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Erscheint täglich mit Ausnahme der Ssrm- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 66

Samstag den 19. März

1887.

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OeLaKKtWKchungeu auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemein­gefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird das in Königsberg in Ostpreußen erschienene Flugblatt, begin­nend mit den Worten:

Lies und gieb's weiter! Reichslazswähler!

Daß die Arbeiterpartei vor einer Stichwahl Vieles über sich ergehen lassen muß" u. s. w., Verlag von A. Bunk, Druck von Heinr. Thierbach Rachflgr., hierdurch verboten.

Königsberg den 5. März 1887.

Der Königliche Regierungs-Präsident. Studt.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nicht perio­dische Druckschrift mit den Eingangsworten:An die Reichs­tagswähler des Wahlkreises München II!*, unterzeichnet vom Wahlcomitä der Arbeiterpartei in München", gedruckt von M. Ernst in München, gemäß §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der unter­zeichneten Landes-Polizeibehörde verboten worden ist.

München den 6. März 1887.

Königliche Regierung von Ober-Bayern, Kammer des Innern.

Freiherr von Pfeufer, Präsident.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die ge­meingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird die in ver Genossenschaftsbuchdruckerei Hottingen-Zürich ge­druckte nicht periodische Schrift:Der rothe Teufel" hier­durch verboten.

Wiesbaden den 10. März 1887.

Der Königliche Regierungs-Präsident.

_____I. V.: Mollier._____

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P. Aus den Parlamenten. Berlin, 17. März. Der Reichstag ertheilte zunächst dem Gesammtvorstande die Ermächtigung, Sr. Majestät dem Kaiser zum bevorstehenden 90. Geburtstage die Glück­wünsche des Hauses in einer Adresse zu übermitteln, und ermächtigte zu­gleich das Präsidium, diese Glückwünsche mündlich auszusprechen, sobald sich dazu die Gelegenheit bieten sollte. Von den auf der Tagesordnung stehenden Gegenständen wurde die Novelle zum Militärpensionsgesetz in dritter Lesung definitiv genehmigt und der Gesetzentwurf, betreffend den Servistarif und die Eintheilung der Orte, der Budgetkommission über- wiesen. Der Rest der Sitzung wurde mit der ersten Berathung der Ge­setzentwürfe, betreffend die Unfallversicherung der Seeleute bezw. der bei Bauten beschäftigten Personen, ausgefüllt. Aus der Debatte ist nur her- vorzuheben, daß" mit Ausnahme der freisinnigen Redner die Vorlagen auf allen Seiten eine sympathische Aufnahme fanden; und daß, soweit dieselben in ihren Prinzipien von den bisherigen Unfallversicherungen ab­weichen, von dem Staatssekretär des Innern v. Boetticher eingehende Rechtfertigung fanden. Beide Vorlagen wurden schließlich einer besonderen Kommission von 28 Mitgliedern zur Vorberathung überwiesen. Morgen: Vertrag mit Serbien; Vorlage, betreffend den Verkehr mit Blei und anderen metallischen Gegenständen; Gesetzentwürfe, betreffend Abänderung des Reichsbeamtengesetzes, betreffend die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhandlungen.

Das Abgeordnetenhaus erledigte heute, nachdem das Präsi­dium ermächtigt worden, die Glückwünsche des Hauses Sr. Majestät dem Kaiser zu Allerhöchstdeffen Geburtstage auszusprechen, zunächst in dritter Lesung die Sekundär-Eisenbahnvorlage durch definitive Annahme, nachdem in der längeren Debatte wiederum mehrfach Wünsche um künftige Be­rücksichtigung einzelner Landestheile zum Ausdruck gelangt waren. Des­gleichen wurde der Gesetzentwurf, betreffend den weiteren Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat, in britter Lesung debattelos definitiv genehmigt. Der Gesetzentwurf, betreffend die Kantongefängnisse in der Rheinprovinz, wurde der Gemeindekommission zur Vorberathung über­

wiesen. Nach Erledigung eines Spezialgesetzes für die Provinz Schles­wig-Holstein gelangte dann noch der Gesetzentwurf, betreffend die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten, gemeinschaftlichen Ange­legenheiten, in zweiter Lesung nach den Beschlüssen des Herrenhauses zur Annahme. Die Rechnungen der Kasse der Oberrechnungskammer wurden der Rechnungskommission überwiesen. Nächste Sitzung Sonnabend: Zweite Berathung der Kreis- und Provinzialordnung für die Rheinpra- vinz.

P. Aus dem Reichstage. Berlin, 18. März. Der Reichstag erledigte i» erster und zweiter Berathung debattelos den zwischen dem Reich und Serbien abgeschlossenen Vertrag, detr. den gegen­seitigen Schutz der gewerblichen Muster und Modelle. Der Gesetzentwurf, betr. den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen, wurde nach kurzer Berathung einer besonderen Kommission überwiesen; der Gesetzent­wurf, betreffend Abänderungen des Reichsbeamtengesetzes, aber nach kurzen Bemerkungen des deutschkonservativen Abg. Hahn zur zweiten Berathung gestellt. Dagegen veranlaßte der Gesetzentwurf, betreffend die unter Aus­schluß der Oeffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhandlungen, eine längere Debatte. Die Abgg. Rintelen (Zentrum), Klemm (deutschkons.) und Meyer (nat.-lib.) erklärten sich im Allgemeinen für das Gesetz, hatten aber Bedenken im Einzelnen. Dagegen erklärten sich prinzipiell gegen dasselbe die Abgg. Kräcker (Soz.-Dem.) und Klotz (deutschfreis.). Regie- rungskommissar Wirkl. Legationsrath ©r. Kayser dagegen wies nach, daß die Vorlage nicht blos für die äußere Sicherheit des Staates (speziell der Spionage gegenüber) für nothwendig erachtet werden müsse, sondern daß sie auch der inneren Sicherheit wegen geboten sei. Die Vorlage wurde einer besonderen (14gliedrigen) Kommission überwiesen. Montag 1 Uhr: Etat.

Berlin, 18. März. Se. Majestät der Kaiser und König em­pfingen gestern den Afrikareisenden Dr. Junker. Heute nahmen Se. Ma­jestät die Vorträge des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths v. Wilmowski, sowie des Oberst-Kämmerers Grafen Stolberg ent- gegen, ertheilten einer Deputation japanischer Offiziere eine Audienz und empfingen die Meldung des Hauptmanns v. Hülsen vom Generalstabe der 2. Garde-Jnfanterie-Division sowie des Premier-Lieutenants v. Hanffstengel vom Kaiser Alexander Garve-Grenadier-Regiment Nr. 1, welche sich vor ihrer Abreise nach St. Petersburg verabschiedeten. Nachmittags sprachen Se. Majestät den Polizei-Präsidenten, Frhrn. v. Richthofen.

Berlin, 17. März. Kronprinz Rudolf von Oesterreich stattete heute Vormittag auch dem General-Feldmarschall Grafen Moltke einen Besuch ab und entsprach Mittags mit dem Prinzen Wilhelm einer Ein­ladung des Offizierkorps des Kaiser Franz Garde Grenadier-Regiments zum Frühstück nach dem Regimentskasino. Heute Nachmittag fährt der Erzherzog zum Besuche beim Prinzen Wilhelm auf einige Tage nach Potsdam und nimmt dort im Stadtschloß Wohnung. Im Gefolge des Erzherzogs befinden sich Feldmarschall-Lieutenant Graf Paar und die Flügel-Adjutanten Fregatten-Kapitain v. Wohlgemuth und Major Graf Orsini und Rosenberg.

Berlin, 18. März. Ihre Majestät die Kaiserin hat aus Anlaß des bevorstehenden Geburtstagsfestes des Kaisers dem Verein der 15 Berliner Volksküchen, in denen jährlich an 2 Millionen Portionen ver­abreicht werden, 1000 M., vornehmlich zur Speisung Bedürftiger, sowie dem Berliner Asylverein für Obdachlose, welcher jährlich 100 000 Per­sonen beherbergt, 1000 M. für die Vereinszwecke überweisen lassen. Aus demselben Anlaß hat die Kaiserin eine Gabe von 2000 M. für die Ber­liner Sanitätswachen bestimmt, welche aus dem vorigen Jahre 8077 Hülfsleistungen, vavo» 3568 unentgeltlich, zu verzeichnen haben.

Berlin, 17. März. In der heutigen Sitzung der Stadtverord­neten wurde der Antrag Singer, Virchow und Genossen berathen, den Magistrat um Anordnungen dahin zu ersuchen, daß aus Gemeindemitteln gezahlte Curkosten nicht als die Ausübung des Wahlrechts ausschließende öffentliche Unterstützung anzusehen seien, und daß die ratenweise Rücker­stattung der.verauslagten oder gestundeten Curkosten die Aufnahme in die Wählerliste nicht ausschließe, in namentlicher Abstimmung mit 49 gegen 34 Stimmen abgelehnt. Der Antrag wurde vom Stadtverordneten Gerth als agitatorisch und die Zuständigkeit der Versammlung überschreitend bezeichnet, worauf letztere zur Tagesordnung überging.