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Nr. 118
Montag den 23. Mai
1887.
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Amtliches.
Bekanntmachung.
Zulässigkeit von Postpacketen im Verkehr mit verschiedenen außereuropäischen Britischen Besitzungen.
Von jetzt ab können Postpackete im Gewichte bis 3 kg gegen ermäßigte Taxen nach Ceylon, Chpern, Neu-Fundland, Britisch-Betschuanaland, Ascension, St. Helena, sowie nach den Australischen Kolonien Neu-Süd-Wales und Victoria versandt werden.
Ueber die Versendungsbedingungen und Taxen ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Berlin W„ 19. Mai 1887.
Der Staatssecretair des Neichs-Postamts.
__ v^ Sie p h a n._______
Seine Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 6ten d. Mts. dem Pferdemarkt-Verein zu Darmstadt die Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu den mit Genehmigung der Großherzog- lichen Landesregierung im Frühjahre und Herbste dieses Jahres daselbst stattfindenden Pferdemarkt-Lotterien auch im diesseitigen Staatsgebiete, und zwar in den Kreisen Frankfurt a/M. und Hanau, Loose zu vertreiben.
Cassel den 28. April 1887.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: Schwarzenberg.
In der Königlichen Turnlehrer-Bildungsanstalt zu Berlin wird zu Anfang Oktober b. I. wiederum ein sechsmonatlicher Kursus zur Ausbildung von Turnlehrern eröffnet werden.
Nach den Bestimmungen des Herrn Ministers der geistlichen rc. Angelegenheiten vom 6. Juni 1884, wovon einem jeden Bewerber ein Exemplar von hier aus eingehändigt werden wird, ist Bedingung für den Eintritt, daß der Aufzunehmende bereits Lehrer einer öffentlichen Unterrichtsanstalt, oder daß er Candidat des höheren Schulamts ist. Hinsichtlich der Volksschullehrer wird Werth darauf gelegt, daß sie die zweite Lehrerprüfung bereits bestanden haben, und daß sie nach ihrer Stellung geeignet erscheinen, neben Erlangung einer größeren Befähigung zur Er- theilung des Turnunterrichts an ihrer Schule zugleich für die Ausbreitung dieses Unterrichts in weiteren Kreisen des Schulwesens thätig zu sein.
Anmeldungen sind bis spätestens 1. Juni d. J. unmittelbar bei uns einzureichen. Denselben ist beizufügen:
1) ein Lebenslauf,
2) das Prüfungszeugniß bezw. das Zeugniß über das abgelegte Probejahr,
3) ein ärztliches Zeugniß darüber, daß der Körperzustand und die Gesundheit des Bewerbers die mit großer Anstrengung verbundene Ausbildung zum Turnlehrer gestatten,
4) das Zeugniß eines geprüften Turnlehrers, durch welches bekundet wird, daß der Bewerber die für den Eintritt in die Anstalt erforderliche, von demselben bei der Aufnahmeprüfung nachzuwei- fende turnerische Fertigkeit (Armbeugen und Armstrecken im Hang und im Stütz, Hangeln, Felgaufschwung, Wende, Kehre, mäßig hoher Sprung u. s. w.) bereits besitzt.
Cassel den 6. Mai 1887.
Königliche Regierung, ___Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.______
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Zu geflogen: Am 19. ds. Mts. ein Kanarienvogel.
Zugelaufen: Em junger brauner Dachshund m. Geschl.
Gefunden: Sechs Stück getragene Halsbinden von verschiedenen Farben.
Verloren: Ein braunseidener Regenschirm.
Hanau am 23. Mai 1887._______
Tagesschau.
P. Aus dem Reichstage. Berlin, 21. Mai. Der Reichst ag beendigte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Verkehr mit Kunstbutter. Dieselbe begann heute bei dem § 2, welcher lautet: „DieVermischung vonButter mit Margarine
oder anderen Speisefetten zum Zwecke des Handels mit diesen Mischungen sowie der gewerbsmäßige Verkauf und das Feilhalten derselben ist verboten. Unter diese Bestimmung fällt nicht der Zusatz von Butterfett, welcher aus der Verwendung von Milch oder Rahm bei der Herstellung von Margarine herrührt, sofern dieser Zusatz nicht mehr als 4 Prozent beträgt." Dieser Paragraph, welcher den Hauptpunkt der Beschlüsse der Kommission bildet, führte zu einer eingehenden Diskussion. Der Staatssekretair des Innern, Staatsminister v. Boetticher erklärte sich mit großer Entschiedenheit gegen diesen Paragraphen, dessen Annahme das Zustandekommen des Gesetzes überhaupt in Frage stellen würde. Der Zweck des Gesetzes gehe dahin, das Publikum vor Täuschung zu bewahren und die betrügerische Einfuhr von Kunstbutter in den Verkehr zu verhindern. Dieser Zweck würde auch durch die Bestimmungen der Vorlage in vollem Maße erreicht; zu der völligen Vernichtung einer legitimen Industrie, wie der Kommissionsbeschluß beabsichtige, könnten aber die verbündeten Regierungen die Hand nicht bieten. Abgesehen von den prinzipiellen Bedenken seien auch die Bestimmungen im § 2 der Kommissionsbeschlüsse technisch unausführbar. — Dem gegenüber wurde zur Rechtfertigung des Kommissionsbeschlusses geltend gemacht, daß es sich bei demselben nicht darum handle, eine legitime Industrie zu schädigen, sondern nur die Grenzlinie zwischen Natur- und Mischbutter erkennbar zu machen. Schließlich gelangte der § 2 der Kommissionsbeschlüsse mit nicht erheblicher Majorität unverändert zur Annahme. Der Rest der Vorlage wurde mit einer geringen Aenderung zu § 3 nach den Vorschlägen der Kommission genehmigt. Montag: Kleinere Vorlagen und Wahlprüfungen.
Berlin, 21. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Meldung des General-Adjutanten Freiherrn v. Seen entgegen und begaben Sich Mittags nach Potsdam, um bei dem Offizier- Corps der Gardes du Corps das Frühstück einzunehmen, nachdem die für ll'/i Uhr Vormittags angesetzte Besichtigung der 1. Garde-Jnfanterie- Brigade wegen ungünstiger Witterung auf Montag hatte verschoben werden müssen.
Berlin, 21. Mai. Der „R. u. St.-A." veröffentlicht die Verordnung, durch welche der kleine Belagerungszustand über Spremberg und Umgegend verhängt wird.
Berlin, 21. Mai. Der Großherzog von Toscana, Erzherzog von Oesterreich, wird am 25. Mai zu mehrtägigem Besuche' am hiesigen Hofe in Berlin erwartet. An demselben Tage wird auch voraussichtlich Prinz Albrecht von Württemberg auf einige Tage zum Besuche am hiesigen Hofe eintreffen.
Berlin, 21. Mai. Der „Nat.-Ztg." zufolge erstattete Kaulbars nach seiner Rückkehr dem Kaiser Bericht über seine Reise nach Berlin, insbesondere über die Unterredung mit Bismarck, und sprach nach der Audienz bei dem Kaiser die Ueberzeugung aus, die bulgarische Angelegenheit werde friedlich beigelegt werden.
Der Beschluß der Branntweinftenerikommission, wonach nur gereinigter, fuselfreier Spiritus verabreicht werden darf, ist erfreulicher Weise auch vom Finanzminister v. Scholz gut geheißen worden. Die Regierungsvorlage enthielt bekanntlich über die Rektifikation nichts; nach den Erklärungen des Finanzministers in der ersten Lesung des Entwurfs sollte diese Frage in einem Spezialgesetze (als Novelle zum Nahrungs- mittelgesetz) geregelt werden. Nachdem sich indessen die Kommission gegenüber der Vorlage so überaus freundlich erwiesen hat und eigentlich nur redaktionelle Aenderungen, welche in Wirklichkeit Verbesserungen sind, an derselben vornimmt, glaubt die Regierung, sich ihrerseits in Kleinigkeiten wohl auch entgegenkommend verhalten zu sollen. Es konnte ihr das in diesem Falle um so leichter werden, als der Kampf gegen den Fusel geradezu eine Anstandspflicht jedes gesetzgeberischen Faktors ist.
Amtlichen Nachrichten zufolge sind die Dampfschiffahrten zwischen Genua und dem La Plata wieder ausgenommen worden. Die Abfahrt von Genua erfolgt jeden Mittwoch und außerdem am 3. und 18. jeden Monats. Briefsendungen nach den La Plata-Staaten können mithin wieder über Genua geleitet werden.
Vom evangelischen Oberkirchenrathe sind jetzt folgende Mitglieder der Kommission für die sprachliche Superrevision des Textes der sogenannten Probebibel ernannt: Pros. Rieger in Darmstadt, Wilmanns in Bonn, Schulrath Bethe in Stettin, Konsistorialrath Risch in Wiesbaden, Pfarrer Schröder in Canstadt, Direktor Frick in Halle. Als