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Nr. 45.
Mittwoch den 23. Februar
1887.
BeAnntmachungen Königl. Landrathsamts.
In Gewäßheit des §. 61 ber Ersatz-Ordnung vom 28. September
1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz- Geschäft bekannt gemacht:
Dienstag den 1. März er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Bergen mit Enkheim, Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröder-Hof und Dörnigheim.
Mittwoch den 2. März er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Dottenfelder-Hof, Erb- stadt, Eichen, Fechenheim, Gronau, Gronauer-Hof und Großauheim.
Donnerstag den 3. Niärz er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Großkrotzenburg, Hütten- gesäß, Hochstadt, Kesselstavt, Kinzingheimer-Hof, Kilianstädten und Langen- diebach.
Freitag den 4. März er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Neuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigheim, Nieder- rodenbach und Neuhof.
Sonnabend den 3. März er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Oberdorfelden, Ober- rodenbach, Oberissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolz- Hausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdigheimer Hof, Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad und Wilhelmsbader-Hof.
Montag den 7. März er.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1867 von der Stadt Hanau.
Dienstag den 8. März er.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1866 von der Stadt Hanau
Mittwoch den 9. März er.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1865 und der älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der. Stadt Hanau und Loosung.
Donnerstag den 10. März er. Klassifikation und Geschäft.
Das Ersatz-Geschäft findet im Gasthaus zur „Mainlust" in Keffelstadt statt und beginnt Morgens 9'/- Uhr.
Die Militärpflichtigen haben jedoch Behufs Verlesens und Rangireus um S1/* Uhr pünktlich zu erscheinen.
Gestellungspflichtig sind:
1) Alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahr 1867 geboren sind und im hiesigen Aushebungsbezirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienstboten sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militairdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.
2) Alle die im Jahre 1865 und 1866 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz-Commission versehen sind.
3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosungsscheine sind mitzubringen und abzuliefern.
Wenn Militairpflichtige, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvor- stande zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
Ansprüche auf Zurückstellungen oder Befreiung vom Militärdienste müssen spätestens im Musterungs - Termine prhoben und begründet werden. Ausdrücklich wird darauf
hingewiesen, daß gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz Ordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist.
Die Herren Ortsvorstände haben bei Aufstellung der Reklamations- nachweisungen darauf zu achten und event, klar zu legen, ob die Bestimmungen des §. 31,3 der Ersatz-Ordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämmtliche erwerbsfähige Geschwister, welche auf die Beurtheilung der Reklamation von Einfluß sind, bei der Reklamationsver- Hanolung im Musterungs- resp. Aushebungs- Lokal mit zur Stelle sind. Das Lebensalter der Geschwister des Reklamirten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso ist bei den ver- heiratheten Geschwistern der Tag und das Jahr der Verheirathung anzu- geben.
Die erhobenen Reklamationen sind bis zum 15. d. Mts. hierher einzusenden.
Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen.
An der am 9. März cr. stattfindenden Loosung Theil zu nehmen, bleibt den Militairpflichtigen überlassen.
Die Klassifikation der Reservisten und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatz-Reserve I. Klasse und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve disignirt sind, findet am 10. März er. statt.
Hierzu haben sich Diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.
Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, letztere haben die Reklamationen bis zum 20. d. Mts. hierher einzusenden.
Die Klassifikations-Anträge find nach demselben Formular wie die Reklamationen zu erörtern.
Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekanntmachen zu lassen, auch die Vorladung der Militairpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungstermine persönlich einzufinden.
Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.
Hanau am 14. Februar 1887.
Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des AushebungsBezirkes Hanau.
M. 526. Gf. Bismarck.
Die nachfolgende Bekanntmachung Großh. Kreisamtes Friedberg wird veröffentlicht.
Hanau am 18. Februar 1887.
Der Königliche Landrath
V. 638. J. V.: Baabe.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß unter den Schalen der Gemeinde Büdesheim und denjenigen des Pachters des Ma- rienhoses bei Büdesheim, Gemarkung Burg - Gräfenrode, die Räude ausgebrochen und bis auf Weiteres Sperre für die Gemarkung Büdesheim und den Bezirk des Gutes Marienhof verordnet worden ist.
Friedberg den 10. Februar 1887.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
I. V.: Dr. Wal lau.
Die Königlichen Beschäler werden am 26. d. Mts. auf Station Wilhelmsbad eintreffen. Den Züchtern im Stadt- und Landkreise Hanau wird dies hiermit bekannt gegeben.
Hanau am 21. Februar 1887.
Der Königlicher Landrath
V. 757. Gf. Bismar ck.