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Nr. 137

Donnerstag den 16. Juni

1887.

Bekanntmachungen Königl. Lanvrathsamts.

Das Königl. Proviantamt zu Bockenheim wird die Heu- und Roggenstroh-Ankäufe bald nach der Heu- und Rsggen-Ernte ausführen.

Den Producenten der genannten Erzeugnisse wird hiervon mit dem Anfügen Kenntniß gegeben, daß das Königl. Proviantamt zu jeder schrift­lichen und mündlichen Auskunft über Preis- und Qualitäts-Verhältnisse bereit ist.

Hanau am 11. Juni 1887.

Der Königliche Landrath

M. 2911 Gf. Bismarck.

Der Schlaffer Johann Heinrich Becker, geboren am 12. Oktober 1856 in Wasenberg, Kreis Ziegenhain, hat sich von hier entfernt und seine Familie, bestehend aus Frau und zwei unmündigen Kindern, in hülfloser Lage dahier zurückgelaffen, ohne für deren Unterhalt zu sorgen, so daß die öffentliche Armenpflege eintreten mußte.

Da der Aufenthalt des rc. Becker bis jetzt nicht ermittelt werden konnte, so ersuche ich, nach demselben zu recherchiren und im Ermitte­lungsfalle Nachricht hierher zu geben.

Hanau am 11. Juni 1887.

Der Königliche Landralh

P. 3464 Gf. Bismarck.

Die nachfolgenden Anordnungen werden hiermit in Erinnerung gebracht.

Hanau den 15. Juni 1887.

Der Königliche Landrath

P. 3566. G f. Bismarck.

P. A. v. 7./7. 79. Das Beziehen der Straßen soll bei an­haltender großer Hitze täglich wenigstens einmal mit frischem Wasser mittelst Gieskannen stattfinden.

Für die Befolgung dieser Anordnung ist der Hauseigenthümer bezw. da, wo diese die Häuser nicht selbst bewohnen, die Be­wohner des unteren Stockes verantwortlich. Auch sollen die Rinnen der Straßen gehörig gereinigt werden. (Str. 50 Pf. bis 1 M.) Das Beziehen hat laut Bekanntmachung vom 7 /6. 77 (Hanauer Anzeiger) in der Zeit von Abends 68 Uhr zu geschehen.

P. B. v. 15./4. 84. In der Zeit vom 15. März bis 1. No­vember des Jahres sind bei trockener Witterung die Trottoirs und Straßen vordem Kehren mit Wasser derart zu besprengen, daß ein Auswirbeln von Staub nicht stattfinden kann. (Str. 1 bis 9 M.)

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein Korb, enthaltend Hobel, Hammer, leere Flasche rc. Ein Krug nebst 2 Aepfelweingläser. Eine Anzahl gelbe Platten, an Geschirr für Zugthiere. Ein '/s-Pfund-Gewicht.

Zugelaufen: Ein gelber Hund.

Verloren: Ein Portemonnaie mit 810 Mark. Ein Tuchreck. Eine goldene Brille. Ein dunkelbrauner Damenkragen (bei Wilhelmsbad).

Entlaufen: Eine Ente.

Hanau am 16. Juni 1887.

Tatzesschau.

P. Aus dem Reichstage. Berlin, 14. Juni. In der heutigen 7^stündigen Sitzung des Reichstages wurde die zweite Berathung des Gesetzentwurfs betr. die Besteuerung des Branntweins bis auf die die Nachsteuer betreffenden §. 43 und §. 43 a, deren Berathung noch ausgesitzt wurde, zu Ende geführt. Die Beschlüsse der Kommission erfuhren im Allgemeinen nur einige unerhebliche Aenderungen. Erwäh- nenswerth ist indeß, daß im §. 38 die Berechnungssätze für die Maisch­bottichsteuer zu Gunsten der kleinen und mittleren landwirthschaftlichen Brennereien mit Zustimmung der verbündeten Regierungen nach dem An­träge v. Helldorff (deutschk.) geändert wurden. Ein Antrag des Abg. Struckmann, hinter §. 42 einen neuen §. 42 a einzufügen, wonach den bisher hierzu nicht berechtigten Gemeinden durch die Landesgesetzgebung gestattet werden solle, den in ihren Bezirken verbrauchten Wein und

Branntwein zu besteuern, führte in Folge der Aeußerung des Finanz­ministers Dr. v. Scholz, daß das Reich, dem nach Art. 35 der Reichs- verfaffung die volle Branntweinsteuer zustehe, ein Kondominimum an derselben den Landesregierungen nicht einräumen könne, um sich nicht für alle Zeit zu binden. Die Redner aller Parteien erklärten alsbald, daß sie mit der gegenwärtigen Vorlage die Branntweinsteuerreform für abge­schlossen halten müßten. (Der Antrag wurde übrigens zurückgezogen.) Daneben fand eine lebhafte Parteierörterung zwischen den Abgg. Richter und von Bennigsen statt. Zu einer längeren Debatte führte noch der §. 44 des Entwurfs (Schlußbestimmungen; Beitritt der süddeutschen Staaten zur Branntweinsteuergemeinschaft). Derselbe wurde schließlich unverändert angenommen, nachdem namentlich die Bundesbevollmächtigten Bayerns, Württembergs und Badens entschieden für denselben eingetreten waren. Morgen: Rest der Branntweinsteuervorlage; Rechtsverhältnisse in den Schutzgebieten; Verwendung gesundheitsschädlicher Farben; Unfall­versicherung der Seeleute rc.

Berlin, 15. Juni. Bei fortdauernder Abnahme der bisherigen Krankheitserscheinungen sind Se. Majestät der Kaiser und König gestern durch das Hinzutreten eines Schnupfens belästigt worden. Allerhöchstdie- selben fühlen Sich in Folge der bisherigen Vorgänge noch etwas ange­griffen, und empfinden daher fortdauernd das Bedürniß nach Ruhe.

(R. u. St.-A.)

Berlin, 15. Juni. Im Laufe des gestrigen Nachmittags empfin­gen Se. Majestät der Kaiser und König den zur Begleitung des Prinzen Wilhelm kommandirten Generallieutenant v. Hahnke sowie Ihre Königlichen Hoheiten den Prinzen und die Prinzessin Wilhelm.

Berlin, 15. Juni. Der zum Botschafter am Königlich italieni­schen Hofe ernannte Wirkliche Geheime Rath Graf zu Solms-Sonnewalde ist in Rom eingetroffen und hat die Geschäfte der Botschaft übernommen.

Berlin, 15 Juni. S. M. KreuzerAdler", Kommandant Kor- vetten-Kapitän v. Wietersheim, ist am 22. Mai cr. in Apia eingetroffen und beabsichtigte am 1. Juni cr. wieder in See zu gehen.

Die Petitionskommisfion des Reichstages erstattet einen be­sonderen Bericht über die Petition des niedersächsischen Aerztevereins- Bundes um Erlaß eines Verbotes gegen die Ankündigung von Geheim- mitteln dahin:In Anbetracht der Gefahren, welche für Gesundheit und Besitz der Reichsangehörigen aus dem bestehenden, weit verbreiteten Ge- Heimmittelunwesen erwachsen, und in Anbetracht ferner, daß diese Gefahr durch das Annonciren der fraglichen Mittel in den Tageszeitungen, wo­durch dieselben zur Kenntniß weiterer Bevölkerungsschichten gelangen, we­sentlich unterhalten und vergrößert wird, wolle der hohe Reichstag Hoch- geneigtest beschließen, daß ein Verbot des Annoncirens von Geheimmitteln für das Gesammtgebiet des deutschen Reiches erlassen werde." Die Com- milsron beantragt, die Petition dem Reichskanzler zur Kenntnißnahme zu überweisen.

Kiel, 14. Juni. Das Ablösungskommando für S. M. Kreuzer Adler ging heute früh unter Führung des Unterlieutenants z. S. Oelsner von Kiel nach Bremen ab. Dasselbe wird sich dort auf dem Dampfer Hohenstaufen einschiffen, der sodann morgen von Bremen nach Sydney in See geht. Der Adler war am 22. Mai in Apia und wollte am 1. Juni wieder in See gehen.

Metz, 14. Juni. Es sind ausgewiesen worden mit 14 Tagen Frist der frühere französische Offizier Monnier, ein Optant, der Geschäfts­agent Mersch und der Hutfabrikant Flosse, letztere Nationalfranzosen.

Madrid, 15. Juni. In der Kammer ist seitens eines Deputirten ein Antrag auf Erhebung eines Zuschlagszolles auf fremden Alkohol eingebracht worden.

Queensborough, 15. Juni. Das deutsche kronprinzliche Paar kam heute Vormittags 10 Uhr in Port Victoria an und begab sich per Extrazug nach Anerley bei dem Krystallpalaste.

London, 15. Juni. (K. Z.) Der Sonderzug, der den deutschen Kronprinzen und seine Familie brächte, lief heute Vormittag 11 Uhr auf einem für den allgemeinen Verkehr abgesperrten Geleise der London Bridge-Station ein. Es fand kein amtlicher Empfang statt. Der Kron­prinz sah wohl aus; er trug bürgerliche Kleidung. An der Waggonthür drückte er mehreren Herren die Hand. Nach wenigen Minuten fuhr der