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Nr. 144

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Freitag den 24. Juni

1887.

Abonnements-Einl^dung.

Mit dem 1. Juli 1887 beginnt ein neues Abonnement auf den

Hanauer Anzeiger", zugleich amtliches Organ für Stabt- und Landkreis Hanau.

Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Cours- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, ferner Geschäfts- und Privat - Anzeigen. Das Uuterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.

Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der Hanauer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.

Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung ab bis Anfang des Quartals unentgeldlich.

Die Expedition des Hanauer Anzeigers.

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 3 (Juni 1887) der im Verlage von John Müller, 167 William Street, New-Dork, er­scheinenden periodischen Druckschrift:Internationale Bibliothek", enthaltend einen Aufsatz mit der Ueberschrift:Die Gottespest. (Zwölfte vermehrte und verbesserte Auflage)" und einen Ab­druck desAntnSyllabus" von Dr. Hermann Krasser, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen ver­boten worden ist.

Berlin den 16. Juni 1887.

Der Königliche Polizei-Präsident.

____________________Freiherr von Richthofen.___________________

Bekanntmachungen Königl. Lanomthsamts.

Das unterm 11. ds. Mts. (Hanauer Anzeiger Nr. 137) gegen den Schlosser Johann Heinrich Becker aus Wasenberg, Kreis Ziegenhain, erlassene Ausschreiben wird hiermit als erledigt zurückgezogen.

Hanau am 20. Juni 1887.

Der Königliche Landrath

P. 3672________________Gf. Bismarck.______________________

T a g e s f ch a u.

Berlin, 23. Juni. Die Genesung Sr. Majestät des Kaisers und Königs nimmt, wie derR. u. St-A." an der Spitze des Blattes mel­det, fernerhin einen'erwünschten Verlauf, so daß unter Mitwirkung einer günstigen Witterungsbeschaffenheit die Möglichkeit des Genusses der frischen Luft in naher Aussicht steht.

Berlin, 23. Juni. (K. Z.) Die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bundesraths hat noch keine Erweiterung erfahren: die Mit­theilung des Reichstagspräsidenten über die Beschlüffe des Reichstags zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Besteurung des Zuckers, ferner Vor­lagen betreffend Aenderungen des Bestandes von Berufsgenossenschaften und betreffend Beschlußfassung über die vom Reichstage beschlossenen Aen­derungen zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Unfallversicherung der bei den Bauten beschäftigten Personen. Wie bereits gemeldet, werden die Ausführungsbestimmungen zu dem neuen Branntweinsteuergesetz sofort eingeleileQwerden. Man erwartet in Berlin den nahen Zusammentritt

der preußischen Provinzialsteuerdirektoren zu diesem Zwecke. Es werden zunächst wohl Grundsätze aufgestellt werden, um zu einem einheitlichen Verfahren im ganzen Reiche zu gelangen.

Berlin, 22. Juni. Nach einer am 14. b. ergangenen Anordnung des Chefs der Admiralität ist fortan auf allen im Dienst befindlichen, dauernd oder vorübergehend seegehenden Reichsschiffen oder Reichsfahr­zeugen (mit Ausnahme der zu Artillerie- oder Torpedo-, Schul-, Ver­messung szwecken, Tenderdienst, Probefahrten oder Ueberführungen in Dienst gestellten sowie der Torpedoboote) die Leistungsfähigkeit des Schiffes, der Maschine und des Maschinenpersonals während der Jndiensthaltung von Zeit zu Zeit durch eine beeilte (forcirte") Fahrt, deren Dauer 24 Stun­den beträgt, sestzustellen. Die Fahrten sind,bei möglichst normalem und voraussichtlich beständigem Wetter" vorzunehmen.

DieBerliner Börsen-Zeitung" bemerkt: In der kurzen aber inhaltreichen Rede, welche der Staatsminister v. Boetticher am Sonn­abend im Reichstage der Vorlesung der Kaiserlichen Botschaft folgen ließ, hob er hervor, daß durch die Arbeiten des Parlaments die vaterländische Wehrkraft gesichert, den Finanzen des Reichs diejenige Stärke und Festig­keit gegeben worden, welche die Vorbedingungen für den Frieden und für die Entwickelung seiner Werke bilden. Diese Worte werden im ganzen Lande denselben begeisterten Nachhall finden, den sie schon im Reichstage fanden, und sie werden jedenfalls auch dazu beitragen, die letzten Spuren der politischen Beunruhigung zu beseitigen, die so lange Zeit Handel und Verkehr in Deutschland bedrückte. Auch daß die Reichsregierung sich ent­schlossen hat, die neue Anleihe auf 3^2 pCt. Zinsen statt auf 4 pCt. zu setzen, muß in ähnlicher Weise die Zuversicht heben.

Der DampferSaliet", mit der abgelösten Besatzung S. M. KreuzersAlbatrob", hat am 22. Juni von Sydney die Heimreise ange- treten.

Wilhelmshaven, 22. Juni. Auf Einladung des Kaisers wird, wie bekannt, der Prinz Ludwig von Bayern, General der Infanterie, den Uebungen des diesjährigen Manövergeschwaders als Gast Sr. Majestät beiwohnen und sich während der Uebungszeit vom 21. August bis 11. September an Bord des Panzerschiffes Kaiser einschiffen. Als seemän­nischer Begleiter des Prinzen ist der Capitänlieutenant Baron v. Plessen kommandirt. (K. Z)

Leipzig, 23. Juni. (K. Z.) Das Reichsgericht lehnte die vor­läufige Entlaffung Köchlins und seiner Mitverurtheilten ab. Am 4. Juli beginnt der Landesverrathsprozeß wider Klein und Genoffen. Angeklagt sind Handelsagent Tobias Klein-Straßburg, Fabrikant Martin Grebert- Schiltigheim, Wirth Friedrich Erhart-Straßburg. Vertheidiger sind Justiz­rath Romberg in Leipzig und die Anwälte Scharlach und Schott v. Schottenstein aus Straßburg.

Braunschweig, 22. Juni. Der Regent hat unterm 15. d. M. das Gesetz vollzogen, welches vom 1. Juli d. J. an die Heranziehung von Militärpersonen zu Abgaben für Gemeindezwecke anordnet.

Baden-Baden, 23. Juni. Die Kaiserin Augusta hat nach vier- zigtägigem Aufenthalt im Meßmerschen Hause unsere Stadt im besten Wohlbefinden heute verlassen.

München, 23. Juni. Das hiesige Generalkomitö des landwirth- schaftlichen Vereins sprach sich einstimmig für den Anschluß Bayerns an das Branntweinsteuergesetz unter der Voraussetzung der Aufrechterhaltung der Konlingentirung und der Abstufung des Steuersatzes von zwei Mark aus. (Fr. N.)

Bern, 23. Juni. Die beiden eidgenössischen Räthe bewilligten ohne Diskussion 840 000 Francs für die Neubewaffnung des Auszuges der Artillerie und beauftragten den Bundesrath, auch für die Neubewaff­nung der Landwehr Artillerie Anträge vorzulegen. Der Nationalrath nahm mit 60 gegen 22 Stimmen den neuenIZolltarif mit durchweg er­höhten Zollsätzen an.

DieDfz." schreibt: Schon öfters sind Schweizer, welche sich der deuischen Sprache bedienten, in Frankreich unliebsamen Ausflüssen des französischen Patriotismus ausgesitzt gewesen und eine Baseler Zeitung warnt deshalb ihre Landsleute vor Reisen nach Frankreich, sofern sie das Französisch nicht ganz geläufig sprechen. Die Norvd. Allg. Ztg." bemerkt dazu, das könnten sich viele Deutsche gesagt sein lassen. Um alle touristi­schen Bedürfnisse zu befriedigen, sei doch gewiß außerhalb des Bannkreises