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Nr. 110. Donnerstag
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Amtliches.
Bekanntmachung.
Zulässigkeit von Postpacketen im Verkehr mit der Cap-Kolonie.
Von jetzt ab können Postpackete im Gewichte bis zu 3 kg nach der Cap-Kolonie versandt werden.
Ueber die Versendungsbedingungen und Taxen ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Berlin W„ 2. Mai 1887.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts, von Stephan.
Bekanntmachung.
Erweiterung des Postpacketverkehrs mit Portugal.
Von jetzt ab können Postpackete nach Portugal auf dem Seewege über Hamburg auch unter Werthangabe bis zu 400 M. versandt werden. Neben dem Packetporto ist eine Versicherungsgebühr von 16 Pf. für je 160 M. zu entrichten, welche bei der Erhebung auf eine durch 5 theilbare Zahl abgerundet wird.
Berlin W., 6. Mai 1887.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts, von Stephan.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Die Herren Bürgermeister werden ergebenst benachrichtigt, daß der Landwegebau-Etat für das Jahr 1888 innerhalb der nächsten 4 Wochen hier eingesehen werden kann.
Hanau am 9. Mai 1887.
Der Königliche Landrath
A. 1111 Gf. Bismarck.
Die nach den bestehenden Vorschriften von der Ist-Einnahme 2c. mit 3°/o zu berechnenden Veranlagungskosten von der Klassensteuer für 1886/87 gelangen an die einzelnen Gemeinden durch Vermittelung der betr. Steuerkassen zur Auszahlung.
Die Ortsvorstände werden hiervon zum Zweck der alsbaldigen Abhebung der Beträge in Kenntniß gesetzt.
Hanau am 11. Mai 1887.
Der Königliche Landrath
St. 832 Gf. Bismarck.
Die Wittwe Margaretha Geist, geboren am 27. März 1839 zu Marköbel, wohnhaft hier, hat einen Paß für sich und ihre Tochter Dorothea Josepha nach Amerika beantragt.
Hanau am 9. Mai 1887.
Der Königliche Landrath
P. 2787 Gf. Bismarck.
Tagesschau.
P. Aus dem Reichstage. Berlin, 10. Mai. Der Reichstag trat in die erste Berathung der Branntweinsteuervorlage ein. Im Allgemeinen blieb die Debatte hinter den Erwartungen wohl etwas zurück; die Verhandlungen bestätigten, daß der Schwerpunkt der ganzen Frage in der Kommissionsberathung liegen werde. Der Herr Reichskanzler wohnte eine kurze Zeit der Verhandlung bei, ohne sich indeß an der Debatte zu betheiligen, welche von dem Finanzminister Dr. v. Scholz ein- geleitet war. Derselbe legte die großen Ziele der Vorlage ausführlich dar. Es komme darauf an, die finanziellen Interessen des Reiches mit den wirthschaftlichen Interessen des Brennereibetriebes in Einklang zu bringen, die Regierungen hätten sich bei dieser Vorlage, besonders in finanzieller Beziehung, eine große Beschränkung- auferlegt, um so die unbedingt nöthigen Mehreinnahmen sicher zu stellen. Es sprayen dann von Mitgliedern des Hauses die Abgg. Gamp (Reichsp), Spähn (Zentrum), Oechelhäuser (nat.-lib.), welche im Allgemeinen eine wohlwollende Haltung dem Entwürfe gegenüber einnahmen. Nach ihnen legten der bayerische Bundesbevollmächtigte, Finanzminister v. Riedel, sowie der württembergi-
den 12. Mai 1887.
sche Bundesbevollmächtigte, Staatsrath v. Schmid den sympathischen Standpunkt ihrer betreffenden Regierungen der Vorlage gegenüber dar, ohne indeß in der Lage zu sein oder sein zu können, einen Verzicht Bai- erns bezw. Württembergs auf das verfassungsmäßige Reservatrecht in Aussicht zu stellen. Abg. v. Mycielski (Pole) erhofft von einer gründlichen kommissarischen Berathung der Vorlage eine gedeihliche Förderung * der Landwirthschaft; dagegen wurde der Entwurf von den Abgg. Hasen- clever (Soz.-Dem.) und Dr. Witte (deutschfreis.) entschieden bekämpft. Die Berathung wurde dann auf morgen vertagt.
Berlin, 11. Mai. Das Abgeordnetenhaus genehmigte nach dem „RH. K." die Vorlage über die Kreistheilung in den Provinzen Posen und Westpreußen in dritter Lesung wesentlich nach den Beschlüssen der zweiten Lesung; abweichend davon wird die Stadt und der Polizei- distrikt Zerkow dem Kreise Jarotschin überwiesen; betreffs des Landkreises Posen wird die Regierungsvorlage wiederhergestellt; die Theilung des Kreises Neustadt (Westpreußen) wird mit 145 gegen 144 Stimmen angenommen. Im übrigen wurden die gestern in zweiter Lesung erledigten Gesetzesvorlagen in dritter Lesung genehmigt. Nächste Sitzung morgen: Antrag auf Reform der direkten Steuern.
Berlin, 11. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Feldmarschall Grafen Moltke und begaben Sich um lO1^ Uhr zu Wagen nach dem Tempelhofer Felde, woselbst Se. Majestät das Garde-Pionier-Bataillon, das Garde-Schützen-Bataillon und das Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiment Nr. 1 besichtigten. Nach dem Palais zurückgekehrt, empfingen Se. Majestät den Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin, hörten den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths d. Wilmoweki, und empfingen den Oberst-Jägermeister Fürsten Pleß und Se. Hoheit den Herzog Albert von Sachsen Altenburg.
Berlin, 11. Mai. Die „Nordd. Allg. Ztg." meldet: Staatssekretär Graf Herbert Bismarck trat auf ärztlichen Rath einen kurzen Erholungsurlaub an; er bringt denselben bei dem ihm befreundeten Vice- könig von Irland, Londonderry in Dublin, zu.
Berlin, 11. Mai. An Stelle des Abgeordneten v. Reinbaben, der inzwischen seine neue Stelle als Polizeipräsident in Wiesbaden angetreten, ist der Legationsrath v. Schwartzkoppen vom Auswärtigen Amt als Hülfsarbeiter in die Reichskanzlei berufen worden.
Berlin, 11. Mai. Das „Wolff'fche Bureau" meldet: Bezüglich der Blättermeldung von dem Bevorstehen eines Gesetzes über die Sperrung der Getreideeinfuhr können wir aus zuverlässiger Quelle versichen, daß die Regierung diesem Gedanken vollständig fernsteht. (F. N )
Berlin, 10. Mai. Auf eine sonderbare Art ist der Handschuhmacher Oscar Wartner zu einer gestern von dem Landgericht I verhandelten Anklage wegen verbotenen Waffentragens sowie wegen unerlaubten Schießens an einem öffentlichen Orte gekommen. An einem Apriltage des vorigen Jahres ließ sich der Angeklagte im Humboldtshain mit zwei anscheinend arbeitslosen Männern, welche neben ihm auf einer Bank Platz genommen, in eine Unterhaltung ein und zog bei dieser Gelegenheit ein Terzerol hervor, um seinen Zuhörern die Konstruktion zu erklären. Die letzteren wußten ihn zu beredten, die Schußwaffe mit losem Pulver und einem Papierpfropfen zu laden und abzuschießen. Kaum war der Schuß gefallen, als die beiden aufsprangen und einen Schutzmann holten, dem sie den Wartner unter Angabe seiner strafbaren Handlung Übergaben. Als Beweggrund zu diesem Gebühren gaben die Männer an, daß sie bei ihrer etwaigen Vernehmung Zeugengebühren ein- zuheimsen hofften. Die Schufte hatten sich hierin allerdings verrechnet, denn da der Beschuldigte unumwunden einräumte, erfolgte ihre Vernehmung überhaupt nicht. Der Angeklagte wurde mit ein Gesammtstrafe von 25 M. belegt.
Dem „Hamburger Korrespondenten" wird über die Branntweinsteuervorlage aus Berlin geschrieben: ... Erwägungen gewichtigster Natur sprechen.für eine Verständigung zwischen den nationalen Parteien und der Regierung. In der freisinnigen Presse wird mit einer Art von Hohn prophezeit, es werde demnächst das Zustandekommen der Branntweinsteuervorlage als eine „nationale That" bezeichnet und damit mancher Widerspruch gebrochen werden. In der That aber verlangen ganz ähn-