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Nr. 63.
Mittwoch den 16. März
1887.
BeZtamLmachuugen Königl. LandrathsaMts.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Frühjahrs-Control-Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt:
In Windecken auf dem Schloßberg am 1. April 1887, Vormittags 8 Uhr, und zwar für die Orte:
Windecken, Eichen, Erbstadt, Marköbel, Ostheim, Oberdorfelden, Kilianstädten, Niederissigheim, Noßdorf, Gutsbezirk Baiersröderhof. In Bischofsheim auf dem Kirch- und Schulpatz in der Hinter- gasse am 1. April 1 887, Vormittags 101^ Uhr, für die Ortest Fechenheim, Gronau, Niederdorfelden, Wachenbuchen, Hochstadt, Gutsbezirk Dottenfelder Hof, Gronauerhof.
In Bischofsheim — wie vor — am 1. April 1 887, Vormittags lV/2 Uhr, für die Orte:
Bergen-Enkheim, Bischofsheim und Dörnigheim.
In Langenselbold auf dem Kirchplatz, am 2. April 1887, Vormittags 9 Uhr, für die Orte:
Langenselbold, Hüttengesäß, Langendiebach, Neuwiedermus, Ravolz- Hausen, Rückingen, Oberissigheim, Rüdigheim, Gutsbezirk Rüdig- heimerhof.
In Hanau —Paradeplatz, Zeughaus— am 2. April 18 87, Vormittags 11 Uhr, für die Orte:
Kesselstadt, Oberrodenbach, Niederrodenbach, Großauheim, Groß- krotzenburg, Mittelbuchen, Bruchköbel, Gutsbezirke Wolfgang, Pulverfabrik, Philippsruhe und Fasanerie, Wilhelmsbad, Wilhelmsbaderhof, Kinzigheimerhof und Neuhof.
In Hanau — wie vor — a m 4. April 1887, Vormittags 9 Uhr, für die Stadt Hanau und zwar diejenigen:
welche in der Zeit vom 1. Oktober 1874 bis 31. März 1875 eingestellt sind, welche in der Zeit vom 1. Oktober 1875 bis 31.
März 1876 eingestellt sind, welche in der Zeit vom 1. April 1876 bis 31. März 1877 eingestellt sind, welche in der Zeit vom 1. April 1877 bis 31. März 1878 eingestellt sind.
In Hanau — wie vor — am 4. April 1 8 8 7, Vormittags 10 Uhr, für die Stadt Hanau und zwar diejenigen:
welche in der Zeit vom 1. April 1878 bis 31. März 1879 eingestellt sind, welche in der Zeit vom 1. April 1879 bis 31. März 1880 eingestellt sind, welche in der Zeit vom 1. April 1880 bis 31. März 1881 eingestellt sind, welche in der Zeit vom 1. April 1881 bis 31. März 1882 eingestellt sind.
In Hanau — wie vor — am 4. April 18 8 7, Vormit- ta g s 1 P/i Uhr, für die Stadt Hanau und zwar diejenigen:
welche in der Zeit vom 1. April 1882 bis 31, März 1883 eingestellt sind, welche in der Zeit vom 1. April 1883 bis 31. März 1884 eingestellt sind, welche in der Zeit vom 1. April 1884 bis 31. März 1885 eingestellt sind, welche in der Zeit vom 1. April 1885 bis 31. März 1886 eingestellt sind, welche in der Zeit vom 1. April 1886 bis jetzt eingestellt sind.
Es wird dies mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu den Früh- jahrs-Control-Versammlungen sämmtliche Dispositions-Urlauber, Reservisten und Wehrleute sowie die zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen zu erscheinen haben, mit alleiniger Ausnahme derjenigen Wehrleute, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1 8 75, sowie derjenigen Mannschaften der Marine, welche in der Zeit vom 1. Oktober 1 87 5 bis 3 1. März 1 87 6 eingerreten sind.
Der Militairpaß und das Führungs-Attest sind mit zu Stelle zu bringen.
Dispensitionen von den Control-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesucke, welche von der Ortsbehörde beglaubigt sein müssen, spätestens 3 Tage vor der betreffenden Control- versammlung an den Bezirksfeldwebel in Hanau gerichtet werden.
Frankfurt a/M., im März 1887.
Land w ehr- Bezirks -Kommando.
Die Herren Bürgermeister werden darauf hingewiesen, daß die ihnen durch die Bezirks Compagnie zugehenden Plakate über die Controlver-
sammlung in den Ortschaften an zweckmäßigen besonders ins Auge fallenden Stellen anzubringen sind.
Hanau am 28. Februar 1887.
M. 887 Der Königliche Landrath Gf. Bismarck.
Bekanntmachung.
Versteigerung alter Acten und Druckpapiere der Registraturen des Königlichen Polizei-Präsidiums und des Königlichen Landraths-Amtes hierselbst.
Bei dem hiesigen Königlichen Polizei-Präsidium und dem hiesigen Königlichen Landraths-Amte sollen in nächster Zeit 200—300 Centner alter Acten und Druckpapiere meistbietend zum Ein stampfen verkauft werden. Preisangebote sind schriftlich an das Königliche Polizei- Präsidium hierselbst, — unter genauer Angabe der Wohnung und des Standes des Bieters, — bis spätestens zum 2 0. März d. Js. zu richten. Die Verkaufsbedingungen sind auf portofreies Ansuchen von dem Königlichen Polizei-Präsidium kostenfrei zu erfahren. Anzusehen ist das zum Verkauf kommende Material hierselbst — Clesernhof, Zimmer Nr. 34 — während der üblichen Dienststunden.
Frankfurt a/M., den 11. März 1887.
Der Polizei-Präsident von Hergenhahn.
Militärische Mittheilungen.
In einer Reihe von Artikeln weist das dem General Boulanger nahestehende Fachblatt La France Militaire nach, daß die französische Ost grenze mit ihren Befestigungen durchaus keine sogenannte chinesische Mauer sei, daß sich vielmehr im Norden von Longwy bis Verdun und in der Mitte von Nancy bis Epinal größere Lücken vorfinden, welche den Einfällen feindlicher Reiterei Vorschub leisten, ohne wegen der fehlenden Eisenbahnen das Eindringen großer feindlicher Streitkräfte zu gestatten. Es wird in der ganzen Befestigungsanlage darin ein Fehler erblickt, daß die einzelnen Werke zu weit auseinander liegen, als daß sie das Vorfeld unter Kreuzfeuer nehmen könnten. Hieraus ergäbe sich eine mangelhafte Deckung der Mobilmachung, und man sollte daher schleunigst die im Boulangerschen Militärgesetz geforderten 40 Jäger- Regimenter errichten, damit diese die Sicherung der Mobilmachung vornehmen könnten. Diese Vorschläge sollen von einem „höheren Dificter" ausgehen, und es scheint fast, als ob die Barackenbauten an der Ostgrenze in einem innern Zusammenhang mit der Errichtung dieser Jäger-Regimenter, wesche die französische Volksvertretung sicher bewilligen dürfte, stehen. Denn die Mobilmachung der jetzt an der Grenze stehenden Jäger- und Infanterie-Bataillone wird bezüglich des Einziehens der Reserven als erschwert angesehen, und das Blatt antwortet auf die Frage, wo diese Bataillone alsdann sein würden: „In den Vogesen, oder wahrscheinlicher auf dem linken Rheinufer, oder selbst auf dem rechten Ufer im Schwarzwald." Es scheint, daß sich die Deckung unserer Mobilmachung bis dahin erstrecken soll, bemerkt hierzu Aoenir Militaire, und schließt einen den vorstehenden Gegenstand behandelnden Artikel mit der Bemerkung, daß man letzthin sehr richtig gesagt habe, man plausere zu viel in der Umgebung des Generals Boulanger, weil dieser selbst zu viel mit seiner Umgebung plaudere. (Köln. Ztg.)
T K tz e ö s ch a u.
P. Aus dem Reichstage. Berlin, 14. März. In der heutigen Sitzung des Reichstages wurde die zweite Lesung des Etats fortgesetzt. Bei dem Marineetat der zu einem Theil sich übrigens noch in der Budgetkommission befindet, knüpfte sich eine Debatte nur an die Frage der Entlassung von Werftarbeitern, namentlich in Danzig. Der Chef der Admiralität von Caprivi erklärte, daß, so leid ihm dies thue, doch Arbeiter entlassen werden müßten, sobald keine Arbeit vorhanden sei. Diese Erscheinung trete übrigens nicht nur bei uns hervor, sondern auch in anderen Ländern, und beruhe darauf, daß die eisernen Schiffe eine längere Lebensdauer hätten als die hölzernen. — Beim Etat der Reichsjustizverwaltung wurde seitens der Regierung eine weitere Ausbildung des sogenannten Warrantsspftems durch Aenderung des Handelsrechts in Aussicht gestellt. — An den Etat des Reichsschatzamts knüpfte sich eine längere Debatte über die Währungssrage, die nach Lage der Sache zu