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Erscheint täglich mit MK«shme der S-m«- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 91.

Mittwoch den 20. April

1887.

Amtliches.

In Ausführung eines von dem Bundesrathe am 5. November 1885 gefaßten Beschlusses wird von den unterzeichneten Ministern für Handel und Gewerbe und des Innern auf Grund des §. 136 ad 3 des Gefetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 für die Pro­vinz Hessen-Nassau die nachstehende

Polizeiverordnung, betreffend die Verhütung der Gefährdung militärischer Pulvertransporte, erlassen:

Wagenführer, Schiffsführer, Reiter und andere Personen haben den an sie von den Begleitkommandos militärischer Pulvertransporte behufs Verhütung der Gefährdung der Transporte gerichteten Aufforderungen zu Handlungen oder Unterlassungen insbesondere zu langsamen Vor- beipassiren, zum Ausweichen, zum Unterlassen von Tabackrauchen, zum Auslöschen von Feuer ungesäumt Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen werden unbeschadet des nöthigenfalls von den Begleitkommandos zur Anwendung zu bringenden unmittelbaren Zwanges nach §. 367 Nr. 5 des Strafgesetzbuchs bestraft.

Die den gleichen Gegenstand betreffenden Polizeiverordnungen der Königlichen Regierung zu Cassel vom 8. April 1886 und der Königlichen Regierung zu Wiesbaden vom 5. April 1886 treten außer Kraft.

Berlin den 19. März 1887.

Der Minister für Handel Der Minister des Innern,

und Gewerbe. Im Auftrage:

____ I. Vertr.: Magdeburgs v.o u^Z«strow.__

VekMntmachungc-n MmA Äartdxsthssmts.

Nach einem Erlasse des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 14. d. Mis., Nr. 3086, hat der Vorstand des Deutschen Samariter- Vereins, um die Kenntniß der zur Wiederbelebung Ertrunkener geeigneten Maßregeln in möglichst weiten Kreisen zu verbreiten, eine durch Zeich­nungen erläuterte Anweisung zusammenstellen und auf Blechtafeln über­drucken lassen, die er unentgeltlich an alle Eigenthümer und Führer Preußischer See-, Fluß- und Binnenschiffe abzugeben bereit ist, welche in der Empfangsbescheinigung sich zur Anheftung der Tafeln auf ihren Schiffen verpflichten.

Ich bringe dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß jene Tafeln in den betheiligten Kreisen Hanau, Hofgeismar und Ninteln bei den Kreislandräthen verabreicht werden und daß ich für die übrigen Kreise die Bezugsquellen angeben werde, sobald ein Bedürfniß eintreten sollte.

Cassel, am 31. März 1887.

Der Regierungs Präsident.

Die Eigenthümer oder Führer von Mainflußschiffen des hiesigen Kreises, welche vorstehend bezeichnete Tafeln wünschen, wollen dies unge­säumt schriftlich oder mündlich im landräthlichen Büreau melden.

Hanau am 16. April 1887.

Der Königliche Landrath.

V. 1775 I. V.: Baabe.

NR. Große und gewichtige gesetzgeberische Ausgaben haben der deutsche Reichsiag und der preußische Landtag noch zu lösen. War der erste Abschnitt der parlamentarischen Campagne wesentlich der Aufgabe gewidmet, für die äußere Sicherheit Deutschlands zu sorgen, so soll der zweite im Reich, wie in Preußen beginnende Theil derselben dazu dienen, einige der wichtigsten Elemente innerer Schwäche zu beseitigen. Wie das alte Reich an dem Mangel ausreichender finanzieller Mittel dauernd krankte und schließlich mit aus diesem Grunde zu einem jämmer­lichen Schattenbilds herabsank, so entbehrt auch das neue Reich noch derjenigen finanziellen Hilfsmittel, welche nothwendig sind, um es zur Erfüllung seiner Aufgaben, vor Allem alfo zur militärischen Sicherung gegen auswärtige Gefahr und zur Durchführung der Sozialreform in Slund zu setzen. Schon aus dem Grunde, weil der baldige Abschluß der letzteren durch die Alters- und Invalidenversicherung dringlich erscheint, um die Sozialdemokratie wirksamer als bisher einvämmen zu können, liegt die baldige befriedigende Lösung der Branntwein- und Zuckersteuer­

frage im dringenden Interesse des Reichs, wie seiner Glieder. Gelingt sie dem neugewählten Reichstage, so wird sich dieser ein dauerndes erheb­liches Verdienst um das Vaterland erworben haben.

Der Landtag hat ferner die Aufgabe, den letzten Schlußstein zu dem Friedenswerke zwischen dem preußischen Staate und der katholischen Kirche zu legen. In dem beinahe ein halbes Menschenalter dauernden Kirchenkonflikt waren auch die patriotisch-katholischen Kreise mehr und mehr durch die wenn auch nicht begründete Befürchtung einer Feindschaft von Reich und Staat gegen die katholische Kirche in die Gefolgschaft Herrn von Windthorst's und damit in eine Gegnerschaft gegen das Reich gelangt. Das Centrum bildete einen festen Kern, an den sich selbst die reichsfeindlichsten Elemente, Polen, Französlinge, Welsen, Sozialoemokraten zur gemeinsamen Bekämpfung der Reichspolitik anschließen konnten. Ge­lingt es jetzt, eine Abgrenzung der Gebiete von Staat und Kirche herbei- zuführen, welche den friedlich gesinnten Staat völlig befriedigt, so wird allmälig mit der Ursache der Unzufriedenheit der katholischen Bevölkerung auch deren Mißstimmung gegen Reich und Staat schwinden und damit den patriotischen und nationalen Gefühlen derselben wieder freiere Bahn geöffnet werben. Innerer Hader hat durch Jahrhunderte Deutschland machtlos und zur Beute des Auslandes gemacht; innerer Hader ist auch dem neuen Reich nicht erspart gewesen; jetzt wird es hoffentlich gelingen, eine der schwersten Quellen der Zwietracht daraus zu scheiden und damit ein gefährliches Element innerer Schwäche zu beseitigen.

Tagesscha u.

Berlin, 19. April. Der Reichstag nahm heute seine Thätig­keit mit der Berathung der Vorlage, betreffend die Verhängung des klei­nen Belagerungszustandes über Stettin undOffenbach, wieder auf. Abg Sabor hält die Maßregel für nicht gerechtfertigt. Der Stettiner Tumult sei eine Folge des provokatorischen Auftretens der Polizei; über Offenbach sei lediglich wegen Frankfurts der Belagerungs­zustand verhängt.

Singer begründet seinen Antrag auf Wiedervorlegung der in der vorigen Session nicht berathenen Rechenschaftsberichte. Staatssekretär v. Bottich er bemerkt, die Regierung erkenne keine bezüglichen Verpflich­tungen an, er (Redner) sei prinzipiell gegen den Antrag, der nur be­zwecke, die Gelegenheit zu sozialdemokratischer Propaganda zu geben. Hahn spricht sich gegen, Munckel für den Antrag.

Staatsfekretär v. Bötticher hält gegenüber Munckel dessen juristi­sche Konstruktion einer Verpflichtung für unzutreffend. Daraus, daß der vorige Reichstag die Berichte nicht berathen habe, gehe hervor, wie wenig der Reichstag die Berathung für nothwendig gehalten habe. Meyer (Jena) spricht Namens seiner Freunde gegen den Antrag. Nachdem Munckel noch­mals und sodann Hasen clever den Antrag befürwortet hatten, lehnte der Reichstag den Antrag Singer gegen die Stimmen der Sozialdemokra- ten, der Fortschrittspartei und einiger Centrumsmitglieder ab. Die nächste Sitzung findet am Mittwoch statt. Tagesordnung: Reichsbeamten­gesetz, Errichtung eines Seminars für orientalische Sprachen.

Berlin, 19. April. Das Abgeordnetenhaus erledigte eine Reihe von Petitionen ohne allgemeines Interesse nach den Kommissions­anträgen. Die Petitionen über die Fischereiverhältnisse wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Nächste Sitzung am Donnerstag 11 Uhr: Kirchenpolitische Vorlage. (Rh. K.)

Berlin, 19. April. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Francis Ernst Balleine zum Vize-Konsul in Jersey zu ernennen geruht.

Berlin, 19. April. Se. Majestät der Kaiser und König nah­men heute militärische Meldungen entgegen und hörten den Vortrag des Chefs des Militärkabinets.

Berlin, 19. April. DieNorddeutsche Allgemeine Zeitung" be­spricht einen Artikel des KrakauerCzas" über die neue Richtung der deutschen Kirchenpolitik und bemerkt zu der Auslassung desCzas", daß sich die katholische Kirche ohne Gefahr für das Reich nicht unterdrücken lasse; es genüge zu bemerken, daß eine derartige Unterdrückung seitens der deutschen Regierung niemals beabsichtigt worden sei. Die Regierung sei jahrelang gezwungen gewesen, gegen das reichsfeindliche Centrum einen