumhängetuch. 387, 1 goldener Ring. 391, 1 weißes Armband. 422, 1 Scheere. 425, 1 unächtes Armband. 426, 1 Armband (Reifform). 427, 1 rothe Tischdecke. 435, 1 leinenes Tuch. 439, 1 alte neusilberne Uhr. 448, 1 Griffelkasten. 452, 1 Theil von einer eisernen Hemme. 455, 1 Scheere. 462, 1 Eberzahn. 463, 1 Stück Zinn. 471, 1 Zange. 472, 1 Quantum Gurt. 479, 1 weißes Armband. 480, 1 goldener Ring. 483, 1 Handtuch. 484, 1 Päckchen Nähnadel. 490, 1 Tafelmeffer. 492, 1 kleines Körbchen. 498, 1 Scheere. 507, 1 runder Spiegel. 525, 1 Brille. 529, 1 do. 534, 1 Cigarrenspitze. 542, 1 Pfervedecke. 547, 1 Zwicker. Baares Geld in Gold, Silber, sowie Briefmarken verschiedener Sorten. 17 Regen- und Sonnenschirme. 3 Peitschen. 23 Portemonnaies mit Inhalt. 18 weiße und 5 farbige Taschentücher. 4 Hundemaulkörbe. 7 Paar Damenhand- schuhe. Einzelne Handschuhe von verschiedener Größe. 3 Strohhüte. 5 Knabenmützen. 16 Taschenmesser. Verschiedene Schul- und Notizbücher. Einige Kragen rc.
Nach Ablauf von 14 Tagen wird über diejenigen Gegenstände, welche auch bis dahin nicht reklamirt sind, anderweit verfügt werden.
Hanau am 15. August 1887.
Der Königliche Landrath.
P. 4994 I. V.: Baabe.
Der vorhinnige Bürgermeister Goy in Roßdorf ist als Oberbrandmeister für den 6. Bezirk bestellt worden.
Zu diesem Bezirk gehören die Ortschaften resp. Gutsbezirke Bruch - köbel, Kinzigheimerhof, Wachenbuchen, Mittelbuchen, Ober- und Nieder- issigheim, Rüdigheim, Rüdigheimerhof, Roßdorf, Butterstädter-Höfe, Mar- köbel und Baiersröderhof.
Hanau am 16. August 1887.
Der Königliche Landrath
V. 3948 Gf. Bismarck.
Die Herren Ortsvorstände werden hierdurch noch besonders auf das Gesetz vom 21. Juni c. (Reichsgesetz-Blatt Seite 245), betreffend die Abänderung und Ergänzung des Gesetzes über die Quartierleistung und über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 25. Juni 1868 (Bundesgesetzblatt Seite 523) aufmerksam gemacht.
Für diejenigen Gemeinden, in welchen die Truppen der 25. Division im Monat August und September c. Marschquartiere nehmen, erledigt sich hierdurch meine Verfügung vom 25. Juli c. hinsichtlich der Lieferung der Fourage. (Siehe §§. 3 und 6 des oben bezeichneten Gesetzes.)
Die Truppen werden den betreffenden Gemeinden ihren Fourage« bedarf rechtzeitig mittheilen.
Hanau am 15. August 1887.
Der Königliche Landrath
M. 3819 Gf. Bismarck.
Bekanntmachung.
Brauereibesitzer Georg Koch beabsichtigt in seiner Brauerei, Neue Anlage Nr. 2 dahier, einen zweiten Dampfkessel aufzustellen.
Die Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne liegen auf dem Rqth- Hause im Stadtsekretariat während der Büreaustunden zur Einsicht auf.
Einwendungen gegen das Unternehmen sind binnen 14 Tagen, vom 18. d. Mts. an gerechnet, bei best Stadtausschusie schriftlich in duplo oder zu Protokoll anzubringen. Nach Ablauf der Frist können Einwendungen nicht mehr angebracht werden.
Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen vor dem Vorsitzenden des Stadtausschusses wird hiermit auf
Dienstag den 6. September cnr., Vormittags 11 Uhr, im Rathhause anberaumt.
Im Falle des Ausbleibens der eventuell Widersprechenden wird gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden.
Hanau am 16. August 1^87.
Der Vorsitzende des Stadtausschuffes: Heräus.