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Nr. 180.
Freitag den 5. August
1887.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Von dem 2. Bataillon des hier garnisonirenden Hessischen Füsilier- Regiments Nr. 80 findet Montag den 8. und Mittwoch den 10. d. Mts., jedesmal von 6 bis 11 Uhr Morgens, ein gefechtsmäßiges Schießen mit scharfen Patronen statt.
Die allgemeine Schußrichtung geht von den Schießständen nach Nord-Osten und dem Köbeler Walde. Die nach den Bruchwiesen und in den gefährdeten Theil des Köbeler Waldes führenden Wege werden mit Sicherheitsposten abgesperrt werden.
Das Betreten des Bruchköbeler Staatswaldes, sowie des Bruchköbeler und Langendiebacher Gemeindewaldes während der vorbezeichneten Zeit wird hierdurch bei Meidung einer Strafe bis zu 9 Mark subs. 3 Tagen Haft untersagt. Den ausgestellten Sicherheitsposten ist bei Meidung gleicher Strafe unbedingt Folge zu leisten.
Die betreffenden Herren Ortsvorstände, insbesondere zu Bruchköbel, Nieder- und Oberissigheim, sowie Langendiebach, haben dies mit der Schelle zur besonderen Kenntniß der Ortseinwohner zu bringen.
Hanau am 4. August 1887.
Der Königliche Landrath
M. 3748 Gf. Bismarck.
Uebersicht
über die Wirksamkeit der Natural - Verpflegungs- und Arbeits - Stationen im Landkreise Hanau während des Monats Juli 1887.
1) Windecken: Zahl der Unterstützten 10. An dieselben wurden verabreicht: 1 Portion Mittageffen, 8 Portionen Abendessen, 8 Nachtquartiere und 7 Portionen Frühstück, zusammen im Geldwerthe von 4,84 Mk.
2) Langenselbold: Zahl der Unterstützten 117. An dieselben wurden verabreicht: 2 Portionen Brod, 46 desgl. Mittagessen, 67 desgl. Abendessen, 67 Nachtquartiere und 69 Portionen Frühstück, zusammen im Geldwerthe von 51,82 Mk.
Hanau am 3. August 1887.
Der Königliche Landrath
A. 1621. Gf. Bismarck.
Dienst-Nachrichten aus dem freist.
Gefunden: Ein Heuseil. Ein weißes Häckelzeug. Zwei zinnerne Formen (Trauben-Figur). Einige neue Tabakspfeifen nebst 1 Cigarren- spitze. Ein grauer Kinderstrumpf. Ein schwarzer halbseidener Regenschirm.
Vom Wasenmeister ein gefangen: am 3. d. M. ein schwarzer Dachshund und am 4. ds. ein weißgelber Pinscher, beide m. Geschl.
Hanau am 5. August 1887.
Grundstücksverpachtung.
Termin zur Verpachtung des domainenfiskalischen Grundstücks Karte I. Nr. 6a = 48 qm Aluvion im Stadtgraben unterhalb der Brücke bei dem Frankfurter Thore dahier vom 1. Januar 1888 ab auf zwölf Jahre ist auf Mittwoch, den 10. dieses Monats, Vormittags 11 Uhr, in das Geschäftszimmer des Königlichen Domainen- Rentamts — Frohnhof Nr. 4 — hier anberaumt, wozu Pachtreflektanten eingeladen werden.
Hanau am 4. August 1887.
Der Königliche Domainen-Rentmeister
7320 Bell.
t Die Kaiserbegegnung in Gastein.
In den nächsten Tagen, wie es heißt am 6. August, trifft Kaiser Franz Joseph zum Besuche unseres Kaisers in Gastein ein. Vollzieht sich damit auch ein Ereigniß, welches seit einer Reihe von Jahren zu den ständigen gehört und welches zuweilen nur in dem Besuch unseres Kaisers am österreichischen Hoflager in Jschl eine Abwechslung fand, so ist dasselbe dadurch doch nicht von geringerer Bedeutung. Denn in ihm erhält ganz Europa von Neuem die Bestätigung und Bekräftigung der freund
schaftlichen Beziehungen, in welchen die beiden erhabenen Herrscher und ihre Staaten seit langer Zeit zu einander stehen.
Seit den Tagen der letzten Kaiserbegegnung drohten sich manche dunkle Wolken über Europa zusammenzuziehen: alle Staaten verstärkten ihre Wehrkraft in dem beängstigenden Gefühle, daß es nicht gelingen würde, den Frieden zu erhalten. Es ist dies dennoch bis jetzt gelungen, und damit ist das Hauptziel und die Hauptaufgabe, zu welcher sich die beiden mächtigen Herrscher einst vereinten, trotz mancher Gefahren und Hindernisse zur Genugthuung aller Freunde des Friedens bis jetzt verwirklicht und erfüllt worden.
Wenn heute Kaiser Franz Joseph und Kaiser Wilhelm sich wiederum die Hände reichen, werden sie mit Dank gegen die Vorsehung erkennen, wie sich ihr Freundschaftsbund zum Nutzen der ganzen Welt bewährt hat. Bestimmte politische Gründe, welche die Begegnung hervorgerufen hätten, oder besondere politische Zwecke, welche mit der Zusammenkunft verfolgt werden, sind, wie auch bei den meisten früheren alljährlichen Begegnungen, wohl nicht vorhanden: es ist das persönliche Freundschaftsverhältniß und die Gelegenheit des Aufenthaltes unseres Kaisers an den Heilquellen des österreichischen Wildbades, was die beiden Herrscher abermals zusammen- führt. Aber für die Welt hat dieser persönliche Freundschastsakt die Bedeutung einer Bürgschaft für die Fortdauer der Grundlagen des Friedens, an welchem die beiden Kaiser und ihre Staatsmänner fortgesetzt zu arbeiten bemüht sind. Daß diese Arbeit wie bisher so auch in Zukunft von segensreichen Erfolgen begleitet sein möge, ist ein Wunsch, der heute, wo die beiden Herrscher sich wiederum begegnen, alle wahren Frievens- freunde erfüllt. War für uns, besonders diesmal nach dem letzten Unwohlsein, die Reise unseres Kaisers nach Gastein ein frohes Zeichen, daß unser geliebter Herrscher sich wieder kräftigen Wohlseins erfreut, fo wird anderseits die Gasteiner Kaiserbegegnung alle Welt überzeugen, daß auch in dem Verhältniß zwischen den beiden Monarchen und ihren Völkern keinerlei Aenderung eingetreten ist.
Tagesschau.
Berlin, 4. August. Se. Majestät der Kaiser und König statteten, wie der „R. u. St.-A." aus Bad Gastein meldet, gestern Nachmittag der Gräfin Lamberg in der Solitude einen Besuch ab und unternahmen dann eine kurze Spazierfahrt. Heute früh nahmen Se. Majestät ein Bad und machten nach demselben einen Spaziergang auf dem Kaiserwege.
Berlin, 4. Aug. Die Dispositionen für die Manöverreisen Se. Maj. des Kaisers sind nunmehr definitiv getroffen. Die Abreise von Berlin erfolgt am 4. September, die Ankunft in Königsberg am 5. September früh, die Abreise von Königsberg und Ankunft in Danzig am 11. September, wo Empfang und Diner stattfinden. Die Weiterreise nach Köslin erfolgt am 13. September, die Ankunft in Stettin am selbigen Tage und die Rückkehr nach Berlin am 17. September ' Abends.
Berlin, 4. August. Der Syndikus der Stadt Casamicciola auf Jschia hat unter dem 14. April d. I. folgende Bekanntmachung erlassen: „Bei der Gemeindebehörde der Stadt Casamicciola besinnen sich diejenigen Gegenstände in Verwahrung, welche in den Trümmern der durch das Erdbeben vom 28. Juli 1883 zerstörten Gebäude aufgefunden worven sind. Jeder, der Eigenthumsansprüche auf diese Gegenstände oder deren Erlös, insofern die Umstände den Verkauf derselben nöthig gemacht haben, erheben zu können glaubt, hat seine Ansprüche bei der Gemeindebehörde von Casamicciola innerhalb einer zweijährigen, mit dem 1. Mai d. I. beginnenden Frist geltend zu machen. Die gegenwärtige Bekanntmachung wird auf Grund und in Kraft der Bestimmungen der Artikel 716 und 717 des geltenden bürgerlichen Gesetzbuchs erlassen."
Berlin, 4. Aug. Der Hauptgewinn der preußischen Lotterie (600,000 M) fiel auf Nummer 43901.
Elberfeld, 3. Aug. Der Koloradokäfer ist sowohl auf Feldern in der Nähe unserer Stadt, als auch in den Gärten zu Ronsdorf in großer Zahl gesunden worden. Die Vernichtung des Käfers hat begonnen. (F. Z.)
Stuttgart, 4. Aug. Wie der Staats-Anzeiger für Württemberg vernimmt, würde der Landtag am 13. September zu einer kurzen Tagung einberufen werden.