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MscheLnt tLAich mit NAMsHme der KAM- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Montag den 25. April
Nr. 95.
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Oekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Die von Seiner Majestät dem Kaiser und Könige befohlene Triangulation der Provinzen des Staates wird in diesem Jahre unter oberer Leitung des Chefs der trigonometrischen Abtheilung der Landesaufnahme, Oberst Schreiber vom Neben-Etat des großen Generalstabes, a la suite des Generalstabes der Armee, — auch in dem Regierungsbezirk Cassel zur Ausführung gelangen und in trigonometrischen Feldarbeiten bestehen.
Da für das Gelingen dieses gemeinnützigen und mühevollen Unternehmens aber die Mitwirkung der Magistrate, Gutsherrschaften, der Grundeigenthümer und Einsassen, sowie der Prediger, auch der Landesverwaltungsbehörden und Offizianten gedachten Bezirks erforderlich ist, so werden die genannten Behörden und Personen hierdurch aufgefordert, diese Allerhöchste Absicht um so mehr kräftig zu unterstützen, als die zu verlangenden überhaupt nicht lästigen Hülfsleistungen in der Regel nur ein bis zwei Mal für einen Ort erforderlich sein werden.
Diese dem Herrn Oberst Schreiber und den ihm untergebenen Dirigenten, Offizieren, Trigonometern und Hülfstrigonometern zu gewährenden Hülfsleistungen bestehen vorzüglich in Folgendem:
1. Bei Besteigung der Kirchthürme und anderer erhabenen Orte, wen» es verlangt wird, einen oder zwei der umliegenden Gegend kundige Leute mitzugeben, welche die entfernten sichtbaren Ortschaften zuverlässig zu benennen wissen.
2. Die zur Besteigung der Thürme und zur Eröffnung von Ausfichten etwa nöthigen Anstalten zu gestatten. Die Königlichen Forstbeamten werden angewiesen, bei den zur Gewinnung von Durchsichten unumgänglich nöthig werdenden Durchhauen förderliche Unterstützung zu leisten.
3. Bei Besichtigung der Gegenden auf Verlangen Führer, zum Transporte und zur Bewachung von Instrumenten, sowie zu anderweitig nothwendigen Arbeiten und zu Botengängen geeignete Leute gegen ortsübliche Zahlung zu gestellen.
4. Bei Quartierwechseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen haben die Ortsobrigkeiten dem Herrn Oberst Schreiber und den ihm untergebenen Dirigenten, Offizieren, Trigonometern und Hülfstrigonometern auf Verlangen Miethsfuhrwerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Vergütigung, die sofort baar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ein schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen.
5. Das zur Errichtung der Signale erforderliche Holz, welches nur dann requirirt werden wird, wenn es unmittelbar zu dem gedachten Zwecke verwendet werden soll, ist von den Forstbeamten aus den Königlichen Forsten gegen Bezahlung nach der Forsttaxe zu verabfolgen. Die Nebenkosten, worunter die Hauerlöhne und die etwaigen Rückerlöhne bis zu den Abfuhrwegen verstanden werden, sind der Forstkasse ebenfalls zu erstatten. Sollten diese Forsten aber von dem Orte, wo die Hölzer verwendet werden sollen, so entfernt liegen, daß durch die Beschaffung der Hölzer ein Zeitverlust oder unverhältnißmäßige Kosten entstehen würden, so ist die erforderliche Quantität von den Grundeigenthümern aus ihren Privatgehölzen zu liefern, diesen aber das Gelieferte aus dem Fonds der Landestriangulation zu bezahlen. Die zur Abfahrt dieser Hölzer nöthigen Fuhren werden von den Ortschaften geleistet und nach billrgem Aebereinkommen sogleich bezahlt.
6. Desgleichen werden die zur Errichtung eines Signals erforderlichen Mannschaften von der Grundherrschaft oder den nächsten umliegenden Ortschaften zusammengebracht und, da die Aufrichtung nur einige Stunden Zeit erfordert, auf Verlangen mit fünf und zwanzig Pfennigen für den Mann bezahlt. Zu Signalbauten dagegen, welche mehrere Tage Zeit erfordern, sind die nöthigen Arbeiter gegen ortsüblichen Tagelohn zu gestellen.
7. Gegen Vorzeigung dieser offenen Ordre sind die genannten Dirigenten, Offiziere, Trigonometer und Hülfstrigonometer überall, wo sie es verlangen werden, für sich und ihre Diener resp. Burschen, die rationsberechtigten Offiziere auch noch für ihre Pferde, mit geeignetem Quartier und entsprechender Verpflegung zu versehen. Für diese Leistungen hat von den Betreffenden unmittelbar eine angemessene Bezahlung zu erfolgen. Die Fourage für die Pferde der rationsberechtigten Offiziere ist gegen die vorschriftsmäßige
1887.
Quittung herzugeben. Alle übrigen Hülfsleistungen und aller Vorschub, welcher den Beauftragten widerfahren, insofern sie zur Beförderung ihres Geschäfts gehören, werden gern bemerkt werden. Es wird von den betreffenden Grundbesitzern, Predigern 2c. erwartet, daß sie mit Bereitwilligkeit der Allerhöchsten Absicht entsprechen und dadurch zum besseren Gelingen eines ebenso nothwendigen, als nützlichen Unternehmens beitragen werden.
Berlin, den 2. Februar 1887.
(L. 8.)
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Im Auftrage:
gez. Michelly.
Der Minister des Innern. Im Auftrage: gez. Zastrow.
Offene Ordre für den Chef der trigonometrischen Abtheilung der Landesaufnahme, Herrn Oberst Schreiber vom Neben-Etat des großen Generalstabes, a Ja suite des Generalstabes der Armee und für die demselben untergebenen Dirigenten, Offiziere, Trigonometer und Hülfstrigonometer, an alle Grundbesitzer, Gutsherrschaften, Prediger und an alle bei der Landesverwaltung angestellten Offizianten in dem in der Ordre genannte» Landestheile.
Ministerium des Innern Ministerium für Landw. rc.
I. A. 436. I. 1210 III. 1076.
Daß der ........ .
von mir mit der Ausführung trigonometrischer Feldarbeiten beauftragt und ihm zu diesem Zwecke obige offene Ordre übergeben ist, bescheinigt
Berlin den ten April 1887.
Der Chef der trigonometrischen Abtheilung der Landes-Aufnahme.
Oberst.
Die vorstehende offene Ordre wird hierdurch den Ortsbehörden, welchen dieselbe als Anweisung dient, zur weiteren Veranlassung bekannt gegeben. Die trigonometrischen Vermessungen werden im. Laufe dieses Sommers — etwa vom 1. Mai ab — stattfinden.
Hanau am 23. April 1887.
Der Königliche Landrath.
V. 1911 J. V.: Baabe.
Gefunden: Ein Springseil. Eine silberne Cylinder-Uhr. Ein Tafelmesser. Eine Nadelbüchse. Auf dem Wege von Kahl nach Seligen- stadt 1 goldene Broche.
Zugeflogen: Ein Kanarienvogel.
Zugelaufen: Ein kleiner schwarzer Pinscher m. Geschl.
Hanau am 25. April 1887.
Aus Königl. Landrathsamt.
Tagesschau
P. Aus dem Landtage. Berlin, 22. April. Das Abgeordnetenhaus beendigte die erste Lesung der kirchenpolitischen Vorlage. Zunächst erhielt heute Abg. v. Eynern (nat.-lib.) das Wort, welcher in seinen Ausführungen zu dem Schluß kam, daß die Bedenken, welche die Nationalliberalen gegen die Vorlage im Einzelnen hätten, wenigstens in einer Kommission reiflicher Prüfung unterzogen werden sollten. Abg. Frhr. v. Hammerstein (kons.) betonte die Forderung der evangelischen Kirche nach Parität und bedauerte, daß der Staat derselben nicht entgegen komme. Aber die Vorlage abzulehnen, könne er die Verantwortung nicht übernehmen. Der Ministerpräsident Reichskanzler Fürst v. Bis- m a r ck hielt es für durchaus verfehlt, in dem Augenblicke, wo man den Frieden mit den katholischen Mitbürgern anbahne, einen Kulturkampf in der evangelischen Kircke zu schüren und überhaupt ganz heterogene Dinge mit der Berathung dieser Vorlage zu verbinden. Abg. P faff (nat.-lib.) meinte, der Aneraa v. Hämmerstein erstrebe eine Hierarchie in der evangelischen Kirche. Die Vorlage müsse er adlehnen, weil sie zum Frieden nicht führen werde und nicht führen könne. Abg. Dr. Brüel (protestantischer Hospitant des Zentrums) i/ui rom evangelischen Standpunkte keine Bedenken gegen die Vorlage, beleuchtet den Gang des Kulturkampfes und verlangt größere Freiheit für die evangelische Kirche. Ministerpräsident