dem verwichenen Markt. Norddeutsche Ochsen waren etwas billiger.
Frankfurt a. M., 12. April. Auf dem heutigen Markt war nur Angetrieben waren: 235 Ochsen, 300 Kühe, 14 Bullen, 188 Kälber, 130
schwacher Zutrieb. Die Preise waren durchschnittlich dieselben, wie auf Hämmel und 84 Schweine.
Marktbericht.
Von dem Bezirksausschuß zu Cassel ist durch Verfügung vom 16. März 1887 J. B. A. Nr. 496 genehmigt worden, daß zur Deckung der nach dem Grund-Etat der Stadtkasie für das Rechnungsjahr vom 1. April 1887/8 durch Gemeinde-Umlagen aufzubringenden 219,00' M. 148% der Klassen- und klaffifizirten Einkommen-, steuer sowie 74% der Grund- und Gebäudesteuer erhoben werden.
Ich bringe dies mit dem Beifügen zur öffentlichen Kenntniß, daß die Stadtkaffe ermächtigt ist, hiernach die entsprechenden Umlagezettel auszu- geben und die Erhebung in Monatsraten zu bewirken.
Diejenigen Personen, welche zur I. u. II. Stufe der Staats-Klaffensteuer veranlagt sind, worüber dieselben bei Austheilung der Communal-Steuer- zettel Mittheilung erhalten, haben die Staats- Klasseusteuer nicht mehr zu entrichten.
Die als Zuschläge zur Staatssteuer veranlagten Communalsteuern werden dagegen fort erhoben.
Hanau, den 4. April 1887.
Der Oberbürgermeister
R a u_d).____ 3359
Um den alljährlich sich wiederholenden Beschädigungen der öffentlichen Anlagen entgegepzuwirkcn wird daran erinnert, daß es verboten ist die Wege zu verlassen, die Einfriedigungen zu überschreiten, den Rasen zu betreten, Zweige, Blüthen oder Blätter von Bäumen und Sträuchern zu pflücken, den Vögeln nachzustellen, wie überhaupt Unfug zu treiben.
Personen, welche die betreffenden polizeilichen Verbote selbst verletzen oder in dieser Beziehung die Aufsicht über ihre Pflegbefohlenen vernach- läfsigen, werden unnachsichtlich zur Bestrafung angezeigt.
Der polizeiliche Schutz allein wird aber zur vollständigen Sicherung der öffentlichen Anlagen nicht ausreichen. Dieselbe ist nur dann zu erlangen, wenn die Besucher selbst, durchdrungen davon, daß die Anlagen dem allgemeinen Schutze anvertraut find und jedem Einwohner ohne Ausnahme gleichmäßig zu Gute kommen, auch ihrer Seits jevem Frevel sofort entgegentreten.
An die Eltern, Vormünder, Lehrer, Erzieher und Dienstherrschaften ergeht die Bitte, auf ihre Kinder und Pflegbefohlenen, auf Gesinde und Arbeiter durch angemessene Vorhaltungen ein zuwirken und auf diese Weise beizutragen, daß im Jutereffe Aller die Achtung fremde» Eigenthums, der Sinn für die Natur und ihre Schönheiten in allen Kreisen der Einwohnerschaft immer mehr ausgebildet und befestigt werde.
Hanau am 8. April 1887. 3542
Der Oberbürgermeister
____________Rauch.___________
Manntmadiung.
Donnerstag den 14, d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, sollen Vorstadt Nr. 4 hierselbst:
3 Sopha, 1 Spiegelschrank, 5 Spiegel, 1 Pendule, 3 Kommoden, 1 Ausziehtisch, 1 Eckschrank, 1 Regulator, 1 Secretär, 6 Kleiderschränke, 1 Waschkommode, 2 Küchen- schränke, 1 Bücherschrank, 2 Tische, 1 Clavier, 3 Bilder, 1 Oelgemälde, 1 Goldwage, 1 Kaffa- fchrank, 1 goldene Herrenuhr, 1 Ladeneinrichtung und 4 Nähmaschinen,
gegen Baarzahlung versteigert werden. 3537 Hanau den 12. April 1887.
__Loes er, Gerichtsvollzieher.
Ein oder zwei schön möbl. Zimmer zu verm. 3290 Neue Anlage 23.
Inserate.
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weiss und farbig, empfiehlt zu sehr billigen Preisen 2981
Schulnachricht.
Das neue Schuljahr 1887—88 beginnt in den städtischen Schulen
Montag den 18. Aprik d. A.
Die Anmeldungen finden unter Vorlage der Geburts- und Impfscheine vormittags von 9 Uhr ab in den betreffenden Schulgebäuden statt und erfolgen:
1. in der höheren Töchterschule, soweit es nicht bereits geschehen ist, im Geschäftszimmer des Unterzeichneten, Steinheimer Straße 37, Samstag den 16. April;
2. in den städtischen Bürgerschulen Freitag den 15. und Samstag den 16. April und zwar
a) für die Knabenbürgerschule I bei Herrn Hauptlehrer L ö b e r, neues Schul- haus am Johanniskirchplatz;
b) für die Mädchenbürgerschule I bei Herrn Oberlehrer Willmann, Bebraer Bahnhofstraße 9;
c) für die Knabenbürgerschule II bei dem stellvertretenden Hauptlehrer, Herrn Lehrer Ropp, Erbsengaffe 1;
d) für die Mädchenbürgerschule II bei Herrn Hauptlehrer K l o h s, Bebraer Bahnhofstraße 9.
Schulpflichtig werden alle Kinder, welche das 6. Lebensjahr vollendet haben oder bis zum 30. Juni d. I. vollenden werden.
Ausnahmsweise können auch Kinder, welche bis Ende September d. J. das 6. Lebensjahr vollenden, wenn sie die erforderliche geistige und körperliche Entwickelung haben, ausgenommen werden.
Die regelmäßige Aufnahme schulpflichtiger Kinder findet jährlich nur einmal und zwar zu Ostern statt.
Wenn schulpflichtig gewordene Kinder aus besonderen Gründen noch keiner Schule zugeführt werden können, so haben die Eltern und Vormünder hiervon Anzeige zu machen.
Kleinkinderschulen dürfen Kinder nicht über das 6. Lebensjahr hinaus in Pflege behalten.
Hanau den 5. April 1887.
Der Schulinspektor
3265 Junghenn.
Keallllütle zu &nau.
Das Schuljahr 1887/88 wird Montag den 18. April 1887 eröffnet werden. Anmeldungen zur Aufnahme neuer Schüler werden am 4., 5., 6., 14, 15. und 16. April 1887 morgens von 11 bis 12 Uhr im Realschulgebäude entgegengenommen. Für die Aufzunehmenden ist Vorlage des Geburts- und Impfscheines und wenn dieselben vor dem Jahre 1875 geboren sind- auch die Bescheinigung über erfolgte Wieder, impfung erforderlich.
Die Prüfung der neu eintretenden Schüler wird Montag den 18. April von 9 Uhr morgens an gehalten werden. Schüler, welche bisher andere Lehranstalten besuchten, haben Abgangs- Zeugniß vorzulegen.
Hanau am 2. April 1887.
Der Realschuldirektor
3145 Becker.
GeMfts-EMilMg.
Dem geehrten Publikum Hanaus hiermit die ergebene Anzeige, daß ich für meine Rechnung eine
Flaschenbierhandlung betreibe.
Ich führe die beliebten Exportbiere nach Münchener und Wiener Brauart sowie Lagerbiere in Originalfüllung aus der Brauerei Gg Koch.
Mich bestens empfohlen haltend, zeichne
3545 hochachtungsvoll
Franz Figueroa,
________________________Römerstraße 21._______
Danksagung
Für die vielen Beweise herzlicher Theilnahme beim Hinscheiden und der Beerdigung unseres innigstgeliebten Gatten, Vaters, Großvaters und Schwiegervaters, Herrn
Theodor Bitter sagen ihren tiefgefühltesten Dank
3535_______Die trauernden Hinterbliebenen. Danksagung.
Für die herzliche Theilnahme während der Krankheit und bei der Beerdigung der Frau Katharina Lisette Busch,
geb. Ganss, insbesondere dem Lehrer-Kollegium und den Schülerinnen der höheren Töchterschule sowie für die trostreichen Worte des Herrn Pfarrer Neuber sagen wir unsern herzlichsten Dank. 3555 ______Die trauernden Hinterbliebenen.
Danksagung,
Für die liebevolle Theilnahme bei der Beerdigung unseres innigstgeliebten Sohnes und Bruders
Jean Kurz 3566 sagen herzlichsten Dank
- ^ie trauernden Hinterbliebenen.
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Israelitischer Gottesdienst,
Samstag den 16. April: Vorabend 6 Uhr 40 Min. Morgens ’J Uhr 39 Min. Abends 6 Uhr 30 Min.
Samstag den 16. April: Morgen: 7 Uhr 30 Min. $rrbigt 9 Uhr — Min Nachmittags 4 Uhr — Min. Festausgang 7 Uhr 45 Min.
Wochengottesdienst von Sonntag den 17. April: Morgens 6 Uhr — Min. ^Nachmittags 6 Uhr — Min. Abends 7 Uhr 45 Min.