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Samstag den 30. April

Nr. 100.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Entlaufen: Ein weißer Jagdhund mit schwarzen Flecken, m. Geschl.

Hanau am 30. April 1887,

___________ Aus Königl. Landrathsamt._____________________

Tagesschau

Berlin, 29. April. Das Abgeordnetenhaus nahm heute in dritter Lesung das Gesetz betreffend Uebernahme der Cantongefängnisse in der Rheinprovinz auf den Staat in der Fassung der Beschlüsse zweiter Lesung an und berieth darauf einige Petitionen.

Berlin, 29. April. Se. Majestät der Kaiser und König er­theilten heute dem neu ernannten Minister - Residenten für die Republik Uruguay, Dr. Federico Eusviela Guarch, in Gegenwart des Staals- Sekretärs Grasen Bismarck die erbetene Antrittsaudienz und empfingen den Chef des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Rath v. Wilmowski, und den Kommandeur des 1. Garde Regiments z. F., Obersten v. Linde- quist, sowie nach der Spazierfahrt den General-Quartiermeister, Grafen Waldersee, und den Oberst-Kämmerer Grafen Otto zu Stolberg-Wernige- rode.

Berlin, 29. April. Der „National-Ztg." zufolge stehe die Ent­lassung Schnäbele's unmittelbar bevor, weil die deutsche Regierung die von dem deutschen Polizei-Kommissar an Schnäbele gerichtete Einladung zu einer Zusammenkunft an der Grenze als eine Art Geleitsbrief be­trachtete. (Fr. N.)

Berlin, 29. April. (Rh. K.) Dem Vernehmen nach soll dem­nächst über die Reichslande der Kriegszustand verhängt werden.

Berlin, 28. April. S. M. Fahrzeug „Loreley", Kommandant Kapitän-Lieutenant Frhr. v. Lyncker, ist am 28. April in Alexandrien eingetroffen und beabsichtigt heute wieder in See zu gehen. — S. M. Kreuzer „Nautilus", Kommandant Kapitän-Lieutenant v. Hoven, ist am 27. April er. in Nagasaki eingetroffen.

Danzig, 29. April. Wie die Danziger Zeitung meldet, ist von der Staatsanwaltschaft nunmehr gegen 26 hier wohnende, der socialde­mokratischen Partei angehörende Personen wegen Theilnahme an gemeinten Verbindungen, gegen 11 derselben auch wegen Aufreizung zu Gewaltthä­tigkeiten und gegen 11 andere wegen Verbreitung verbotener Schriften Anklage erhoben worden.

Barmen, 28. April. Ein trauriges Bild der sittlichen Verwilde­rung unserer Schuljugend bot die gestrige Verhandlung des hiesigen Schöffengerichts gegen einen 7jährigen Knaben aus Wichlinghausen, wel­cher wegen einer Reihe im elterlichen Hause und anderswo mit Ueber- legung ausgeführter Diebstähle von dem eigenen Bater angezeigt worden war. Der Gerichtshof überwies das seine Vergehungen ohne eine Spur von Reue eingestehende Kind einer Besserungsanstalt. In derselben Sitzung wurde ein 14jähriger Schulknabe, der in Gemeinschaft mit einem jünge­ren Bruder einem Metzger eine Rindszunge und eine Schlachtmcsser ge­stohlen hatte, mit Rücksicht auf eine schon früher wegen Diebstahls er­littene Strafe zu einer Woche Gefängniß verurtheilt; der Bruder kam mit einem Verweise davon. (K. Z.)

Strahburg, 29. April. (K. Z.) Aus Metz wird gemeldet, Schnäbele sei heule in Freiheit gesetzt worden.

Der „Wochenschrift für Spinnerei und Weberei" wird von ihrem Correspondenten über Konfektion aus Berlin, u. d. 24. April, geschrieben: Die Lebhaftigkeit im Geschäft hält an. Wir sahen in der Berichiswoche wiederum eine große Anzahl von Käufern an unserm Platze, wir zählten an einzelnen Tagen deren sogar dreißig; sie waren aus allen großen deutschen Städten nochmals zu uns gekommen, um ihre Saison­einkäufe zu machen. Die Umsätze waren recht belangreich; die hiesigen Läger, die durch die ungünstige Geschäftszeit vor Ostern ziemlich stark nngcwachsen waren, sind nunmehr ziemlich gelichtet; unsere Arbeitskräfte sind wiederum in Bewegung. . . .

Stuttgart, 29. April. (K. Z.) Die elektrotechnische Fabrik in Cannstatt ist heute Nacht abgebrannt.

Wien, 29. April. Die Herrenhauskommission zur Berathung des Antrags des Reichsgerichts Präsidenten von Schmerling wegen des Sprschen-

1887.

erlasies nahm den von der Mittelpartei gestellten Antrag an, welcher be­sagt, eine Gesetzwidrigkeit des Sprachenerlasses könne aus den bestehenden Verordnungen nicht abgeleitet werden, die Regierung werde jedoch aufge­fordert, den von ihr selbst anerkannten bisherigen Bestand der deutschen Sprache als den des inneren Dienstes bei den Behörden und Gerichten aufrecht zu erhalten. (Rh. K.)

London, 29. April. Ein Telegramm aus Perth Western (Austra­lien) meldet von einem großen Orkan, der am 22. d. Mts. die Nord­ostküste heimgesucht und namentlich die Schiffe der Perlenfischer schwer betroffen habe. Es werden gegen 40 Perlenfischer - Schiffe vermißt, die Mehrzahl derselben soll gescheitert, der übrige Theil ins offene Meer hinausgetrieben sein. Die Zahl der ums Leben gekommenen Personen wird auf mehrere Hunderte geschätzt.

New-Uork, 28. April. Der Postdampfer „Pennland", der „Red Star Linie", welcher am 16. April von Antwerpen abging, ist heute wohlbehalten hier angekommen.

Reichsgerichts-Entscheidunge».

Ein Eisenbahn-Wagenputzer stürzte im März 1885 von einem still- stehenden Eisenbahnwagen eines bereits zur Abfahrt rangirten Zuges, dessen Verdeck er von Schnee und Eis zu reinigen hatte, herab und erlitt dabei so schwere Verletzungen, daß er in Folge davon verstarb. Die Wittwe des Verunglückten beanspruchte klagend von der Eisenbahngesell­schaft Schadensersatz, indem sie sich auf §. 1 des Haftpflichtgesetzes, be­treffend Unfälle beim Eisenbahnbetriebe, berief, da der Unfall mit der den Eisenbahnbetrieb beherrschenden Präzision in Zusammenhang stehe. Das Berufungsgericht erkannte die Entschädigungsverbindlichkeit der Eisenbahn­gesellschaft an, indem es den §. 1 des Hastpflichlgesetzes für anwendbar erklärte. Auf die Revision der Beklagten hob das Reichsgericht, VI. Ci- vilsenat, durch Urtheil vom 10. März d. I., das Berufungsurtheil auf, indem es begründend ausführte: „Wie in der Rechtsprechung des Reichs- Ober-Handelsgerichts und des Reichsgerichts gleichmäßig angenommen, findet der §. 1 des Hafipflichtgesetzes nur auf solche Unfälle Anwendung, welche mit der dem Eisenbahnbetriebe eigenthümlichen Gefährlichkeit im Zusammenhang stehen. Diese eigenthümliche Gefährlichkeit ist insbesondere in der Benutzung der Dampfkraft in Verbindung mit der leichten Beweg­lichkeit und der Schwere des rollenden Materials zu finden. Sie kann aber auch durch die den Eisenbahnbetrieb beherrschende Präzision gegeben sein, welche es erforderlich macht, daß bei Arbeiten und Verrichtungen eine besondere Beschleunigung ohne Rücksicht auf die sonst erforderliche Vorsicht stattfinden muß. Von diesem Gesichtspunkte aus ist es zu unter­suchen, ob Unfälle, die bei Arbeiten an stillstehenden Eisenbahnwagen ein- getrettn sind, unter den §. 1 cit. fallen. Hiernach ist zunächst der in dem angefochtenen Erkenntnisse erwähnte Umstand, daß der Ehemann der Klä­gerin bei einer Arbeit verunglückt ist, welche mit Rücksicht auf die Be­förderung eines bereits rangirten Zuges vorgenommen wurde, zur Fertig­stellung dieses Zuges diente, unerheblich. Wenn ferner auch die Konstruk­tion der Eisenbahnwagen gewisse Eigenthümlichkeiten hat, so läßt sich doch nicht behaupten, daß die Gefährlichkeit der Reinigung des Verdecks still­stehender Eisenbahnwagen, sowie die des Putzens der Fenster an den Aus­bauten auf den Verdecken, dem Eisenbahnbetriebe eigenthümlich sei. Der­artige Verrichtungen auf einem erhöhten engbegrenzten, die Gefahr des Fallens hervorrufenden Standpunkt kommen in wesentlich gleicher Art auch in anderen Verhältnissen vor."

Aus Stadt, Provmz und Umgegend.

Königl. Zeichen-Akademie. In der Bibliothek der Königl. Zeichen-Akademie sind morgen Sonntag von 11—1 Uhr aufgelegt:

1) M. Gerlach. — Die Pflanze in Kunst und Gewerbe, Lieferung 6 und 7.

2) A. Baumeister. — Denkmäler des klassischen Alterthums, Lief. 39 und 40.

3) Kunstblätter und kunstgewerbliche Zeitschriften.

4) C. Mohr. — Die Standbilder in der Miltelhalle am Süd- Portale des Domes zu Köln 9 Bi. Photogr.

5) Chr. D. Rauch von Fr. Eggers.

6) Chr. D. Rauch. — Denkmal König Friedrichs des Großen.