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Nr. 157 Samstag

Amtliches.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe XIII zu den Neumärkischen Schuldverschreibungen.

Die Zinsscheine zu den Neumärkischen Schuldverschreibungen Reihe XIII Nr. 1 bis 8 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Juli 1887 bis 30. Juni 1891 werden vom 1 3. Juni d. I. ab von der Kontrole der Staatspapiere hierselbst Oranienstraße 92 Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang ge­nommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zins- scheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen.. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangs­bescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbe­scheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats­papiere sich mit den innerhalb der Monarchie wohnen­den Inhabern der Zins scheinanweisungen nicht ein­lassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzial- kassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.

Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung ver­sehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern.

Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzial- kassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden besonderen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen ab­handen gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzial- kassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 11. Mai 1887.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

I. 547 gez. Sydow.

Cafsel, den 18. Mai 1887.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den in derselben gedachten Ver­zeichnissen bei der Regierungs-Hauptkasie hier und den sämmtlichen Steuerlasten des Regierungsbezirks unentgeltlich zu haben sind.

Königliche Regierung.

9. I. K. 2625 Schwarzenberg, i. V.

Warnung.

In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lolterie-Einnehmer resp. Kollekieur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angebolen, welche die im Lotterie­plan bestimmten Preise sehr weit übersteigere und ferner noch dadurch erhöht werben, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.

Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung auf LooseerNeuerung und auf Ge­winnzahlung.

Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheilschein-Ver-

den 9. Juli 1887.

käufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch ver­fahren, indem sie die Loose, auf welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine aus­geben, als der Umfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder indem endlich sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.

Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stempel mit der inneren UmschriftKoen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" tragen.

Zur Unterscheidung zwischen den sich alsLotterie- Einnehmer" benennenden und ihr Geschäft alsLotterie- Einnahmen" oderLotterie-Komtor" bezeichnenden Pri- vatverkäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein alsKönigliche Lotterie-Einnahmen" oder Königliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.

Berlin am 8. Juli 1882.

Königliche General-Lotterie- Direktion.

Dammas. Liliental.

Bekanntmachungen Kösigl. Land; athsamts.

Uebersicht

über die Wirksamkeit der Natural - Verpflegungs- und Arbeits - Stationen im Landkreise Hanau während des Monats Juni 1887.

1) Windecken: Zahl der Unterstützten 16. An dieselben wurden verabfolgt: 9 Portionen Mittagessen, 7 Portionen Abendessen, 7 Nachtquartiere und 7 Portionen Frühstück, zusammen im Geld­werthe von 6,36 Mk.

2) Langenselbold: Zahl der Unterstützten 100. An dieselben wur­den verabfolgt: 1 Portion Brod, 40 desgl. Mittagessen, 59 desgl. Abendessen, 59 Nachtquartiere und 59 Portionen Frühstück, zusammen im Geldwerthe von 45,09 Mk.

Hanau am 7. Juli 1887.

Der Königliche Landrath

A. 1426. Gf. Bismarck.

Zwecks Vornahme von Pflasterarbeiten wird die Absperrung der Schirnstraße vom 11. d. M. bis zur Fertigstellung der Arbeiten hierdurch angeordnet.

Hanau am 8. Juli 1887.

Der Königliche Landrath ____Gf. Bismar ck._______________________

Menst-WchrWen aus dem Kreise.

Entlaufen: Ein schwarzer Spitz m. Geschl., auf den Namen Mohr" hörend.

Gefunden: Ein leeres Portemonnaie (auf der Post liegen ge­blieben). Ein Spazierstock.

Hanau am 9. Juli 1887.

Tkgesschau.

Berlin, 8. Juli. DerR. u. St. A." Nr. 157 veröffentlicht: Erlaß des Ministers der geistlichen Angelegenheiten, betreffend die kirchen- regimentliche Aussicht über die Vermögensverwaltung der evangelischen Kirchengemeinden im Bezirk des Königlichen Consistoriums zu Castel.

Berlin, 8. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie derR. u. St.-A." aus Ems meldet, gestern nach dem Diner mit dem Prinzen Wilhelm eine Ausfahrt im offenen Wagen und wohnten Abends der Theatervorstellung im Kursaale bei. Heute setzten Se. Maje­stät die Trink- und Jnhalatignskur fort und machten mit dem General Grafen Lehndorff einGAusfahrt im offenen Wagen. Am Diner bei Sr. Majestät wird Prinz Nikolaus von Nassau theilnehmen.

Potsdam, 8. Juli. Prinz Wilhelm ist heute Vormittag hier eingelrrpen.

Berlin, 8. Juli. (K. Ztg) Entgegen andern Meldungen w:rd mit aller Bestimmtheit bestätigt, daß Fürst Bismarck auch, in diesem