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Nr. 97.

Mittwoch den 27. April

1887.

Amtliches.

Bekanntmachung. Post- und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs.

Von der im Kursbüreau des Reichs-Postamts bearbeiteten neuen Post- und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs sind jetzt im Weiteren die Blätter V und X erschienen.

Dieselben umfassen die ganze Provinz Ostpreußen und die an­schließenden Theile von Rußland.

Die Blätter können im Wege des Buchhandels zu den in der Be­kanntmachung vom 10. Dezember 1886 angegebenen Preisen 2 M. für das unausgemalte Blatt und 2 M. 25 Pf. für jedes Blatt mit far­biger Angabe der Grenzen von dem Verleger der Karte, dem Berliner Lithographischen Institut von Julius Moser (Berlin W., Potsdamerstraße 110) bezogen werden.

Berlin W 21. April 1887.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

In Vertretung:

Sachse.

Bekanntmachungen Königs Landrathsamts.

Für die allgemeine Revision der Schafheerden im Stadt- und Land­kreise Hanau sind im Einverständniß mit dem Königlichen Kreisthierarzt die nachfolgende Termine bestimmt worden:

Am 4. Mai, Vormittags 7 Uhr in Langenselbold,

4. 11 zu Bruderdiebacherhof,

4. Nachmittags 2 in Hüttengesäß,

7. Vormittags 7 in Roßdorf,

7. 10 in Marköbel,

7. Nachmittags 2 in Windecken-Ostheim,

11. Vormittags 7 in Mittelbuchen,

11. 10 in Oberdorfelden.

11. Nachmittags 1 zu Dottenfelderhof,

14. Vormittags 7 zu Kinzigheimerhof,

14. 10 in Wachenbuchen,

14. Nachmittags 1 zu Wilhelmsbaderhof,

18. Vormittags 7 in Hanau,

18. 11 in Kesselstadt,

18. Nachmittags 3 in Großauheim.

Die Herren Bürgermeister resp. Gutsvorsteher wollen dafür Sorge tragen, daß die Schafe zu den vorbezeichneten Terminen in der Nähe des Ortes, womöglich an einem schattigen Platze im Pferch gehalten, bei etwa eintretenden Regenwetter aber so frühzeitig unter Dach gebracht werden, daß sie bis zur Untersuchung vollkommen trocken sind.

Außer dem Schäfer haben die Schafbesitzer für jede Heerde noch 2 bis 3 Mann zum Einfängen und Halten der Schafe zu stellen.

Hanau am 25. April 1887.

Der Königliche Landrath.

V. 1973. I. V.: Baabe.

An die Herren Bürgermeister der Gemeinden im Bücherthal.

Sie wollen nach vorherigem Benehmen mit den Herrn Pfarrern diejenigen bedürftigen und würdigen Personen hier namhaft machen, wel­chen eine Unterstützung aus der Schlingloff'schen Stiftung in Bruch- fobel zugewendet werden kann.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß zur Unterstützung nur wirklich Hülfsbedürftige im Sinne der Armengesetzgebung und nach der Stiftungsurkunde aus jedem Haushalt nur ein Armer in Vorschlag kom­men dürfen.

Hanau am 25. April 1887.

Der Königliche Landrath.

V. 1980 I. V.: Baabe.

Die nachstehende Bekanntmachung des städtischen Polizei- und Ver- kehrs-Amtes in Frankfurt a/M. wiro hiermit veröffentlicht.

Hanau am 25. April 1887.

Der Königliche Landrath.

V. 1970 I. V.: Baabe

Einführung von Fleisch nach Frankfurt a. M. betreffend.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß vom 1. Mai I. I. an bezüglich der Einbringung von frischem Fleisch in den hiesigen Gemeinde- bezirk die Bestimmungen des Regulatives betr. die Einführung rc. von frischem Fleisch vom 13. Juli 1886 und der Bekanntmachung hierzu vom 11. Februar 1887 in Kraft treten. Abdrücke des Regulatives und der Bekanntmachung sowie das vorgeschriebene Bestellschein-Formular können, soweit der Vorrath reicht, bei dem Pförtner des städtischen Schlachthofes und auf dem Büreau in der Markthalle zum Preise von zusammen 10 Pfg. entnommen werden.

Frankfurt a/M., den 20. April 1887.

Städtisches Polizei- und Verkehrs-Amt.

Entlaufen: Vor einigen Tagen zu Großauheim ein schwarzer Schäferhund mit braunen Abzeichen.

Hanau am 27. April 1887.

Aus Königl. Landrathsamt.

t Zur Branntweinsteuerfrage.

Der Reichstag wird sich, wie allgemein bekannt ist, in der gegen­wärtigen Session mit der Branntweinsteuerfrage zu beschäftigen haben. Das finanzielle Bedürfniß einer Erhöhung der aus dem Branntwein für die Reichskasse gewonnenen Erträge wie auch die Möglichkeit, gerade aus dem Branntwein weit höhere Erträge wie bisher zu erzielen, steht so fest und ist von den maßgebenden Parteien des Reichstags so oft und fo fehr anerkannt, daß es völlig überflüssig ist, dies von Neuem zu begründen. Die vorjährigen Versuche scheiterten theils an der Scheu vor dem Begriff Monopol", welcher dem einen Entwurf zu Grunde gelegt war, theils an den bekannten Parteiverhältnissen des verflossenen Reichstages, theils an der Schwierigkeit, zwischen den sich hierbei gegenüberstehenden Interessen zu vermitteln und einen Ausgleich zu finden. Der Monopolentwurf ist fallen gelassen worden, die Parteiverhältnisse haben sich gebessert, die In­teressen, die bei einer Branntweinsteuerreform in Frage kommen, sind aber naturgemäß dieselben geblieben. Es sind dies erstens finanzielle es handelt sich eben darum, das Steuerobjekt für die Reichskasse ergiebiger zu machen, zweitens landwirthschaftliche denn es handelt sich um die Wahrung oder Wahrnehmung der Interessen einer ausge­breiteten Industrie, welche der Landwirthschaft namentlich in den östlichen Theilen unseres Vaterlandes die Existenzmöglichkeit sichert. Scheinbar stehen sich diese beiden Interessen gegenüber. Die schwierige Lage der Branntweinbrennerei fordert vielleicht sogar eine Herabsetzung der Steuer, zumal der ausländische Spiritus, dessen Produktion und Export große Vortheile genießt, den heimischen sehr in's Gedränge gebracht und mit dazu beigetragen hat, die Preise für Spiritus erheblich herunterzudrücken; im Jahre 1879 kosteten 100 Hektoliter 54 M., im Februar dieses Jahres 36,90 M. Auf der anderen Seite fordert das finanzielle Interesse eine erhebliche Vermehrung der Steuererträge aus dem Branntwein, die indeß auch insofern mit dem Brennereiinteresse in Conflikt kommt, als sie den Consum und somit die Produktion einschränken muß. Das Mittel, wie diese sich gegenüberstehenden Interessen ausgeglichen werden können, aus­findig zu machen, ist eben die große Aufgabe der beabsichtigten Brannt­weinsteuerreform.

Ueber die Art und Weise, wie der kürzlich dem Bundesrathe vor- gelegte Entwurf diesem Ziele gerecht wird, liegen zuverlässige Angaben nicht vor. Im Reichstage wurde bei der Etatsberathung in Vorschlag gebracht, die Beibehaltung des bestehenden Maischraumsteuersystems unter angemessenen Modifikationen und Herabsetzungen mit einer Besteuerung des Verbrauchs des fertigen Produkts (Consumsteuer) zu verbinden; ein ähnlicher Verschlag wurde im Mai vorigen Jahres von der Regierung gemacht, er scheiterte indeß an den oben bezeichneten Schwierigkeiten.

Obwohl nun der neue Entwurf noch nicht bekannt geworden ist, ist er doch schon in der Presse zum Gegenstand einer Kritik nach dem be­kannten Motto:Ich kenne die Absichten der Regierung nicht, aber ich mißbillige sie", gemacht worden. In dem einen Blatte wird darüber ge­jammert, daß die Compromißvorschläge ter Herren Miguel, von Kardorff und von Helldorff darin nicht berücksichtigt seien. Offenbar sind dem Blatte nicht einmal diese angeblichen Compromißvorschläge bekannt. Andere