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Nr. 161.

Donnerstag den 14. Juli

1887.

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Bekanntmachungen Kömgl. Landrathsamts.

Die nachfolgenden Anordnungen werden hiermit in Erinnerung gebracht.

Hanau den 15. Juni 1887.

Der Königliche Landrath

P. 3566. G f. Bism arck.

P. A. v. 7./7. 79. Das Begieß en der Straßen soll bei an­haltender großer Hitze täglich wenigstens einmal mit frischem Wasser mittelst Gieskannen stattfinden.

Für die Befolgung dieser Anordnung ist der Hauseigenthümer bezw. da, wo diese die Häuser nicht selbst bewohnen, die Be­wohner des unteren Stockes verantwortlich. Auch sollen die Rinnen der Straßen gehörig gereinigt werden. (Str. 50 Pf. bis 1 M.) Das Begießen hat laut Bekanntmachung vom 7 /6. 77 (Hanauer Anzeiger) in der Zeit von Abends 68 Uhr zu geschehen.

P. V. v. 15./4. 84. In der Zeit vom 15. März bis 1. No­vember des Jahres sind bei trockener Witterung die Trottoirs und Straßen vor dem Kehren mit Wasser derart zu besprengen, daß ein Aufwirbeln von Staub nicht stattfinden kann. (Str. 1 bis 9 M.)

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks­fällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der K i n z i g und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht er­wachsener Personen gestattet;

4) das Baden im offenen Main längs der Philippsruher Straße, des Schlaffes Philippsruhe und des dazu gehö­rigen Schloßgartens, sowie

5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.

Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 8. Juni 1887.

Der Königliche Landrath

Gf. Bismarck.

Nachstehende Bekanntmachung des Bezirksamts Alzenau wird ver­öffentlicht.

Hanau am 13. Juli 1887.

Der Königliche Landrath

V. 3402 Gf. Bismarck.

Die Kahlbrücke bei Mömbris wird wegen Abbruches und Umbaues von Montag den 18. ds. Mts. auf die Dauer von 8 Tagen auf beiden Uferseiten abgesperrt und unpassirbar sein.

Alzenau den 10. Juli 1887.

Der Kgl Bayer. Bezirksamtmann.

Die Margarethe Katharine Bender, geb. Künstler, zu Nieder- dorfelden ist als Hebamme für die genannte Gemeinde bestellt und in dieser Eigenschaft verpflichtet worden.

Hanau am 12. Juli 1887.

Der Königliche Landrath

A. 1447. Gf. Bismarck.

Tagesschau.

Berlin, 13. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König und Ihre Majestät die Kaiserin machten in Koblenz, wie derR. u. St.-A."

meldet, gestern Abend und heute Vormittag eine halbstündige Ausfahrt nach den Rheinanlagen. Die Abfahrt Sr. Majestät des Kaisers nach der Mainau erfolgt heute Abend 9^ Uhr.

Berlin, 12. Juli. In Preußen bestehen auf Grund einer Ver­ordnung vom 10. Juni 1834, bekannt durch eine Staatsministerial-An­weisung vom 31. Dezember 1839, Bestimmungen über die Beaufsichtigung des Privatunterrichts und des Erziehungswesens durch den Staat. Laut Erklärung des Unterrichtsministers sind diese Bestimmungen in den neuen Landen, den Provinzen Hannover, Schleswig-Holstein und Hessen- Nassau, ebenso wie in den alten Landen zur Richtschnur zu nehmen und zur Anwendung zu bringen, die dort in früherer Zeit bestandenen Vorschriften also nicht mehr gelten, auf sie auch in keiner Beziehung Bezug genommen werden kann.

Berlin, 12. Juli. Allgemeine Theilnahme erregt hier der plötz­liche Tod des zweitältesten Landgerichtsraths beim hiesigen Landgericht I, Herzbruch, der am Sonntag Nachmittag durch einen im scharfen Trabe um eine Straßenecke biegenden Postpacketwagen übersahren worden und am folgenden Tage feinen Verletzungen erlegen ist; er hatte vor kurzem sein 67. Jahr vollendet.

Berlin, 12. Juli. DieNordd. Allg. Z" erwähnt der Genug­thuung, welche französische Blätter über die Aeußerung Kleins, daß er aus Patriotismus Spionage getrieben habe, aussprecheu; selbst der Univers", der friedlicher gesinnt erscheine, freue sich anläßlich der Hel­denthat Kleins darüber, daß die Assimilirung der gewaltsam annektirten Provinzen nicht vollendet sei und daß die Gemüther zerknirscht Wider­stand leisteten. Es sei, bemerkt dieN. A. Z.", eine vollständige Per- version der moralischen Grundsätze in Frankreich eingetreten, wenn so wenig Scheu getragen werde, einen mit Geld bezahlten Spion als Helden und Märtyrer zu preisen; es sei Frankreich vorbehalten gewesen, einen bezahlten Spion über die Stufe ehrlicher Männer hinaus als Gegenstand der Verehrung zu bezeichnen.

Berlin, 12. Juli. Zum Anarchistenprozoß gegen Neve und Ge­nossen wird derPost" von einer Seite, die sich nach ähnlichen Rich­tungen hin bereits als informirt bewährt hat, mitgetheilt, daß der erstere, im Gegensatz zu dem Bericht verschiedener Zeitungen, keineswegs von der belgischen Regierung an die deutschen Behörden ausgeliefert worden ist. Neve hielt sich zur Zeit in einer kleinen belgischen Grenzstadt auf, wo er mit dem Befördern anarchistischer Druckschriften über die deutsche Grenze beschäftigt war. Da er aus Mecklenburg gebürtig und somit deuscher Staatsangehöriger ist, er auch in Belgien nicht ansässig war, sondern sich dort unter falschem Namen nur vorübergehend aufhielt, so beschlossen die belgischen Grenzpolizeibeamten, den unbequemen Gast einfach über die nächste Grenze abzuschieben. Als sich Neve zufällig auf dem Bahnhöfe des Städtchens befand, nöthigten ihn zwei Agenten der belgischen Polizei, in einen zur Abfahrt bereitstehenden Zug einzusteigen, und der Anarchist befand sich 20 Minuten später auf deutschem Gebiete, wo ihn deutsche Polizei-Beamten sofort verhafteten. Was nun die Neve zur Last ge­legten verbrecherischen Handlungen betrifft, so handelt es sich weniger um die früheren Thaten der Rheinsdorf und Lieske, sondern um neuere Ver­suche zur Anstiftung von Verbrechen. Es sei festgestellt, daß sich vor einigen Monaten in Berlin ein mit Neve eng befreundeter anarchistischer Emissär aufhielt, dessen hiesiger Aufenthalt mit derartigen Plänen in Verbindung zu bringen sei. Es sei dies ein aus Köln gebürtiger Ziseleur Namens Reifschläger. Leider gelang es demselben noch zuvor über die deutsche Grenze zu entkommen, ehe die deutschen Behörden seiner habhaft zu werden im Stande waren.

Der Dampfer Preußen mit dem Ablösungskommando für S. M. Kanonenboot Wolf ist am 12. d. in Honkong eingetroffen und hat am 13. die Reise fortgesetzt. Der Dampfer Hohenzollern mit dem Ab­lösungskommando für S. M. S. Olga (Bismarck und Sophie) ist am 13. d. in Sydney eingetroffen.

«refeld, 13. Juli. Heute Vormittag wurde hier in der Nähe des Hagerweges ein Doppelmord an einem Ehepaar begangen. Nähere Mittheilungen stehen noch aus. (K. Z.)

Magdeburg, 12. Juli. Das Schwurgericht verurtheilte gestern den di» Doppelmordes beschuldigten Fabrikarbeiter Drebeustedt zum Tode. Derselbe hatte anfangs 1885 und September 1886 seine Söhne Andreas und Albert mittels Schwefelsäure, aus Noth, wie er angab, gelobtet.