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Nr. 134.
Amtliches.
Der diesseits am 10. Mai d. I. hinter der Marie Benzing aus Hanau erlassene Steckbrief ist durch Ergreifung erledigt und wird zurückgenommen.
Cassel, am 8. Juni 1887.
Der Erste Staatsanwalt I. A.: Chuchul.
Bekanntmachungen Kömigl. Landiathsamts.
Jmpsordnung
für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Gemeinden: Langendiebach r den 15. Juni, Nachmittags 5 Uhr, Impfung, „ 22. „ „ 5 „ Revision, (im Rathhause daselbst).
Bruchköbelr den 16. Juni, Vormittags 8 Uhr, Impfung, „ 23. „ „ 8 „ Revision, (im Rathhause daselbst).
Ravolzhausen r den 17. Juni, Vormittags 7^2 Uhr, Impfung, „ 24. „ „ 7^2 „ Revision, (im Schulhause daselbst).
Oberisfigheim: den 18. Juni, Vormittags 7^2 Uhr, Impfung, „ 25. „ „ 7^2 „ Revision, (im Schulhause daselbst).
Rückingen: den 20. Juni, Vormittags 9 Uhr, Impfung, „ 27. „ „ 9 „ Revision, (im Rathhause daselbst).
Niederisstgheim: den 21. Juni, Vormittags 8 Uhr, Impfung, „ 28. „ „ 8 „ Revision, (im Rathhause daselbst).
Rüdigheim r den 29. Juni, Nachmittags 3 Uhr, Impfung, „ 6. Juli, „ 3 „ Revision, (im Rathhause daselbst).
Marköbel r den 29. Juni, Nachmittags 4 Uhr, Impfung, „ 6. Juli, „ 4 „ Revision,
(im Rathhause daselbst).
Niederrodenbach: den 30. Juni, Nachmittags 4 Uhr, Impfung, „ 7. Juli, „ 4 „ Revision,
(im Rathhause daselbst).
Oberrodenbach: den 30. Juni, Nachmittags 5 Uhr, Impfung, „ 7. Juli, „ 5 „ Revision,
(in der Fickert'schen Gastwirthschaft daselbst).
Die Herren Bürgermeister der vorstehend genannten Orte mache ich aufmerksam auf die genaue Befolgung der Vorschriften, insbesondere des §. 3, für die Ortspolizeibehörden bei der Ausübung des Jmpfgeschäfts.
Hanau am 3. Juni 1887.
Der Königliche Landrath Gf. Bismarck.
Samstag den 11. Juni
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten; «
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;
3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;
4) das Baden im offenen Main längs der Philippsruher Straße, des Schlosses Philippsruhe und des dazu gehörigen Schloßgartens, sowie
5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.
Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit
1887.
Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 8. Juni 1887.
Der Königliche Landrath Gf. Bismarck.
Bekanntmachung.
Wir machen darauf aufmerksam, daß an unserer Gerichtstafel, an der zu öffentlichen Bekanntmachungen bestimmten Stelle der Gemeinde Keffelstadt und in dem Anzeiger des Amtsblattes der Königlichen Regierung zu Cassel Behufs Grundbuchregulirung in der Gemarkung Keffelstadt ein Aufgebot.von uns erlassen ist.
Hanau, den 7. Juni 1887.
Königliches Amtsgericht, Abth III.
5579 Fuchs.
Tugesschau.
P. Aus dem Reichstage. Berlin, 10. Juni. Der Reichstag erledigte heute ben Gesetzentwurf für Elsaß-Lothringen, betr. die Ernennung und Besoldung der Bürgermeister und Beigeordneten, in erster Berathung. Unterstaatssekretär Back leitete die Debatte mit näherer Darlegung der für die Vorlage maßgebenden Gründe ein. Das Gesetz sei nothwendig zur Stärkung der Landesverwaltung und schädige feine berechtigten Interessen. Abg. Guerber (Elsaß-Lothringer) bezeichnete dagegen das Gesetz als ein Kampfgesetz, das aus politischer Rache hervorgehe, das auch wirthschaftlich nachtheilig und überdies unklug sei. Abg. v. Cuny (nationallib.) hielt dagegen das Gesetz für nothwendig, da es unerläßlich sei, daß die Bürgermeister, die auch Träger der Landesverwaltung seien, den deutschnationalen Bestrebungen der Landesverwaltung sich nicht widersetzten. Abg. Frhr. v. Dietrich (Elsaß-Lothringer) erblickte mit seinem Speziallandsmann Guerber in dem Gesetz lediglich nur eine Gewaltmaßregel und einen Racheakt für die letzten Wahlen. Die Besoldung der Beamten bezwecke nur, sie von der Regierung abhängig zu machen. Der Unterstaatssekretair v. Puttkamer legte Verwahrung dagegen ein, daß der Gesetzentwurf ein Racheakt sei; stelle derselbe doch nur altes traditionelles französisches Recht wieder her. Abg. Windthorst (Zentrum) betonte, daß seine Freunde der Meinung seien, daß die auf dem Frankfurter Frieden beruhenden Verhältnisse unabänderlich seien, daß andererseits aber in Elsaß-Lothringen die Verwaltung in dem Sinne geführt werden müsse, wie sie unter dem Statthalter Frhrn. v. Manteuffel bestanden. Die Borlage sei thatsächlich ein Akt der Revanche und der Reaktion gegen das System von Manteuffel. Auch finanziell sei dieselbe unannehmbar. Abg. v. Kardorff (Reichspartei) betonte, daß die Regierung mit dem Einbringen des Gesetzes nur ihre Pflicht gethan habe. Abg. Dr. Simonis (Elf.) bestreitet, daß bei den letzten Wahlen eine organisirte französische Propaganda existirt habe und erklärt sich gegen das Gesetz in fast leidenschaftlicher Weise. Abg. Schrader (deutschfr.) bezweifelt die Zweckmäßigkeit des Gesetzes. Nach Schluß der Debatte wurde der Antrag des Abg. »Windthorst, die Vorlage an eine Kommission zu verweisen, abgelehnt. Nächste Sitzung Morgen 10 Uhr (Novelle zum Dampfersubventionsgesetz, Arbeiterschutzgesetzgebung, Ausschluß der Oeffentlichkeit bei Gerichtsverhandlungen.)
Berlin, 10. Juni. Der „R. u. St.-A." veröffentlicht an der Spitze seines heutigen Blattes folgendes: Se. Majestät der Kaiser und König haben die letzten Tage, von krampfhaften Unterleibsbeschwerden vielfach beunruhigt, fast ausschließlich im Bette zugebracht. Auch hat sich eine katarrhalische Reizung der Augenlider hinzugesellt.
Berlin, 10. Juni. Das Kreuzergeschwader, bestehend aus S. M. Schiffen „Bismarck" (Flaggschiff), „Carola", „Olga" und „Sophie", Geschwader - Chef Kapitän zur See und Kommodore Heusner, ist am 9. Juni er. in Sydney eingetroffen. — S. M. Segel - Fregatte „Niobe", Kommandant Kapitän zur See Aschenborn, ist am 8. Juni er. in Horten (Norwegen) ein getroffen und beabsichtigt am 10. d. M. wieder in See zu gehen. — S. M. Kanonenboot „Iltis", Kommandant Kapitän-Lieutenant v. Eickstedt, ist am 10. Juni er. in Perim eingetroffen und beabsichtigt, an demselben Tage wieder in See zu gehen.