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Nr. 151
' Samstag den 2. Juli
1887.
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Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund von §. 28 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird mit Genehmigung des Bundesraths für die Dauer Eines Jahres angeordnet, was folgt:
§. 1. Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu besorgen ist, kann der Aufenthalt in der Stadt und in dem Bezirk der Amtshauptmannschaft Leipzig von der Landes-Polizei- behörde versagt werden.
§. 2. Vorstehende Anordnung tritt mit dem 29sten dieses Monats in Kraft.
Dresden am 18. Juni 1887.
Königlich sächsisches Gesammt-Ministerium.
Graf Fabrice. v. Nostiz-Wallwitz. v. Gerber.
v. Abeken. v. Könneritz.
Das von dem Königlichen Regierungs-Präsidenten zu Königsberg i. Pr. unter dem 18. Mai 1887 erlassene Verbot der Nummer 36 der „Königsberger Volkszeitung, Organ für Jedermann aus dem Volke", vom 15. Mai 1887 ist durch Entscheidung der Reichs-Kommission vom heutigen Tage aufgehoben worden.
Berlin den 21. Juni 1887.
Die Reichs-Kommission. Herrsurth.
Bekanntmachungen Königl. Lanlnathsamts.
Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste, werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht.
Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militairpflichtjahres zu erbringen.
Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der PrüfungsCommission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militairpflichtjahres schriftlich zu melden.
Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst. Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Hanau am 1. Juli 1887.
Der Königliche Landrath.
M. 3258 J. V.: Baabe.
Die Marschfourage für die am 14. und 15. Juli c. in Windecken, Bruchköbel und Rückingen einzuquartierende Abtheilungen des Hessischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 11 wird Donnerstag den 7. d. Mts., Vormittags 10'/- Uhr, auf dem landräthlichen Büreau verdungen, wozu Reflektanten hierdurch eingeladen werden.
Hanau am 1. Juli 1887.
Der Königliche Landrath.
M. 3277 J. V.: Baabe.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) das Baden «n der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;
3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;
4) das Baden im offenen Main längs der Philippsruher Straße, des Schlosses Philippsruhe und des dazu gehörigen Schloßgartens, sowie
5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.
Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 8. Juni 1887.
Der Königliche Landrath Gf. Bismarck.
Menst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein hellblauer Herren-Sonnenschirm (auf der Post stehen geblieben). Ein goldenes Halskettchen. Ein Geldtäschchen mit etwas Geld. Zwei Mädchen-Strohhüte. Auf der Straße von Hanau bis Bruchköbel: ein Regenschirm.
Zugelaufen: Ein schwarzer Hühnerhund mit Blässe, weißer Brust und weißen Vorderpfoten. Ein grauer Glattpinscher mit weißem Ringel um den Hals und weißen Vorderpfoten. Letztere drei pos. Empfangnahme beim Bürgermeister in Bruchköbel.
Verloren: Ein goldener Ring, darauf eine Herzfigur; dem Wie- derbringer eine Belohnung.
Hanau am 2. Juli 1887.
Die Fourage für die am 14. und 15. d. Mts. dahier einzuquar- tierenden Abtheilungen des Hessischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 11 soll Fr eitag den 8. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, in dem unteren Saale des Rathhauses veraccordirt werden. Lieferungslustige wollen sich hierzu einsinden.
Hanau, am 1. Juli 1887.
Der Oberbürgermeister.
J. V.: H eraeus.
Tagesschau.
Berlin, 1. Juli. Der „R. u. St. A." Nr. 151 veröffentlicht: 1) Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes, betreffend Postdampfschiffsverbindungen mit überseeischen Ländern, vom 6. April 1885, vom 27. Juni 1887. — 2) Gesetz, betr. die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 14. Mai 1879 (Reichs-Gesetzbl. S. 145), vom 29. Juni 1887.
Berlin, 1. Juli. Dem Herrn Frederick von Versen ist das Exe- quatur als Vize- und Deputy-Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin Namens des Reichs ertheilt worden.
Berlin, 1. Juli. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin-Mutter von Mecklenburg-Schwerin ist gestern Abend hier eingetroffen und im Königlichen Schlöffe abgestiegen.
Berlin, 1. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König ertheilten gestern Nachmittag in Gegenwart des Staatssekretärs Grafen von Bismarck-Schönhausen dem bisherigen Königlich griechischen Gesandten Rangab6 eine Abschiedsaudienz. Heute Vormittag nahmen ®e. Majestät die Monatsrapporte der Leib Regimenter aus den Händen der Commandeure entgegen, ertheilten dem Staatssekretär Dr. v. Schelling eine Audienz und empfingen die Besuche Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin-Mutter von Mecklenburg-Schwerin sowie Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht.
Berlin, 1. Juli. Das Ablösungskommando für S. M. Kreuzer „Nautilus", ist am 30. Juni cr. in Antwerpen eingetroffen und beabsichtigt am 2. Juli cr. die Reise fortzusetzen. — Der Dampfer „Hohen- staufen" ist mit dem Ablösungskommando für S. M. Kreuzer „Adler" am 30. Juni cr. in Pord Said eingetroffen und hat an demselben Tage die Reise fortgesetzt.
München, 1. Juli. Nach der „Allgem. Ztg." zieht die Regierung die Frage in Erwägung, den neuen Landtag wegen Einführung des Reichs-Branntweinsteuergesetzes in Bayern schon Anfangs September ein-