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Nr. 123.

Samstag den 28. Mai

1887.

Amtliches.

BeLauRtMachrrNgLN auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (R.-G.-Bl. S. 351 ff.) wird mit Zustimmung des Bundesraths für die Zeit vom 24. Mai d. J. bis zum 23. Mai 1888 angeordnet, was folgt:

§. 1. In der Stadt Spremberg, dem Gemeindebezirk Slamen und dem Gutsbizirk Kolonie Heinrichsfeld bedürfen Versammlungen, in welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen, der vor- gängigen schriftlichen Genehmigung der Orts-Polizeibehörde., Die Ge­nehmigung ist von dem Unternehmer mindestens achtundvierzig Stunden vor dem Beginn der Versammlung nachzusuchen.

Auf Versammlungen zum Zwecke einer ausgeschriebenen Wahl zum Reichstage oder zur Landesvertretung erstreckt sich diese Beschränkung nicht.

§. 2. Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicher­heit oder Ordnung zu besorgen ist, kann der Aufenthalt in, der Stadt Spremberg, dem Gemeindebezirk Slamen und dem Gutsbezirk Kolonie Heinrichsfeld von der Landes-Polizeibehörde versagt werden.

Berlin den 20. Mai 1887.

Königliches Staats-Ministerium.

v. Bismarck. v. Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg. v. Boetticher. v. Goßler.

v. Scholz. Bronsart v. Schellendorff.

Auf Grund des §. 6 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Fachverein der Wagenbauer Münchens gemäß §. 1 des gedachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landes-Polizeibehörde verboten worden ist.

München den 17. Mai 1887.

Königliche Regierung von Oberbapern, Kammer des Innern.

In Vertretung :

________ von Kopp, Königlicher Regierungs-Tirektor.____________

Bekanntmachungen Königs. Lanoralhsamts.

Jmpfordnung

für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Gemeinden: Grotzauheim: Erstimpfung den 1. Juni c., Nachmittags 4 Uhr; Revision am 8. dess. W., 4

Wiederimpfung am 8. dess. M., 5

Revision am 15. dess. M. zu derselben Stunde;

Grotzkrohenburg: Erstimpfung am 3. Juni c., Nachmittags 4 Uhr; Revision am 10. dess. M. zu derselben Zeit; Wiederimpfung am. Juni, Nachmittags 5 Uhr; Revision am 17. dess. Alts, zu derselben Zeit.

Die Herren Bürgermeister der vorstehend genannten Orte mache ich aufmerksam auf die genaue Befolgung der Vorschriften, insbesondere des §. 3, für die Ortspolizeibehörden bei der Ausübung des Jmpfgeschäfts.

Hanau am 20. Mai 1887.

Der Königliche Landrath

A. 1163 Gf. Bismarck.

Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den Aushebungsbezirk Hanau findet am 1., 2., 3. und 4. Juni c. in dem Gasthause zur Mainlust in Keffelstadt statt und beginnt an jedem Tage Morgens 9^2 Uhr. Die Militairpflichtigen haben sich behufs Verlesens präcis S1^ Uhr Morgens einzufinden.

Die Eltern oder sonstige Angehörige, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung rc. begründet werden sollen, haben bei Meivung der Nichtberückfichtigung ihrer Ansprüche im Aushebungstermin persönlich zu erscheinen.

Militairpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihres Namens nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.

Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechender Gefängnißstrafe geahndet.

Die Herren Ortsvorstände haben strenge darüber zu wachen, daß die Militairpflichtigen im nüchternen Zustande, mit reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.

Diese Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen und die Militairpflichtigen darauf hinzuweisen, daß sie die Loosungsscheine mitzubringen haben.

Die per Couvert zugehenden speziellen Ladungen sind an die be­treffenden Militairpflichtigen ungesäumt auszuhändigen, über die erfolgte Behändigung ist bis spätestens zum 23. d. Mts. eine Bescheinigung hierher einzusenden.

Bei dem Geschäft haben die Herren Ortsvorstände zur Ertheilnng etwaiger Auskunft anwesend zu sein, auch haben dieselben dafür Sorge zu tragen, daß die Eltern, die über 14 Jahre alten Brüder und die unverheiratheten Schwestern der Reclamirtm zur Stelle sind.

Die Stammrollen her Jahrgänge 1865, 1866 und 1867 sind soweit dies nicht bereits geschehen, bis zum 21. d. Mts. hierher einzu­senden.

Hanau am 12. Mai 1887.

Der Königliche Landrath

M. 2381. Gf. Bismarck.

Da der am 22. ds. Mts. im Main ertrunkene Franz Müller von hier noch nicht aufgefunden ist, auch keine weitere Spuren wahrge­nommen sind, so ist Seitens der Mutter des Verunglückten um Anstellung von Nachforschungen ersucht und Demjenigen, welcher die Leiche auffindet, eine Belohnung von 20 Mark ausgesetzt und hier hinterlegt worden.

Franz Müller, 12 Jahre alt, hat rothe kurz geschnittene Haare, am Mittelfinger der rechten Hand fehlt das erste Glied.

Hanau am 27. Mai 1887.

Der Königliche Landrath.

P. 3140________________Gf. Bismarck.______________________

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Entlaufen: Ein schwarzgrauer langhaariger Wolfshund m. Geschl.; dem Wiederbringer eine Belohnung.

Gefunden: Ein seidenes Knöpftüchelchen. Ein weißes Taschentuch. Ein Einhundert-Grammgewicht.

Hanau am 28. Mai 1887._________________________________

Pfingsten.

Pfingsten ist gekommen, das große Frühlingsfest der herrlich pran­genden Natur, das alte deutsche Maienfest. Da geht ein Gotteshauch durch die deutschen Lande, da heben sich die Herzen und die Hände em­por, da schmücken Palast und Hütte sich mit grünen Zweigen und duf­tigen Blüthen und aus den Städten eilen viele Tausende hinaus in Wald und Flur, wo es grünt und blüht, oder an die wogende See oder hinauf auf die Höhen der Gebirge, wo die dunkeln Tannen mit ihren maigrünen Frühjahrssprießen aufwärtsragen, gleich den Thürmen unserer Kirchen nach oben weisend, in lichte Höhen. Zum Christfest holen wir die Tannen zu uns herein und ihr Kerzenglanz strahlt und leuchtet als ein Freuden- schein der Liebe über die ganze Erde, wohin nur immer das Christenthum sein Kreuz gepflanzt hat; aber zum Pfingstfest eilen wir zu ihnen hinaus in jene Tempel, die nicht von Menschenhänden gemacht sind und die doch Herz und Sinn so tief bewegen und so hoch erheben. . Da sehen wir den Geist Gottes, den Geist der Liebe ausgegoffen über die Lande, über Berg und Thal, und spüren im tiefsten Innern seinen Hauch. Von seiner Herrlichkeit zeugt Alles, soweit das Auge reicht, die Blüthenpracht, die hoffnungsschwer schwellenden Saaten, der Vögel Lied, des Baches Murmeln, des Meeres Rauschen.

Von dem ersten Pfingstfest, das die Christenheit gefeiert, erzählt die Schrift:Und als der Tag der Pfingsten erfüllet war, saßen sie Alle einmüthig bei einander." Dieses köstliche Erbtheil der Einmüthigkeit bat sich durch die Jahrhunderte der christlichen Gemeinschaft sortgepflanzt: auch heute, inmitten aller Kämpfe, welche die Zeit bewegen und Völker und Menschen zu keinem inneren Frieden gelangen lasten, erfüllt die