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Nr. 93

Freitag den 22. April

1887.

Amtliches.

BeKauNtMachuRgeu auf Grund des Reichsgesetzes vsm 21. Oktober 1878.

Auf Grund der §§. 1 und 6 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie wird verfügt:

der Fachverein der Schreiner in Mannheim wird verboten.

Mannheim den 25. März 1887.

Der Großherzoglich badische Laudeskommiffär für die Kreise Mannheim, Heidelberg und Mosbach.

Frech.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund von §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die Druckschrift: „Sozialdemokratische Bibliothek.

XIII.

Zur Wohnungsfrage.

Bon

F riedrich Eng els.

Separatabdruck aus dem „Volksstaat" von 1872.

Zweite, durchgesehene Auflage.

Hottingen-Zürich.

Verlag der Volksbuchhandlung.

1887." verboten. Dresden am 1. April 1887.

Königlich sächsische Kreishauptmannschaft, von Koppenfels.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie v»m 21. Oktober 1878 wird hier­durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das ohne Angabe des Verfassers und Druckers erschienene Flugblatt unter dem Titel: „An die Arbeiter im Soldatenrock!" nach §.11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist.

Berlin den 9. April 1887.

Der Königliche Polizei Präsident.

Freiherr von Richthofen.

Die Druckschrift: „Lohnarbeit und Kapital von Karl Marx; Separatabdruck aus der „Neuen Rheinischen Zeitung" vom Jahre 1849", gedruckt in der Schweizerischen Genoffenschasrs-Buchdruckerei Hot- tingen-Zürich, 1884 — wird hiermit auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 verboten.

Konstanz den 6. April 1887.

Der Großherzoglich badische Landeskommissär für die Kreise Konstanz, Villingen und Waldshut. Engelhorn.

Die unterfertigte Stelle hat durch Beschluß vom Heutigen das V Flugblatt mit der Ueberschrist: „Aufrus! An die Arbeiter", beginnend mit den Worten: „Arbeiter! Unsere Ausbeuter und Tyrannen haben uns den Fehdehandschuh zugcworsen", ohne Angabe eines Truckers oder Verlegers, gemäß §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 verboten.

Augsburg den 7. April 1887.

Königliche Regierung von Schwaben und Neuburg, Kammer des Innern.

Freiherr von Pechmann.

LMANtmMrmgen KömA Landreihsomts.

Verloren: Vor ca. 14 Tagen ein eisernes Kreuz (Miniatur), schwarz ewaillirt; dem Wiederbringer eine Belohnung. Eine Brille. Ein schwarzer neuer Regenschirm.

Entlaufen: Ein schwarzer Dachshund m. Geschl.

Gefunden: Ein kleines Taschenmesser. Eine weiße Manschette. Eine Knaben-Pelzkappe. Ein weißes Handtuch (auf dem hies. städtischen Meldeamt liegen geblieben).' Ein schwarz-seidener Regenschirm (in der Johanniskirche stehen geblieben). Ein ordinäres Weidenkörbchen (auf der Post stehen geblieben). Eine Anzahl Päckchen Nähnadeln.

Hanau am 22. April 1887.

Aus Königl. Landrathsamt.

t Wie sieht's in Europa aus?

In den Blättern werden seit Wochen alle Vorkommnisse, auch die kleinsten, aus Frankreich und aus Rußland sehr genau gebucht und aus denselben meist Schlüsse auf die Gestaltung der politischen Lage gezogen. Wenn Boulanger von einem Pariser Blatte angegriffen wird und Deroulöde die Leitung der Patriotenliga niederlegt, dann steigen gewissermaßen die politischen Course, dann wird eins gegen zehn gewettet, daß alle Befürch­tungen wegen etwaiger Störung des Friedens eitel Hirngespinste sind. Und wenn Kattkoff, trotz der lebhaftesten Angriffe auf russische Regierungs­kundgebungen einen Verweis und Herr von Giers eine Auszeichnung er­hält, dann kann sich Deutschland nach den Urtheilen eines gewissen Theils der Presse ruhig schlafen legen. Auf der anderen Seite fehlt es auch nicht bei den unbedeutendsten Gelegenheiten, die sich anders deuten lassen, an gegentheiligen Auffassungen. Die meisten Blätter urtheilen nach augenblicklichen Eindrücken oder nach dem Maßstab besonderer Bedürfnisse und Interessen und verleiten so das Publikum zu irrigen Auffassungen über die Weltlage.

Für den aufmerksamen und besonnenen Beobachter der Vorgänge in der Politik kann es aber keinen: Zweifel unterliegen, daß die Beziehun­gen großer Staaten nicht von verhältnißmäßig untergeordneten Kleinig­keiten abhängen und daß dieselben, je nach dem Hervortreten dieser oder jener Momente, nicht sprungweise und kaleidoskopartig wechseln können. Wenn einem Pariser Blatte gemeldet wird, daß „die beabsichtigte Orvens- verleihung an Herrn von Giers keineswegs eine Aenderung der specifisch russischen Politik anzeige", so ist das gewiß richtig. Die Politik des Kaisers Alexander hat ihre Grundsätze und wird nicht bald hierhin, bald dorthin schwanken, wie es der Fall sein müßte, wenn man die Betrach­tungen der Blätter über die Bedeutung dieses oder jenes Vorganges in der russischen Politik jedesmal für zutreffend halten wollte. Es fragt sich nur, wie überhaupt diese Politik aufzufassen ist, und darüber herrschen offenbar in Paris und in Berlin ganz verschiedene Ansichten. Jedenfalls aber wird hier wie dort in völlig zutreffender Weise angenommen, daß sie dieselbe bleibe, da keinerlei Ereignisse vorliegen, welche mit Sicherheit auf einen Wandel derselben schließen lassen. Auch in den französischen Verhältnissen hat sich nichts vollzogen, was das Urtheil begründete, daß Deutschland die Hände in den Schooß legen könne. ■

Wägt man genau Alles ab, was auf die Beziehungen der großen Staaten zu einander schließen läßt, so scheint uns kein Grund vorzuliegen, dieselben als besser und hoffnungsvoller, aber auch nicht als schlechter und aussichtsloser aufzufassen, wie sie in den letzten Monaten waren und wie sie von berufenster Seite im Januar dieses Jahres im Reichstage dargestellt worden sind. Fürst Bismarck und Graf Moltke haben zwar die große Friedensliebe Deutschlands nachdrücklich betont, aber aus den Gefahren kein Hehl gemacht, die unter Umständen und sogar ganz unvor- hcrgesehenerweise über Deutschland und Europa hereinbrechen können. Nichts von Bedeutung ist im Auslande seitdem geschehen, was die Ver­hältnisse so von Grund aus umgestaltet hätte, daß die damalige Dar­stellung der politischen Lage nicht mehr auf die Gegenwart paßt. Be­sonderer Grund zu Beunruhigungen und Befürchtungen vor unmittelbar bevorstehenden Gefahren ist heute wie damals nicht vorhanden, aber auch kein Grund, um völlig über die Gestaltung der Zukunft beruhigt zu sein. Heute wie damals können wir nichts besseres thun, als ohne Rücksicht auf diese oder jene, wer weiß von wem und in welchem Interesse in die Welt gesetzte und bald in diesem, bald in jenem Sinne ausgebeutete Nachricht, mit vollem Vertrauen zu den Männern zu stehen, welche Deutschland groß gemacht haben und von denen wir wissen, daß sie alles thun werden, was zur Sicherstellung des Friedens und zur Sicherheit Deutschlands erforderlich ist. Der Reichstag wird gewiß nicht verfehlen, in diesem Sinne an die Berathung der neuen Forderungen heranzutreten,