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Nr. 102.

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Dienstag den 3. Mai

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Die Herrn Bürgermeister, welche die durch meine Verfügung vom 1. v. Mts. geforderte Anzeige über die Behändigung der Gewerbesteuer- Veranlagungsbenachrichtigungen an Die Gewerbetreibenden bis jetzt noch nicht erstattet haben, werden hierdurch mit Frist bis zum 10. d. Mts. erinnert.

Hanau am 2. Mai 1887.

Der Königliche Landrath Gf. Bismarck.

Die Herrn Bürgermeister werden darauf aufmerksam gemacht, daß, falls dies noch nicht geschehen, die Anmeldungen der Waisenkinder zur Pflege und Erziehung auf Kosten des vereinigten evangelischen Waisen­hauses dahier unter Anwendung der bisher im Gebrauch gewesenen ta­bellarischen Nachweisungen mit Beifügung der vorgeschriebenen Zeugnisse alsbald dahier zu geschehen haben.

Hanau am 30. April 1887.

Der Königliche Landrath

Gf. Bismarck.

Zum Betrieb einer Faßfabrik beziehungsweise Holzbearbeitungs­maschine beabsichtigt Carl Fuchs, Webergasse 16 dahier, einen Dampf­kessel aufzustellen.

Die Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne liegen auf dem Rath­hause im Stadtsekretariat während der Büreauftunden zur Einsicht aus.

Einwendungen gegen das Unternehmen sind binnen 14 Tagen, vom 4. d. Mts. an gerechnet, bei dem Stadtausschusse schriftlich in duplo oder zu Protokoll anzubringen. Nach Ablauf der Frist können Einwen­dungen nicht mehr angebracht werden.

Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Ein­wendungen vor dem unterzeichneten Vorsitzenden des Stadtausschusses wird hiermit anberaumt auf Freitag -e» 20. Mai er., Vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaals des Rathhauses.

Im Falle des Ausbleibens der eventuell Widersprechenden wird gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden.

Hanau am 2. Mai 1887.

Der Vorsitzende des Stadtausschusses.

Rauch.

T a g e s s ch a u.

P. Aus dem Landtage. Berlin, 2. Mai. Das Abge­ordnetenhaus überwies nach einiger Diskussion, in welcher die Fi­nanzlage überhaupt, namentlich die Frage der Steuerreform kurz erörtert wurde, den Nachtragsetat an die Budgetkommission, genehmigte dann den Gesetzentwurf über das Bergwerkseigenthum in den ehemals hessischen Ge­bietstheilen der Provinz Hessen-Nassau in der vom Herrenhause beschlosse­nen Fassung, lehnte den Antrag des Abg. Lassen, betr. den Ersatz der ick Jahre 1864 im Kreise Sonderburg entstandenen Kriegsschäden, ab, über­wies dagegen die Petition von ehemals schleswig - holsteinischen Offizieren und Hinterbliebenen von solchen wegen Nachzahlung von Pensionen der Staatsregierung zur Erwägung. Schließlich wurden noch mehrere münd­liche Berichte verschiedener Kommissionen über Petitionen erledigt. Da­runter ist hervorzuheben eine Petition um Aufhebung des Wegebau-Edikts für das Herzogtbum Magdeburg vom 14. Juli 1742, welche der Staats­regierung "zum baldigen Erlaß einer provinziellen Wege-Ordnung für die Provinz Sachsen als Material überwiesen würbe. Eine Petition um Er­höhung des Maximalgehaltes der etatsmäßigen Gerichtsschreibergehülfen wurde durch Tagesordnung erledigt, dagegen eine solche um Festsetzung der Gehälter der gerichtlichen Gefängnißinspektoren auf 1800-2400 Mk. der Staatsregierung zur Erwägung überwiesen. Eine Petition, betr. den Bau einer Anschlußbahn von Bromberg nach Elsenau oder nach Znin, wurde, nachdem deren Nothwendigkeit und Nützlichkeit allgemein anerkannt wo.den, der Staatsregierung als Material überwiesen. Nächste Sitzung Donnerstag: Antrag des Abg. Frhr. v. Minnigerode, betr. die Erhöhung der landwirthschaftlichen Schutzzölle.

Berlin, 2. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König em­pfingen gestern Vormittag 10 Uhr die General - Adjutanten v. Tresckow und v. Albedyll, die General-Lieutenants v. Verdp du Vernois und Graf : v. Haeseler, den General-Major v. Wittich und den Major im Knegs-

Ministerium, m Weise, merherrn Gans Edlen empfingen Nachmittags Rückkehr nach Paris.

1887.

Um 12V2 Uhr ertheilten Se. Majestät dem Kam- Herrn zu Putlitz - Wolfshagen eine Audienz und den Botschafter Grafen zu Münster vor dessen Von Nachmittags 4 Uhr ab hatte der Staats­

sekretär Graf Bismarck Vortrag. Heute hörten Se. Majestät den Vor- trag des Chefs des Civilkabinets und empfingen den Ober-Präsidenten v. Schlieckmann.

Berlin, 2. Mai. Nach Allerhöchster Bestimmung sind bei den Infanterie-Regimentern zu 4 Bataillonen, soweit dieselben nicht Füsilier- Regimenter sind, sowie bei den Infanterie-Regimentern Nr. 135138 die Mannschaften sämmtlicher Bataillone nach Maßgabe der dieserhalb be­stehenden allgemeinen GrundsätzeMusketiere" zu benennen. Für die Mannschaften der 4. Bataillone von Füsilier-Regimentern wird in gleichem Umfange die BezeichnungFüsiliere" geltend.

ImDüsseldorfer Anzeiger" lesen wir: Während des jüngsten Osterfestes haben in dreien unserer Nachbarländer größere Arbeiterkongresse stattgefunden. Das Ergebniß des belgischen Arbeiterkongresses ist insofern von Interesse, als sich dort eine formale Scheidung der revolutionär und der reformatorisch Gesinnten vollzogen hat. Die Arbeiterbewegung hat in Belgien lange Zeit auf rein wirthschaftlichem Boden gestanden. Erst später gewann die Sozialdemokratie Einfluß auf die belgische Bewegung, welcher Einfluß gelegentlich der im vorigen Jahre vielfach erörterten be­dauerlichen Unruhen im Hennegau sich bereits als so weitgehend erwies, daß die beiden Gebrüder Döfuisseaux, die Urheber der berüchtigten cat^chismes du peuple, das Heft in die Hände bekamen und die älteren gemäßigteren Führer in den Hintergrund drängten. Auf dem Osterkon- greß nun kam es zu formellem Ausscheiden der Dasuisseaux'schen Richtung aus der sozialdemokratischen Partei. Dieser Richtung sind bemerkens- werther Weise gerade jene Distrikte treu geblieben, in denen die vorjäh­rigen Tumulte stattgefunden, womit auf den vielseitig bestrittenen anarchi­stischen Charakter derselben ein beachtenswerthes Streiflicht fällt.

Eine schweizerische Arbeiterversammlung begründete in derselben Zeit einen schweizerischen Arbeiterbund. Auch hier wurde das umstürz- lerische Element bei Seite geschoben, was ebenso bemerkenswerth ist, wie die glänzende Anerkennung, welche die deutsche Sozialreformpolitik durch die Beschlüsie der Delegirtenversammlung erhielt. Obwohl nämlich die Schweiz dasjenige vielgerühmte Land ist, welches den unseren Sozialde- mokraten so begehrensmerth erscheinenden Normalarbeitstag, wenigstens in der Gesetzgebung, durchgeführt hat, beschloß man dennoch eine Steife von Resolutionen, welche gerade diejenigen Dinge als Forderung aufstellen, mit denen unsere Sozialreform vorgegangen ist. Ein ungarischer Arbeiter­kongreß endlich, welcher in Budapest stattfand, genehmigte eine Reihe von Resolutionen, welche soziale und wirthschaftliche Reformen, theils ebenfalls im Geiste unserer Sozialreform, verlangen. Außerdem aber erklärte man sich für das allgemeine Stimmrecht.

Aus bem Verlauf dieser Kongresse und mit Rücksicht darauf, daß auch in Deutschland die gemäßigte Richtung ihr Dasein neben, der revo­lutionären behauptet hat mögen auch neuerdings die Herren Sabor, Singer und Hasenclever im Reichstage den Mund noch so voll genommen haben, gründet sich die berechtigte Hoffnung, daß innerhalb der sozial- demokratischen Gesammtbewegung die Reformtendenz Boden gegenüber der anarchistischen gewonnen hat. An einem solchen Erfolg dürfte aber das deutsche Sozialistengesetz ebenso ursächlich mitgewirkt haben, wie die neben demselben hergehend inaugurirte Epoche der Sozialreform.

Strasjburg i. E., 2. Mai. DieLandeszeitung" veröffentlicht eine Kaiserliche Verordnung, wonach die vierte Abtheilung des Ministeriums (Verwaltung der Landwirthschaft) aufgehoben und mit der dritten Abthei­lung (Finanzen und Domänen) verbunden wird, ferner soll die Verwal­tung der Gewerbe und öffentlichen Arbeiten mit der ersten Abtheilung (Inneres) verbunden werden. DieLandeszeitung" bezeichnet die Nach­richt über die beabsichtigte Verhängung des Kriegszustandes in den Reichs­landen als völlig unbegründet.

Wien, 2. Mai. Nachrichten aus Athen zufolge, haben die Un­ruhen auf Kreta einstweilen keinerlei politische Bedeutung. Es sind rein örtliche Streitigkeiten zwischen Mohamedanern und Christen ausgebrochen, die ihre Quelle darin haben sollen, daß ein griechisches Christenmädchen von türkischen Mohamedanern weggeführt worden. Die Bevölkerung ist dort sehr rasch mit Gewaltthätigkeiten bei der Hand; doch sind die tür­kischen Behörden stark genug, dieser liebergriffe und Unruhen Herr zu werden.