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Mittwoch den 11. Mai
MB
Nr. 109.
Amtliches. Bekanntmachung.
Zulässigkeit von Postpacketen im Verkehr mit der Cap-Kolonie.
Von jetzt ab können Postpackete im Gewichte bis zu 3 kg nach der Cap-Kolonie versandt werden.
Ueber die Versendungsbedingungen und Taxen ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Berlin W„ 2. Mai 1887.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
von Stephan.
Bekanntmachung.
Erweiterung des Postpacketverkehrs mit Portugal.
Von jetzt ab können Postpackete nach Portugal auf dem Seewege über Hamburg auch unter Werthangabe bis zu 400 M. versandt werden. Neben dem Packetporto ist eine Versicherungsgebühr von 16 Pf. für je 160 M. zu entrichten, welche bei der Erhebung auf eine durch 5 theilbare Zahl abgerundet wird.
Berlin W„ 6. Mai 1887.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
______________________von Stephan.___
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Die nachfolgende Regierungs-Polizei Verordnung vom 18. November 1874 wird wleserholt zur Nachachtung veröffentlicht.
Hanau am 9. Mai 1887.
Der Königliche Landrath Graf von Bismarck. ,
Polizei-Verordnung.
Auf Grund des §. 11 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neuen Landestheilen wird in Betreff des Meldewesens für den ganzen Umfang unseres Verwaltungsbezirks nachstehende Polizei-Verordnung erlassen.
§. 1. Wer zum Zwecke des Umzugs seinen bisherigen Wohn- oder Aufenthaltsort verlassen will, ist verpflichtet, vor seinem Abzüge bei dem Ortsvorstande (Bürgermeister, Oberbürgermeister) unter Vorlegung seiner Staats- und Kommunalsteuerzettel sich persönlich oder schriftlich abzumelden und anzugeben, wohin er zu verziehen gedenkt. Ueber die erfolgte Abmeldung wird eine Abmeldebescheinigung (Abzugsattest) ertheilt.
§• 2. Wer an einem Orte des hiesigen Regierungsbezirks seinen Aufenthalt nehmen will, hat sich innerhalb drei Tagen nach dem Anzüge bei dem Ortsvorstande (Bürgermeister, Oberbürgermeister) unter Vorlegung der ihm an seinem früheren Aufenthaltsorte ertheilten Abmeldebescheinigung (Abzugsattest) persönlich oder schriftlich anzumelden und auf Erfordern über seine Angehörigen, seine persönlichen, Steuer- und Militairverhält- nisse Auskunft zu geben. Ueber die erfolgte Anmeldung wird eine Bescheinigung (Anmeldeschein) ertheilt.
§. 3. Wer seine Wohnung innerhalb des Wohnortes wechselt, ist verpflichtet, dies innerhalb drei Tagen dem Ortsvorstande (Bürgermeister, Oberbürgermeister) persönlich oder schriftlich zu melden. Ueber die geschehene Meldung wird eine Bescheinigung ertheilt.
§. 4. Zu den in den §§. 1, 2 u. 3 vorgeschriebenen Meldungen sind auch diejenigen, welche die betreffenden Personen als Miether, Dienstboten, Gesellen, Arbeiter oder in sonstiger Weise ausgenommen haben, innerhalb sechs Tagen nach dem Ab-, An- oder Umzüge verpflichtet, sofern sie sich nicht durch Einsicht der bezüglichen ortsvorstandlichen Bescheinigungen von der bereits erfolgten Meldung Ueberzeugung verschafft haben.
§• 5. Zuwiderhandlungen gegen obige Vorschriften, welche mit dem 1. Januar 1875 in Kraft treten, unterliegen einer Geldstrafe bis zu 10 Thalern, im Unvermögensfalle entsprechender Haft.
§■ 6. Alle für einzelne Orte unseres Verwaltungsbezirks hinsichtlich des Meldewesens erlassenen Polizei-Verordnungen werden von dem im §. 5 bezeichneten Zeitpunkte an außer Kraft gesetzt.
Caffel, am 18. November 1874.
Königliche Regierung, v. Hardenberg.
1887.
Die Wittwe Margaretha Geist, geboren am 27. März 1839 zu Marköbel, wohnhaft hier, hat einen Paß für stch und ihre Tochter Dorothea Josepha nach Amerika beantragt.
Hanau am 9. Mai 1887.
Der Königliche Landrath
P. 2787________________Gf. Bismarck._______________________
Tagesschau.
P. Aus den Parlamenten. Berlin, 9. Mai. Der Reichstag erledigte zunächst die Nachtragskonvention zur deutsch-rumänischen Handelskonvention in erster und zweiter Berathung. Die an dieselbe geknüpfte, von Seiten der Deutschfreisinnigen herbeigeführte Debatte über die Frage der Erhöhung der Getreidezölle konnte nach Lage der Sache zu einem Ergebnisse nicht führen. Demnächst wurde der Gesetzentwurf, betreffend den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen, nach einiger Diskussion im Wesentlichen nach den Beschlüssen der Kommission genehmigt, der Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes aber auf den 1. Oktober 1888 festgesetzt. — Der Gesetzentwurf, betreffend die Rechtsverhältnisse der kaiserlichen Beamten in den Schutzgebieten, wurde in zweiter Berathung debattelos erledigt, der Gesetzentwurf wegen Feststellung eines Nachtragsetats (betreffend den Umbau des Botschaftshotels in Paris) aber der Budgetkommission überwiesen. Morgen: Erste Berathung der Branntweinsteuervorlage.
Berlin, 10. Mai. Die Abgeordneten nahmen den Gesetzentwurf über das Bergwerkseigenthum in den ehemals hessischen Gebietstheilen in dritter Lesung unverändert an. Der Gesetzentwurf über den Verkehr auf den Kunststraßen wurde in zweiter Lesung mit unerheblichen Aenderungen, die Landgüterordnung für Caffel in zweiter Lesung nach den Kommissionsanträgen angenommen. Ferner wurden nach den „Fr. N." einige Petitionen ohne allgemeines Interesse erledigt. Morgen stehen mehrere dritte Berathungen und Petitionen auf der Tagesordnung.
Berlin, 10. Mai. Dem Kaufmann Franz Dick ist Namens des Reichs das Exequatur als Königlich griechischer Vize-Konsul in Königsberg i. Pr. ertheilt worden.
Berlin, 10. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute den Vortrag des Polizei - Präsidenten, Freiherrn v. Richthofen, und besichtigten von 11 bis Pk Uhr auf dem Tempelhofer Felde das 3. Garde-Regiment z. F. und das Kaiser Franz Garde Grenadier-Regiment unter dem Kommando des Obersten v. Loßberg bezw. des Oberstlieutenants Erbprinzen von Sachsen-Meiningen. Von 2 Uhr an ließen Se. Majestät Sich von dem Chef des Militärkabinets Vortrag halten und empfingen demnächst den Staatsminister v. Boetticher.
Berlin, 10. Mai. Der Gesammtvorstand des Reichstags hat beschlossen, die Einladung der städtischen Behörden Dresdens zur Besichtigung der dortigen Gartenbau-Ausstellung anzunehmen, und wird wahrscheinlich nächsten Samstag der Einladung Folge leisten. — Am 12. Mai wird nach dem B. B.-C. Fräulein Frieda v. Bülow Berlin verlassen, um sich nach Zanzibar zu begeben. In Zanzibar will Fräulein v. Bülow, dem Auftrage des Deutsch nationalen Frauenbundes gemäß, das erste Krankenhaus des Frauenbundes errichten. (K. Z.)
Berlin, 9. Mai. Die Wahlprüfungskommission hat auf Grund eines Protestes der Sozialisten die Beanstandung der Giltigkeit der Wahl des Abg. Böhm für Offenbach empfohlen. Der Antrag geht dahin, eine Anzahl benannter Personen über Wahlbeeinflussungen gerichtlich zeugen- eidlich zu vernehmen und die Einsendung der Akten über die Verbote und Beanstandungen von Wählerversammlungen zu veranlassen.
Berlin, 10. Mai. Die Strafkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts verurheilte den Redakteur der „Freisinnigen Zeitung", Emil Barth, wegen Beleidigung des Fürsten Bismarck, begangen in einem, „der Kriegslärm und die Reptilienpresse" betitelten Artikel der „Freisinnigen Zeitung", zu einer vierwöchentlichen Gefängnißstrafe. — Die Strafkammer des Landgerichts verurtheilte den Stations-Assistenten Nahr- gang der beschuldigt war, am 24. September 1886 auf dem hiesigen Potsdamer Bahnhof durch Vernachlässigung seiner Pflicht den Zusammenstoß eines Reservistenzuges mit einem ins Geleise hineinreichenden leeren Wagen herbeigeführt zu haben, wobei mehrere Reservisten gelobtet oder verletzt wurden, zu einjährigem Gefängniß. (RH. K.)