Tagesschau.
Berlin, 13. August. Se. Majestät der Kaiser und König haben unter dem 9. b. Mts. folgende Allerhöchste Kabinets-Ordre, betreffend die Verleihung von Fahnen an die in diesem Frühjahr errichteten Trup- pentheile, an den Kriegsminister gerichtet: „Ich habe beschlossen, den in diesem Frühjalr errichteten 4 Infanterie-Regimentern, sowie den neu errichten vierten Infanterie - Bataillonen und dem 3. und 4. Bataillon des Eisenbahn - Regiments, da dieselben sämmtlich aus älteren Truppentheilen hervorgegangen sind, welche längst im Besitz von Fahnen sich befinden, schon jetzt und zwar am 18. d. Mts., als dem unvergeßlichen Gedenktage der Schlacht von Gravelotte-St. Privat, Fahnen zu verleihen. Ich hege dabei die zuversichtliche Erwartung, daß alle diese Truppenteile die von Mir ihnen anvertrauten Feldzeichen jederzeit in hohen Ehren halten und bis in die fernste Zukunft zum Heile Deutschlands und zum Ruhm des Heeres führen werden. Zur Entgegennahme der Fahnen, deren feierliche Nagelung und Weihung Meinen dafür gegebenen besonderen Bestimmungen entsprechend am 18. d. M. stattfinden soll, sind die betreffenden Regiments- Commandeure, begleitet von so vielen Lieutenants und Unteroffizieren, als der Truppemhei! Fahnen erhält, zum 18. d. M., Morgens, nach Potsdam zu beordern. — Indem Ich bemerke, daß die Lieutenants zunächst aus den schon in Berlin, Potsdam oder Spandau kommandirten zu wählen sind, beauftrage Ich Sie, diese Meine Ordre der Armee bekannt zu machen und das Erforderliche danach zu veranlaffen. Bad Gastein, den 9. August 1887. Wilhelm."
Der Kriegs-Minister hat demgemäß unter dem 13. d. M. Folgendes bestimmt: Die zur Empsangnahme der Fahnen zu kommandirenden Unteroffiziere und Feldwebel haben sich im Laufe des 17. August bei der Kommandantur in Potsdam zu melden und erscheinen sowohl bei Nage- lung als auch bei der Einweihung der Fahnen im Parade - Ordonnanz- Anzüge, demnach ohne Gewehr. Die Kommandantur in Potsdam hat für die Unterkunft der Kommandirten Sorge zu tragen. (Unter den au>- geführten Bataillonen befindet sich auch das des Hess. Regt. Nr. 80. D. Red.).
Berlin, 13. August. Der Dampfer „Salier" mit der abgelesten Besatzung S. M. Kreuzer „Albatroß" und „Nautilus" ist am 12. August cr. in Antwerpen eingetroffen und beabsichtigt am 14. August cr. die Heimreise fortzusetzen.
Babelsberg, 13. Aug. Se. Maj. der Kaiser nahm heute Vormittag mehrere militärische Meldungen und die Verträge des Oberhofmarschalls Grafen Perponcher sowie des Chefs des Militärkabinets General v. Albedpll entgegen.
Die Gerüchte von einer bevorstehenden Einberufung des Reichstags werden von Berlin aus für falsch erklärt; als frühester Zeitpunkt für die Berufung ist die erste Novemberwoche in Aussicht genommen. Das Wiederzusammentreten des Bundesraths ist für die 2te Hälfte des September zu erwarten.
Dresden, 13. Aug. Die internationale Bäckerei-Ausstellung ist heute in Gegenwart des Königs und der Königin eröffnet worden. Die Eröffnungsrede hielt der Reichstagsabgeordnete Geh. Hofrath Ackermann. Die Ausstellung ist aus Deutschland, Oesterreich, der Schweiz, Holland, Schweden, Italien und den Vereinigten Staaten zahlreich beschickt worden.
Kisfingen, 13. Aug. Fürst Bismarck ist heute Abend kurz nach 7 Uhr hier eingetroffen.
Wien, 13. Aug. Dem „Fremdenblatt" zufolge ist die Begegnung des Fürsten Bismarck mit dem Minister des Aeußeren Grafen Kalnokp bestimmt zu erwarten. Die Zeit und der Ort des Zusammentreffens sind noch unbestimmt. (Rh. K.)
Agram, 13. Aug. Heute früh 3 Uhr 55 Minuten fand eine ziemlich heftige Erderschütterung statt.
In Dänemark lenkt man ein, wenigstens scheinbar. Die dortigen Blätter verkünden, daß der Kriegsminister Bahnson nicht von einem Angriffskrieg gesprochen, sondern nur darauf hingewiesen habe, daß Kopenhagen für alle Fälle gut befestigt werden müßte. Dänemarks Augenmerk sei darauf gerichtet, eine unparteiische Neutralität zu wahren. Wollen's hoffen! (Dfz.)
Brüssel, 13. Aug. Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Brandes im Hertogenwalde besteht nicht mehr; jedoch dürften nach Ansicht Sachverständiger bis zum vollständigen Erlöschen der Gluth mehrere Wochen vergehen. Zur Ueberwachung genügen die Forstwächter und Arbeiter; eine Zuhilfenahme von Truppen ist unnöthig geworden.
Paris, 13. Aug. Der Finanzminister wird eine Commission ein« setzen, um alle Fragen, welche die indirekten Abgaben berühren, zu untersuchen. Catufle, der Direktor der indirekten Steuern, wird nach Deutschland gehen, um dort diese Fragen zu studiren.
Paris, 13. Aug. (K. Z.) Heute Morgen um 7'/» Uhr stiegen die Herren Joris und Mallel behufs wissenschaftlicher Untersuchungen in einem Luftballon bis zu einer Höhe von 8000 Metern empor; um 11 Uhr kamen sie in Mauche in der belgischen Provinz Luxemburg ohne Zwischenfall nieder.
Der Verfasser der famose« Broschüre „L’alliance frauco- rus.se“, General Bogdanowitsch, dem ebendiese Autorschaft vor zwei Mo
naten seine Entlaffung aus dem Dienst, vollste kaiserliche Ungnade und Verbannung auf sein im Tulaschen Gouvernement gelegenes Gut eintrug, liegt dort jetzt schwer krank danieder. Von dem Ableben seines langjährigen Freundes und Verbündeten Kalkoff weiß er noch nichts. Bei dem besorgnißerregenden Zustande des Kranken wagte die Umgebung es nicht, ihm Mittheilung davon zu machen. Mit Bogdanowitsch würde einer der enragirtesten Panslavisten, Deutschenhasser und Franzosenfreunde zu Grabe getragen werden. (D. M.-Bl.)
New-York, 13. Aug. Die Zahl der bei dem Eisenbahnunfall bei Bloominglon Gelödteten beträgt nach den bisherigen Feststellungen 155, wahrscheinlich aber ist dieselbe noch höher. Viele Todte und Verwundete sind der Werthgegenstände, die sie bei sich hatten, ganz oder theilweise beraubt worden; man will daraus schließen, dem ganzen Unfälle liege nicht ein unglücklicher Zufall, sondern ein Verbrechen zu Grunde.
Hamburg, 12. August. Der Postdampfer „Hammonia" von der Hamburg - Amerikanischen Packetfahrts - Aktiengesellschaft ist gestern Mittag in New-Uork eingetroffen.
Bremen, 12. August. Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Eider" ist in New-Pork eingetroffen.
New-York, 12. August. Der Dampfer „Denmark" von der National-Dampfschiffs-Compagnie (C. Messing'sche Linie) ist hier angekommen.
Spezial-Telegramme des „Deutschen Montags-Blatt."
Paris, 14. August, 9 Uhr 35 Min. Vorm. Von den achtzehn neuen Infanterie Regimentern sollen, nach Meldung des „Petit Journal", zwei nach Toul, drei nach Verdun, zwei nach Epinal und je eins nach Commercy, Lerouville und Belfort, also sämmtlich in die Nähe der deutschen Grenze, verlegt werden.
Petersburg, 14. August, 11 Uhr Vorm. Die Residenzpresse bespricht in ironischem Tone das Manifest des Koburgers und verlangt eine energische Protestnote gegen den neuen Fürsten von Bulgarien. Hier aufgetauchte Gerüchte von Entsendung eines russischen Geschwanders nach Varna werden allerseits angezweifelt und sind auch thatsächlich in das Reich der Erfindungen zu verweisen.
Petersburg, 14. August, 10 Uhr 20 Min. V. In der Nähe der Stadt Klin im Gouvernement Moskau haben die Professoren Nemek- dideff (?) und Swerinzeff, welche die Sonnenfinsterniß aus möglichster Höhe beobachten wollen, zu diesem Zweck verschiedene Probefahrten in Luftballons gemacht.
Neichsgerichts-EntscheidMUgev.
Die Nachtheile, welche den Adjacenten an einer öffentlichen Verkehrsstraße in Folge von Reparaturen und Neubauten, zum Zweck der Erhaltung dieser Straße in einem für den Verkehr erforderlichen ordnungsmäßigen Zustande, treffen, geben nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Civil- senats, vom 14. Mai d. I., keine Grundlage für Entschädigungsansprüche des Adjacenten ab.
Bei einer Verurtheilung wegen wissentlich falscher Anschuldigung (§§. 164, 165 Str.-G. B.) oder wegen öffentlicher Beleidigung (§. 200 Str.-G.-B.) kann nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 11. Strafsenats, vom 17. Mai d. I, Publikationsbefugniß der Verurtheilung auf Kosten des Schuldigen dem während des Strafverfahrens verstorbenen Verletzten nicht zugesprochen werden. Hatte der Verletzte vor seinem Tode Erthei- lung dieser Befugniß beantragt, so ist sie in dem nach dem Tode des Verletzten ergehenden Urtheil auszusprechen. Bei einer Beleidigung in einer Zeitung oder Zeitschrift (§. 200 Abs. 2) ist auf Antrag des sodann verstorbenen Verletzten von dem zur Strafvollstreckung berufenen Richter die öffentliche Bekanntmachung dem Urtheil gemäß zu bewirken.
Aus Stadt, Probruz mrd Nmgege«d.
Sonnenfinsternis. Morgen oder übermorgen werden wir mit unserem Blatte eine Gratisbeilage versenden, welche eine genaue, mit Abbildungen versehene Beschreibung der nächsten Freitag stattfindenden totalen Sonnenfinsterniß liefern wird. D. Red.
Telephon. Es scheint noch nicht genügend bekannt zu sein, daß die Theilnehmer am Stadtfernsprechnetze abzusendende Telegramme durch Telephon dem Kaiserlichen Postamte übermitteln können. Für diese Fälle wird außer dem gewöhnlichen Tarifsätze des Telegrammes, noch eine Extra- gebühr von 1 Pfg. per Wort, sowie eine Grundtaxe von 10 Pfg. erhoben. Ein Jnlandtelegramm von 10 Worten kostet also beispielsweise alsdann 80 Pfg.
—s. Begietzungsverein. Durch die anhaltend trockene und heiße Witterung ist die Jahreseinnahme des Begießungsvereins bis auf einen kleinen Rest aufgebraucht. Von dem Jahresbeitrag« der Stadt Ha- nau sind Eintausend Mark bereits ausbezahlt worden, die noch restirenden Fünfhundert Mark sind in erster Linie zur Deckung der Ausgaben für Wasser am Schlachthause an die Schlachthofkasse bestimmt. Nach ungefährer Berechnung wird der Betrag für Wasserentnahme ca. 330—340 Mk. ausmachen; der Rest ist noch für Bezahlung einiger Ausstände für