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Dienstag den 31. Mai

Nr. 124

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Amtliches.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe V zu den Schuldverschreibungen der Preußischen Staats-Prämien-Anleihe vom Jahre 1855.

Die letzten Zinsscheine zu den Schuldverschreibungen der Preußi­schen Staats-Prämienanleihe vom Jahre 1855 Reihe V Nr. 1 bis 7 über die Zinsen für die Zeit vom 1. April 1887 bis 31. März 1894 werden vom 1 4. März d. I. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang ge­nommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie durch die Kreis­kasse in Frankfurt a. M. bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zins- scheinanwcisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangs­bescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbe­scheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats­papiere sich mit den innerhalb der Monarchie wohnen- d" n Inhabern der Zinsscheinanweisungen nicht ein- lassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzial- kaffen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.

Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung ver­sehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern.

Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzial- kassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die ZinSscheinanweisungen ab­handen gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzial- kassenßmittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 1. März 1887.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

I. 432 gez. S pd o w.

Mittwoch den 22. Juni d. Js., von 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst ungefähr 100 Gestütpferde, bestehend aus Mutterstuten, 4jährigen Hengsten, Wallachen und Stuten und jüngeren Fohlen meistbie­tend gegen Baarzahlung verkauft werden.

Sämmtliche vierjährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zum Verkauf kommenden gerittenen Pferde werden am 20. und 21. Juni, von 7 bis 10 Uhr Vormittags, unter dem Reiter, sowie sämmtliche von 4 bis 6 Uhr Nachmittags auf Wunsch an der Hand gezeigt.

Listen über die zum Verkauf kommenden Pferde werden am 1. Juni zum Versandt rc. fertig gestellt.sein und auf Wunsch zugeschickt werden.

Für Personalbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhof Trakehnen wird am 20., 21. und 22. Juni gesorgt sein.

Trakehnen am 4. April 1887.

Der Landstallmeister: v. Daßel.

Bekanntmachungen Königl. Lünd.athsamts.

Es ist wahrgenommen worden, daß den Naupermeftern Seitens der Aussichtsbeamten nicht die im Interesse des Feld- und Obstbaues er­forderliche Aufmerksamkeit geschenkt wird.

1887.

Unter Hinweis auf meine Bekanntmachung vom 13. Dezbr. v. J. in Nr. 293 des Kreisblatts fordere ich die Herrn Ortsvorstände wie alle sonstigen Aufsichtsbeamten des Kreises auf, unnachsichtlich mit Strafen resp. Anzeigen gegen diejenigen Kreisbewohner vorzugehen, welche der Pflicht der Vertilgung der Raupennester nicht nachkommen.

Hanau am 27. Mai 1887.

Der Königliche Landrath

V. 2597 Gf. Bismarck.

Dje Marschfourage für die am 13. Juni c. zu Großkrotzenburg einzuquartierende 1. Batterie des hessischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 11 wird Montag den 6. Juni c., Vormittags lOVa Uhr, auf dem landräthlichen Büreau verdungen werden. Ich lade die Interessenten dazu ein.

Hanau am 28. Mai 1887.

Der Königliche Landrath

M. 2705________________Gf. Bismarck._______________________

Dienst-Nachrichten aus dem Lreile.

Gefunden: Am 29. d. M. im Stadtgraben ein Herrenhemd. Ein Zwicker. Ein Portemonnaie mit Geld und weiterem Inhalt. Ein schwarzer Glacehandschuh (linker). Ein Notizbuch über Spezerei-Waaren. Ein Paar weiße baumwollene neue Strümpfe. Ein Kinder-Taschentuch.

Zugelaufen: Ein großer langhaariger Hund mit langer Ruthe, m. Geschl.; Empfangnahme bei Karl Lach zu Rückingen.

Verloren: Ein goldenes Granat-Armband. Eine karrirte seidene Knabenhalsbinde. In der Krämerstraße ein goldenes Medaillon.

Hanau am 31. Mai 1887.

Das Befinden des Kronprinzen.

Der ..Reichsanzeiger' schreibt:Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz erkrankte im Januar d. J. an einer Halsentzündung, welche in ihren äußeren Erscheinungen, einem geringen Husten und einer intensiven Heiserkett, durch die bisher in ähnlichen Fällen bei Sr. Kaiser­lichen Hoheit mit Erfolg angewendeten Mittel sich nicht beseitigen ließ. Auch eine mehrwöchentliche Kur in Ems, welche im Uebrigen auf das Allgemeinbefinden Sr. Kaiserlichen Hoheit von bester Wirkung war, ver­mochte doch das örtliche Leiden nicht zu heben, so daße die im Laufe der Erkrankung neben dem behandelnden Leibarzt zugezogenen ärztlichen Autoritäten sich einverstanden damit erklärten, daß ein englischer Spezialist für Halskrankheiten, Dr. Morell Mackenzie aus London, mit seinem Urtheil gehört werde. Derselbe ist vor einigen Tagen hier eingetroffen und hat nach wiederholter Untersuchung Sr. Kaiserlichen Hoheit den Zustand Höchstdesselben nicht so Besorgniß erregend gefunden, daß er nicht hoffte, durch eine zweckentsprechende Behandlung das Uebel in nicht zu langer Zeit beseitigen zu können."

Soweit die Mittheilungen desReichsanzeigers". Wie wir hinzu­fügen können, sind die Gerüchte, welche sich im Publikum über das Be­finden des Kronprinzen verbreitet haben, unbegründet. Bei der hohen Stellung des Kronprinzen war es selbstredend, daß eine Reihe hervor­ragender sachverständiger Aerzte zur Berathung und Untersuchung über die Natur seines Leidens hinzugezogen wurden. Wenn sich an diesen Umstand in weiteren Kreisen Besorgnisse knüpften, so geht schon aus der Thatsache, daß von den Aerzten weder operative Eingriffe gemacht noch auch tägliche Krankenberichte (Bulletins) ausgegeben werden, zur Genüge hervor, daß jene Besorgnisse nicht begründet sind. Sonst werden bei allen Erkrankungen höchststehender Personen so noch im vorigen Jahre bei der Erkrankung des Kronprinzen an den Masern Bulletins aus­gegeben, um die Bevölkerung, welche ein begreifliches Interesse daran hat, über den Verlauf der Krankheit fortlaufend zu unterrichten. Daß von der Ausgabe solcher Bulletins jetzt Abstand genommen ist, kann als ein Beweis dafür angesehen werden, daß kein Grund zu Beunruhigungen vorliegt. Der Kronprinz ist völlig frei von Fieber, geht und fährt aus, nur ist ihm Schonung im Sprechen auf erlegt, damit die Kur, welche jetzt in Angriff genommen ist, nicht beeinträchtigt werde. Aus diesem Grunde vermeidet es der Kronprinz, sich bei Gelegenheiten zu zeigen, wo er in die Lage kommen könnte, viel und laut öffentlich zu sprechen, und deshalb