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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristtscher Beilage.

Nr/ 133. Freitag den

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund von §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die Nr. 2 (Mai 1887) der im Verlage von John Müller, 167 William Street, New-Uork, erschei­nenden periodischen Druckschrift:

Internationale Bibliothek" verboten. Dresden am 27. Mai 1887.

Königlich sächsische Kreishauptmannschaft, von Kopp enfels.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit der Ueberschrift:Parteigenossen, Arbeiter, Handwerker!", den Schlußworten:Es lebe die Sozialdemokratie!" und dem Druckver­merk:Genossenschafts-Buchdruckerei, Hottingen-Zürich", nach §.11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist.

Berlin den 3. Juni 1887.

Der Königliche Polizei-Präsident.

Freiherr von Richthofen.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft als Landes- Polizeibehörde hat auf Grund von §§. 11, 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die bisher erschienenen Nummern 116 der periodischen Druckschrift:

Leipziger Volksblatt. Organ für die Interessen der Ar­beiter. Redacteur: Albert Schmidt, Connewitz-Leipzig. Expedition, Druck und Verlag von Albert Seebach, Leipzig." mit der Maßgabe verboten, daß dieses Verbot auch auf das fernere Er­scheinen der gedachten Druckschrift sich erstreckt.

Leipzig am 28. Mai 1887.

Königliche Kreishauptmannschaft.

Graf zu Münster.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein­gefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 haben wir die Nummern 15 und 16 der von Richard Löwinger in Steinach verlegten, von Heinrich Greiner in Sonneberg redigirten und in Jügelt's Buchdruckerei in Steinach gedruckten ZeitungThüringer Freie Presse", sowie das fernere Erscheinen dieser Zeitung durch Ver­fügung vom heutigen Tage verboten.

Es wird dies unter Hinweis auf die in §. 19 des genannten Ge­setzes vom 21. Oktober 1878 enthaltenen Strafbestimmungen bekannt gemacht.

Meiningen den 1. Juni 1887.

Herzogliches Staats-Ministerium, Abtheilung des Innern. Heim.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die »Lohnkommission der Berliner Maurer", welche sich ihrer thatsächlichen Wirksamkeit nach als eine Fortsetzung des am 21. Mai 1886 vorläufig geschlossenenVereins zur Wahrung der Interessen der Berliner Maurer" erwiesen hat, nach §§. 8 und 16 des Vereinsgesetzes vom 11. März 1850 gleichfalls vorläufig geschlossen ist.

Jede fernere Betheiligung an diesen Vereinen oder anderweiten Neu­bildungen, welche sich sachlich als Fortsetzung jener darstellen, wird nach i 16 a. a. O. mit Geldstrafe von 15 bis 150 Mark oder mit Gefäng- vißstrafe von 8 Tagen bis zu 3 Monaten belegt.

Berlin den 1. Juni 1887.

Der Polizei-Präsident: Freiherr von Richthofen.

10. Juni 1887.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird hierdurch für den. 13. Juni c. von 8 bis 11 Uhr Abends das Fahren mit bespannten Wagen auf der Lambopstraße von der'Wilhelmsbrücke bis zum Lam- boywald bei Meidung einer Strafe bis 5 Mark subs. 1 Tag Haft untersagt.

Hanau am 8. Juni 1887.

Der Königliche Landrath ________________________Gf. Bismarck.________________________

Dienst-Nachrichten aus dem Meise.

Gefunden: Ein Sonnenschirm. Eine rothe gestrickte Leibbinde. Ein Paar braune Glacehandschuhe. Ein Kinderschuh. Ein gehäckeltec Tabaksbeutel.

Verloren: Ein Portemonnaie mit 80 Pf. ca. 53 cm schwarzer Perlenband an einen Damenmantel. Eine sechsreihige Corallenkette mit goldenem Schloß.

Hanau am 10. Juni 1887.

Jmpfor-lmng

für die im Stadtkreise Hanau im Jahre 1887 auszuführenden öffent­lichen Impfungen.

a. Erstimpfungen.

1) Montag den 27. Juni, Nachmittags 3Vs Uhr, Vorstellung derjenigen Kinder, deren Zurückstellung auf Grund vorhandener Kränklichkeiten gewünscht wird, oder deren Jmpffähigkeit aus Gesundheitsrücksichten zweifelhaft erscheint.

Anmerkung: Das Sistiren der vorgenannten Kinder in di auf den 29. Juni, 5, 6. und 13 Juli ange­setzten Jmpftermine ist nicht gestattet.

2) Mittwoch den 29. Juni, Nachmittags 3 Uhr, für die in den Jahren 1885 und früher geborenen noch nicht geimpften, sowie für die bis jetzt erfolglos geimpften Kinder.

Dienstag den 5. Juli, Nachmittags 3 Uhr, Revision derselben.

3) Mittwoch den 6. Juli, Nachmittags 3 Uhr, für die im Jahre 1886 geborenen Kinder, sowie für die im Jahre 1887 geborenen Kinder, deren Impfung gewünscht wird. Mittwoch den 13. Juli, Nachmittags 3 Uhr, Revision derselben. Impf lokal: Oberer Saal des Rathhauses.

b. Wiederimpfungen.

4) Knabeubürgerschule 1: Mittwoch den 8.' Juni, Nachmittags 30» Uhr, Impfung; Dienstag den 14. Juni, Nachmittags 4 Uhr, Revision.

5) Knabrnbnrgcrsrhnle 11: Sonnabend den 11. Juni, Nachmittags 30» Uhr, Impfung ; Freitag den 17. Juni, Nachmittags 4 Uhr, Revision.

6) Mädchrubürgerschule 1: Mittwoch den 15. Juni, Nachmittags 3Va Uhr Impfung ; Dienstag den 21. Juni, Nachmittags 4 Uhr Revision.

7) Mädchenbürgerschule II: Sonnabend den 18. Juni, Nachmittags 30» Uhr, Impfung für die im Jahre 1875 geborenen Kinder mit den Anfangsbuchstaben A bis N; Freitag den 24. Juni, Nachmit­tags 4 Uhr Revision Mittwoch den 22. Juni, Nachmittags 30» Uhr, Impfung für die im Jahre 1875 geborenen Kinder mit den Anfangsbuchstaben S bis Z, sowie alle vor 1875 geborenen Kinder, welche entweder noch nicht oder erfolglos geimpft sind; Dienstag den 28. Juni, Nachmit­tags 4 Uhr Revision.

8) Realschule: Sonnabend den 25. Juni, Nachmittags 3 Uhr, Impfung; Freitag den 1. Juli, Nachmittags 4 Uhr, Revision.

9) Egmuastum: Sonnabend den 25. Juni, Nachmittags 40» Uhr, Impfung ; Freitag den 1. Juli, Nachmittags 5 Uhr, Revision.

10) Höhere Töchterschule und 11) Davidsohn'sche Privatschule: Sonn­abend den 25. Juni, Nachmittags 5 Uhr, Impfung; Freitag den 1. Juli, Nachmittags 50» Uhr, Revision.

I m p f l o k a l: zu 4, 5, 6, 7 und 8 in den betreffenden Schulen, zu 9, 10 und 11 oberer Saal des Rathhauses.

Die vorstehenden Jmpftermine sind außerdem noch durch Aushang am Rathhause bekannt gemacht. Den Angehörigen der Erstimpflinge sind Seitens der hiesigen Königlichen Polizei-Verwaltung (Landrathsamt) ge-