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Nr. 132.

Donnerstag den 9. Juni

1887.

Bekanntmachungen Körrigl. Landrathsamts.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks- fällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der Kin zig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht er­wachsener Personen gestattet;

4) das Baden im offenen Main längs der Philippsruher Straße, des Schlosses Philipps ruhe und des dazu gehö­rigen Schloßgartens, sowie

5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.

Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 8. Juni 1887.

Der Königliche Landrath

Gf. Bismarck.

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird hierdurch für den 13. Juni c. von 8 bis 11 Uhr Abends das Fahren mit bespannten Wagen auf der Lamboystraße von der Wilhelmsbrücke bis zum Lam- boywald bei Meidung einer Strafe bis 5 Mark subs. 1 Tag Haft untersagt.

Hanau am 8. Juni 1887.

Der Königliche Landrath Gf. Bismarck.

Die Herren Bürgermeister werden aufgefordert, binnen 3 Tagen hierher zu berichten, ob und welche Innungen in ihren resp. Gemeinden bestehen. Diejenigen Innungen, welche seit dem Jahre 1879 entweder formell aufgelöst sind oder ihre Thätigkeit eingestellt haben, sind mit auf- zuführen.

Hanau am 8. Juni 1887.

Der Königliche Landrath

A. 1279. Gf. Bismarck.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Bürgermeister Keller von Langendiebach ist als Vieh- und Fleisch­beschauer bestellt und verpflichtet worden. V. 2661.

Louis Gadhof zu Großauheim ist als Todtenbeschauer dieser Ge­meinde bestellt und verpflichtet worden. V. 2704.

Friedrich Wilhelm Lösch zu Erbstadt ist als Todtenbeschauer dieser Gemeinde bestellt und verpflichtet worden. V. 2705.

Tagesschau.

P. Aus dem Reichstage. Berlin, 7. Juni. Der Reichstag nahm heute seine Arbeiten wieder auf und erledigte zunächst ohne Debatte in zweiter Lefung den Gesetzentwurf, betreffend Abänderungen des Nahrungsmittelgesetzes, sowie in dritter Lesung den Gesetzentwurf, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen. Den Hauptgsgenstand bildete die erste Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung des Postdampfersubventionsgesetzes. Der Herr Staatssekretair des Innern, Staatsminister v. Boetticher, legte eingehend die Gründe dar, welche die verbündeten Regierungen zum Einbringen der Vorlage veran­laßt hätten. Als Hauptgrund hierfür bezeichnete er, abgesehen von den durch die Cholera verursachten Verkehrsstörungen, den minimalen Verkehr

namentlich auf der Zweiglinie Triest-Brindist. Die übrigen Redner, selbst die deutschfreisinnigen, diese jedoch unter Wahrung ihres prinzipiellen Standpunktes zu der Frage der Staatssubvention überhaupt, erkannten im Allgemeinen die Zweckmäßigkeit des in der Vorlage gemachten Vor­schlages an, nur die Zentrumsredner machten mehrfache Bedenken gegen die Vorlage geltend und hielten namentlich dafür, daß die Erfahrungen noch zu kurz seien, um schon jetzt eine solche Aenderung geboten erscheinen zu lassen. Die zweite Lesung des Entwurfs wird ohne kommissarische Berathung sofort im Plenum vorgenommen werden. Morgen zweite Berathung der Anträge bezüglich der Arbeiterschutzgesetzgebung und Petitionen.

Berlin, 8. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht den ordentlichen Professor, Geheimen Medizinalrath Dr. Friedrich Esmarch zu Kiel, sowie auch die Wittwe seines verstorbenen Sohnes, bes? Lieutenants Esmarch, Gisela Esmarch, geborene Freiin von Wolzogen, in den Adelstand zu erheben.

Berlin, 8. Juni. Prinz Friedrich Leopold von Preußen, der nach seiner Rückkehr von der Weltreise wieder militärischen Dienst thun wird, ist vom 1. Garde-Regiment zu Fuß in das Regiment der Garde du Corps versetzt. Seine Mutter, die Prinzessin Friedrich Karl, hat ihre ursprüngliche Absicht, nach Potsdam zu kommen, vorläufig aufgegeben. Sie ist am 5. ds. von Rom in München eingetroffen und wird zunächst von dort sich zu einer mehrwöchentlichen Cur nach Marienbad begeben. Prinz Ludwig von Bayern, der demnächstige Thronfolger, ein großer Freund des Seelebens, ist auf feinen Wunsch, einmal Uebungen der kai­serlichen Marine beiwohnen zu können, vom Kaiser Wilhelm gebeten wor­den, an den diesjährigen Flottenmanövern in der Nord- und Ostsee theil- zunehmen. (K. Z.)

Berlin, 8. Juni. S. M. KanonenbootWolf", Kommandant Kapitän-Lieutenant Jaeschke, ist am 8. Juni cr. in Amoy eingetroffen und beabsichtigt am 9. desselben Mts. wieder in See zu gehen. Der DampferSalier", mit dem Ablösungskommando für S. M. Kreuzer Albatroß", ist am 8. Juni cr. in Melbourne eingetroffen und beabsich­tigt am 9. dess. Mts. wieder in See zu gehen.

Berlin, 8. Juni. Die Branntweinsteuer-Kommission beendigte heute ihre Berathung und beschloß, daß der vom Zollauslande in Fäffern eingehende Arrak, Kognak und Rum vom Tage der Verkündigung des Gesetzes mit 125, aller übriger Branntwein mit 180 Mark pro 100 Kilogramm verzollt werden solle. Aller am 1. Oktober innerhalb des Gebiets der Branntweingemeinschaft in freiem Verkehr befindliche Brannt­wein unterliegt einer Nachsteuer von dreißig Pfennig für den Liter reinen Alkohols. Befreit von der Nachsteuer bleibt der Branntwein, welcher zu gewerblichen Zwecken, zur Essigbereitung, zu Heilzwecken, zu wissenschaft­lichen, zu Putz-, Koch-, Heizungs- und Beleuchtungs-Zwecken verwandt wird, ferner Branntwein in Mengen von nicht über zehn Litern, endlich Branntwein, wofür der erhöhte Zoll bezahlt ist. Für die Zeit vom Tage der Verkündigung des Gesetzes bis zum 30. September 1887 wird der Betrieb der Brennereien, ausgenommen der Hefebrennereien, auf Drei­viertel des Umfanges des Vorjahres beschränkt; die Maischbottichsteuer wird auf das Dreifache des bisherigen Satzes und dementsprechend die Steuervergütung auf 48,03 Mark für den Hektoliter Alkohol, der zum Export gelangt, erhöht. Das Gesetz wurde mit allen gegen vier Stimmen angenommen. (Fr. N.)

Gelsenkirchen, 8. Juni. DieGelsenkirchener Zeitung" meldet: Auf der ZecheHibernia" fand in vergangener Nacht 12^2 Uhr eine Explosion schlagender Wetter statt. Bis heute früh sieben Uhr wurden 28 Todte zu Tage gefördert. Man befürchtet, daß mehr als 60 Berg­leute ums Leben gekommen sind.

Kangendreer, 8. Juni. (K. Z.) Man zählte auf der Zeche Hibernia in Gelsenkirchen bis 11 Uhr 53 Todte und 7 Verwundete. Ueber die Entstehung des Unglücks ist noch nichts bekannt.

Szegedin, 8. Juni. Das Wasser steigt in dem Ueberschwem- mungsgebiet rapid. Man befürchtet, daß der Eisenbahndamm zwischen Mgyoe und Hod-Mezo-Nasarhely kaum zu halten sein wird, obwohl mit der größten Anstrengung daran gearbeitet wird. In Folge dessen wächst die Gefahr für Mako stündlich. Wenn es nicht gelingt, bis übermorgen