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Nr. 47.

Freitag den 25. Februar

1887.

Bekanntmachungen Oimigl Landrathsamts.

Nach der heutigen Ermittelung des Ergebnisses der Wahlen zum Reichstags sind auf die Candidaten:

1. Rechtsanwalt Dr. Schier zu Casiel 10 420

2. Johann Heinrich Nickel-Hanan 5472,

3. Karl Ulrich zn Offenbach 5408

4. Dr. Otto Böckel-Marburg 97

Stimmen gefallen, während 10 Stimmen zersplittert sind.

Da sich hiernach auf keinen der Candidaten eine absolute Mehrheit der überhaupt im Wahlkreise abgegebenen gültigen Stimmen vereinigt hat, so ist die Vornahme einer engeren Wahl erforderlich. .

Zur engeren Wahl kommen die Herren

Rechtsanwalt Dr. Schier in Cassel

und

Johann Heinrich Nickel in Hanau.

Alle auf andere Candidaten fallenden Stimmen sind ungültig.

Der Termin für die engere Wahl wird auf

Mittwoch, den 2. März d. I.,

festgesetzt. Die engere Wahl findet auf denselben Grundlagen und nach denselben Vorschriften statt wie die erste. Insbesondere bleiben die Wahl­bezirke, Wahllokale und die Wahlvorsteher unverändert. Es sind die bis­herigen Wählerlisten anzuwenden, welche nebst dem Protokoll und der Gegenliste für die engere Wahl noch heute abgesandt werden. Die Wahl­handlung beginnt am 2. März ebenfalls um 10 Uhr Vormittags und wird um 6 Uhr Abends geschlossen.

Die Herrn Bürgermeister und Gutsvorsteher wollen das Vorstehende in ortsüblicher Weise bekannt machen lassen und eine besondere Bescheinigung hierüber den resp. Wahlvorstehern noch vor dem Wahltermin zustellen.

Die Herren Wahlvorsteher haben die auf die engere Wahl bezüg­lichen Bestimmungen in den §§. 31 und' 32 des Reglements vom 28. Mai 1870 genau zu beachten und mir unmittelbar nachher Wahl sämmtliche Verhandlungen, also das Wahlprotokoll, Wählerliste und Ge­genliste, sowie die Bescheinigung der Ortsvorstände und Gutsverwalter über erfolgte Bekanntmachung und etwaige ungültige Stimmzettel einzu- senden.

Schließlich bringe ich noch zur öffentlichen Kenntniß, daß die Er­mittelung des Ergebnisses der engeren Wahl am

Sonntag, den 6. März,

Vormittags 11 Uhr, im unteren Saale des Neustädter Rathhauses hierselbst stattfindet.

Hanau am 25. Februar 1887.

Der Wahlkommissar für den 8. Wahlkreis.

Gf. Bismarck, Königl. Landrath.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht nachstehende Bekannt­machung des Vorstandes des landwirthschaftlichen Kreisvereins^in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lasse».

Hanau am 21. Februar 1887.

Der Königliche Landrath

"V. 813. Gf. Bismarck.

LandmrUMöstlicher Kreis-Verein Hanau.

Nächste Versammlung Samstag d en 2 6. Februar 1887, Nach­mittags 2 Uhr, im Gasthaus zumgoldenen Löwen" in Hanau.

Tagesordnung:

1) Geschäftliche Mittheilungen.

2) Vortrag des Herrn Dr. R. Hesse aus Marburgüber dre durch ungünstige Boden- und Witterungsverhältnisse hervorge­rufenen Krankheiten der Kulturgewächse." Am Schlüsse des Vor- trags wird Herr Dr. R. Hesse über die Anwendung und den Bezug von künstlichem Dünger, bonders des Thomas- schlackenmehles sprechen.

Der Vorstand.

5 a g s s s ^ 6 u.

P. Aus dem Landtage. Berlin 23. Februar. Das Abge­ordnetenhaus erledigte heute einen erheblichen Theil des Etats des Kultusministeriums und zwar vor ziemlich schwach besetzten Bänken. Ein­geleitet wurde die Berathung mit der Erklärung des Abg. Dr. Windthorst, daß seine politischen Freunde (Zentrum) mit Rücksicht auf die dem Herren­hause zugegangene kirchenpolitische Vorlage zur Zeit von jeder prinzipiellen Erörterung Abstand nähmen, daß sie sich aber vorbehielten, einzelne Wün­sche, weniger prinzipieller Natur, bei den betreffenden Titeln anzubringen. Es trat denn auch die Debatte aus dem Rahmen sachlicher Erörterung nicht heraus; eine Anzahl aus der Mitte des Hauses angeregter Fragen resp. Wünsche fand zum großen Theil von dem Herrn Kultusminister Dr. v. Goßler persönlich erschöpfende Beantwortung. Bezüglich der vom Abg. Reichensperger zur Sprache gebrachten Frage der Hebung des Uni­versitätsstudiums der jungen Juristen erklärte der Minister, daß nach ei­ner von ihm angeordneten Enquäte erfreulicherweise in dieser Beziehung in neuerer Zeit ein Rückschritt nicht zu konstatiren sei, daß er aber die Frage nach wie vor im Auge behalten werde. Ein von dem Abg. Knörke (deutsch freist) gestellter Antrag, die Pensionen der alten Lehrer, welche vor Erlaß des vorjährigen Pensionsgesetzes in den Ruhestand ge­treten, entsprechend zu erhöhen, fand sowohl bei dem Kultusminister, wie auch bei dem Abg. Frhrn. v. Zedlitz Neukirch (freikons.) wohlwollende Aufnahme, doch bemerkte Letzterer, daß gerade diejenige Partei, welche derartige populäre Anträge stelle, bisher ihre Bereitwilligkeit nicht zu er­kennen gegeben habe, auch die Mittel zur Bestreitung derartiger Aus­gaben zu bewilligen. Der Antrag wurde an die Budgetkommission ver­wiesen und nach weiteren Erörterungen über die Stellung der Oberreal­schulen 2C. die Berathung des Kultusetats auf morgen vertagt.

Berlin, 24. Februar. Das Abgeordnetenhaus erledigte zunächst den Rest des Etats des Kultusministeriums in ungewöhnlich schneller Weise, durchweg nach den Beschlüssen der Budgetkommission. Der Gesetzentwurf, betreffend das Verfahren und das Kostenwesen bei der Güterkonsolidation im Regierungsbezirke Wiesbaden mit Ausnahme des Kreises Biedenkopf, gelangte in zweiter Berarhung gleichfalls ent­sprechend den Beschlüssen der Kommission mit einer Resolution, die be­züglichen Bestimmungen alsbald auch auf den Kreis Biedenkopf zur Ein­führung zu bringen, zur Annahme. Die Gesetzentwürfe über das Verfahren bei Vertheilung von Jmmobiliarpreisen, sowie betreffend das Theilungsverfahren und' den gerichtlichen Verkauf von Immobilien im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts, und endlich, betreffend Ergänzungen des Ausführungsgesetzes vom 24. April 1878 zum deutschen Gerichts­verfassungsgesetz, wurden der bereits gewählten (14.) Kommission zur Vorberathung überwiesen. Der Gesetzentwurf, betreffend die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegen­heiten, wurde debattelos zur zweiten Lesung gestellt. Morgen: Erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Theilung von Kreisen in den Provinzen Posen und Westpreußen, und des Kreisordnungsentwurfs 2c. für die Rheinprovinz.

Berlin, 24. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern noch den Vortrag des Reichskanzlers Fürsten v. Bismarck entgegen. Heute ließen Allerhöchstdieselben Sich in Gegenwart des Kriegs­ministers Mannschaften vorstellen, welche mit dem neuen Jnfanteriegepäck ausgerüstet waren, und arbeiteten sodann mit dem Kriegsminister und demnächst mit dem Chef des Militärkabinets.

Berlin, 24. Februar. DerReichsanzeiger" veröffentlicht eine königliche Verordnung vom 13. Februar über den von den katholischen Bischöfen zu leistenden Eid. Danach ist die Eidesform wie folgt fest­gestellt:Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden auf das heilige Evangelium, daß, nachdem ich auf den Bischofsstuhl erhoben bin, ich Se. Majestät und deren Nachfolgern in der Regierung als aller- gnädigsten Könige und Landesherrn unterthänig, treu und gehorsam er­geben sein, dessen Bestes nach meinem Vermögen befördern, Schaden und Nachtheil aber verhüten und besonders dahin streben will, daß in den Gemüthern der meiner Leitung anvertrauten Geistlichen und Gemeinden die Gesinnungen der Ehrfurcht und Treue gegen den König, die Liebe