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Nr. 104. Donnerstag

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Amtliches.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe V zu den Schuldverschreibungen der Preußischen Staats-Prämien-Anleihe vom Jahre 1855.

Die letzten Zinsscheine zu den Schuldverschreibungen der Preußi­schen Staats-Prämienanleihe vom Jahre 1855 Reihe V Nr. 1 bis 7 über die Zinsen für die Zeit vom 1. April 1887 bis 31. März 1894 werden vom 1 4. März d. I. ab von der Kontrolle der SMatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang ge­nommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie durch die Kreis­kasse in Frankfurt a. M. bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zins­scheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangs­bescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbe­scheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats­papiere sich mit den innerhalb der Monarchie wohnen­den Inhabern der Zins scheinanwei sungen nicht ein- lassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzial- kassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.

Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung ver­sehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern.

Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzial- kessen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen ab­handen gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzial- kassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 1. März 1887.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

I. 432 gez. Spdow.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Für den am 18. Oktober 1862 zu Linz (in Oesterreich) geborenen Hub zu Dörnigheim ortsangehörigen Christian Vinzens Fritz ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen-Verbande behufs dauernder Niederlassung in Oesterreich nachgesucht worden.

Hanau am 28. April 1887.

Der Königliche Landrath

2040 Gf. Bismarck.

Die Herrn Bürgermeister, welche meine Verfügung vom 1. v. Mts., V. 1492, Kreisbl. Nr. 80, betreffend die im laufenden Jahre ^nzukörenden Zuchtbullen, noch nicht beantwortet haben, werden an die Erledigung innerhalb 8 Tagen hiermit erinnert.

Hanau am 3. Mai 1887. . Der Königliche Landralh

1492 Gf. Bismarck.

Ausschreiben.

Stud. ehern, Emanuel Rubli aus Zürich wird seit 28. I. Mts.

den 5. Mai 1887.

vermißt und vermuthet, daß derselbe im Zustand geistiger Störung Hand an sein Leben gelegt habe.

Derselbe ist am 2. Juli 1865 geboren, etwa 1,651,68 m groß, von schwächlicher Statur, hat kränkliches Aussehen, blonde Haare, läng­liches schmales Gesicht, bleiche Gesichtsfarbe, spitze Nase, dünnstehenden Backen- und Schnurrbart, schleppenden Gang, hängt den Kopf stets nach vorne und war bekleidet mit dunklem Ueberzieher, desgl. Hosen, welche unten zerrissen sind, schwarzem steifen und sehr schmutzigem Filzhut, grau­gestreiftem Oxfordhemd, weißem aber sehr schmutzigem Kragen unv defekten Zugstiefeln.

Um Anordnnng geeigneter Recherchen nach dem Verbleib des Rubli und Mittheilung vom etwaigen Resultat wird ergebenst ersucht.

Darmstadt den 30. April 1887.

Großh. Polizeiamt.

Wird veröffentlicht.

Hanau am '4. Mai 1887.

Der Königliche Landrath P. 2605 Gf. Bismarck.

Gefunden: Ein Handtuch und ein Betttuch, roth gez. Zwei kleine Portemonnaies mit Inhalt. Ein Paar braune Glacehandschuhe (auf der Post liegen geblieben).

Hanau am 5. Mai 1887.

Aus Königl. Landrathsamt.

t Unwürdig und nnpatriotisch.

Die neuen Forderungen für militärische Zwecke, welche in dem Nachtragsetat für 1887/88 auf 176 Millionen Mark veranschlagt sind und in Zukunft noch eine Ausgabe von etwa 131 Millionen Mark be­dingen, sind gewiß sehr hohe. Ueberraschend sind sie insofern, als sich Niemand außerhalb der leitenden sachverständigen Kreise vorher ein Bild von der Größe der zu befriedigenden Bedürfnisse machen konnte. Daß die Regierung aber mit diesen Forderungen an den Reichstag herantritt, kann Niemanden überraschen. Denn es ist selbstverständlich, daß sie dies nur in gewissenhafter Pflichterfüllung thut und weil sie sich sagt, nicht länger die Verantwortung tragen zu können, wenn das, was im Interesse der Sicherheit und Vertheidigungsfähigkeit des Landes nach ihrem pflicht- mäßigen Ermessen und nach dem Urtheil der ersten Sachverständigen un­bedingt geboten ist, unausgeführt bleibt.

Statt aus dem Umstände, daß so hohe Forderungen an den Reichs­tag gestellt werden, den Schluß zu ziehen, daß im Interesse der Sicherheit des Landes noch viel zu thun übrig bleibt, benutzt die freisinnige Presse, voran das Rickert'scheReichsblatt", diese Gelegenheit, um dem Volke vorzureden, daß nur der Ausfall der letzten Wahlen, welche bekanntlich eine nationale Majorität in den Reichstag gebracht haben, an diesen For­derungen Schuld sei, daß also das Volk für die Wahlen, die so wenig im Interesse der Freisinnigen waren, büßen müsse. Die Forderungen für neue Eisenbahnen, für Verstärkung der Festungen und für die Steigerung der Operations- und Schlagfertigkeit des Heeres werden mit der steten Unzufriedenheit der menschlichen Natur, die nie genug kriegen kann, be­gründet: wie Knaben und Mäoel immer mehr Spielsachen haben wollen, wie der Kaufmann und der Grundbesitzer immer nach etwas Höherem streben, so wolle auch der Kriegsminister immer mehr und immer mehr für die Vervollkommnung des Heeres, und mit diesen Forderungen her- vorzutreten, sei er geradezu durch den Ausfall der Wahlen herausgefor­dert worden, weil er wisse, daß der Reichstag in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung Alles bewilligen werde.

Das Blatt ist freilich so gütig anzuerkennen, daß der Kriegsminister damit seine Pflicht und Schuldigkeit thue:seine Sache ist's, die Armee so vollkommen wie möglich zu machen." Der Reichstag aber, meint das Blatt, müsse die Forderungen mit der Leistungsfähigkeit des Volkes in Einklang bringen, und ebenso wie die meisten Menschen sich die Erfüllung des größten Theils ihrer Wünsche versagen müssen, weil ihnen die erfor­derlichen Mittel fehlen, müßte es eigentlich jetzt auch der Reichstag solchen Forderungen gegenüber thun, wenn nicht die bösen Nationalen wären. Der Freisinn würde, wenn ex das Heft in Händen hätte, jedenfalls so handeln. Das habt ihr davon, daß ihr national gewählt habt!