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Erscheint täglich mit Ausnahme der Ssnn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 29.
Freitaq den 4. Februar
1887.
Amtliches.
BekaumtMachnnge« aus Grund des Reichsgesetzes vorn 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die erste, mit der Bezeichnung : „Januar 1887" versehene Nummer der periodischen Druckschrist: „Der rothe Teufel", Druck und Verlag: Schweiz. Genossenschaftsbuchdruckerei Hottingen - Zürich, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist.
Berlin den 25. Januar 1887.
Der Königliche Polizei-Präsident.
Freiherr von R i ch t h o f e n.
Nach Beschluß des Bundesraths findet, wie in den letzten Jahren, in der 2ten Hälfte des Monats Februar 1887 eine Ermittelung des Ernteertrages für 1886 statt, welche den Zweck verfolgt, durch directe Umfrage möglichst zuverlässige Angaben über die 1886 wirklich geerntete Menge an Bodenproduction zu gewinnen. Die bei den gleichen Aufnahmen in den jüngst verflossenen Jahren ausgesprochene Hoffnung, daß sachkundige Männer, namentlich Mitglieder der landwirthschaftlichen Vereine sich bereit finden würden, durch ihre Erfahrungen und Orts- kenntniffe die ungeordneten Ermittelungen nach Kräften zu fördern und auf einen möglichst hohen Grab der Zuverlässigkeit zu erheben, ist erfreulicherweise nicht getäuscht worden und berechtigt mich zu der Erwartung, daß auch bei den Ermittelungen der diesjährigen Ernte-Ergebnisse sowohl Mitglieder der gedachten Vereine, als sonstige sachkundige und erfahrene Männer wie Lanvwirthe und ansässige Ortseinwohner ihre thatkräftige Mitwirkung in den bezüglichen Schätzungs-Commissionen nicht versagen werden.
Cassel, den 7. Januar 1887.
Der Regierungs-Präsident.
Im Auftr.: Allhaus.
Bekanntmachungen Künigl. Landrathsamts.
Nach Beschluß des Bundesraths vom 24. April 1882 findet auch für das Jahr 1886 eine Ermittelung des Ernteertrages statt. Dieselbe ist aus die im Erhebungsformulare B. bezeichneten wichtigeren feldmäßig gebauten Fruchtarten beschränkt und in der zweiten Hälfte des Monats Februar d. I. vorzunehmen.
Den Herren Ortsvorständen des Kreises habe ich daher je 2 Exemplare des genannten zur Erhebung des Ernteertrags dienenoen Formulars Bv welche die im Königlich statistischen Büreau handschriftlich eingetragenen Erndteertragsziffern pro 1885 sowie die bei der Erndteermittelung vom Jahr 1885 und der Bodenbenutzung im Jahre 1883 für die betreffenden Fruchtarten ermittelten Anbauflächen enthalten, zugesandt, um in denselben unter genauer Beachtung der dem Formulare vorgedruckten Anleitung den Ernteertrag im Jahre 1886 einzutragen.
Hierbei mache ich besonders darauf aufmerksam, daß die einzusetzen- den Ertragsangaben, wie in dem Vordrucke im Kopfe des Formulars angegeben ist, Kilogramm auf 1 Hektar bedeuten und durchaus zu unterlassen ist, sich auf andere Gewichts- bezw. Flächeneinheiten zu beziehen. Ebenso ist nicht zu übersetzen, daß für alle in dem Erhebungsformulare angegebenen Früchte, für welche in dem Formulare A. zur Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung im Laufe des Herbstes 188d Areal angegeben worden ist, auch Erndteerträge pro Hektar angegeben werden müssen.
Da, wo Hagelschlag vorgekommen ist, sind für jeden einzelnen Fall die in dem Anfänge auf Seite 3 des Erhebungsformulars B. verlangten nähere Angaben zu machen und zwar unter Benutzung der im Februar v. I. bereits zugestellten Notizblätter. B i s s p ä t e st e n s z u m I. M ä r z d. I. ist mir das eine Exemplare des richtig und deutlich auszufüllenden und sauber zu haltenden Formulars B. mit Datum und Unterschrift ver
sehen, wieder einzureichen, während das andere ebenfalls auszufüllende Exemplar in der Gemeinde-Repositur aufzubewahren ist.
Zur vorläufigen Notirung der im Jahre 1887 etwa eintretenden Hagelwetter habe ich den Herren Ortsvorständen gleichzeitig je ein Exemplar des betreffenden Notizblattes übersandt.
Dieses Notizblatt ist aufzubewahren und die in dasselbe etwa im Laufe des Jahres zu verzeichnenden Angaben sind demnächst bei Ermittelung des Ernteertrags pro 1887 zu benutzen.
Hanau am 27. Januar 1887.
Der Königliche Landrath.
V. 330. Gf. Bismarck.
Durch Verfügung des Königlichen Regierungs-Präsidiums zu Cassel vom 3. d. Mts. ist die Druckschrift: „An die Reichstagswähler im Kreise Hanau-Gelnhausen-Orb! Arbeiter! Bürger! Landleute! Verantwortlicher Herausgeber: Matth. Daßbach in Hanau — Druck von Max Iahn, vorm. K. Ulrich in Offenbach, — auf Grund des Gesetzes vom 21. Oktober 1878, verboten worden.
Hanau am 3. Februar 1887.
Der Königliche Landrath. Gf. Bismarck.
T K g e s s ch K u.
Aus dem Landtage. Berlin, 3. Februar. Das Abgeordnetenhaus erledigte ohne erhebliche Debatte bei unverkürzter Bewilligung die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben der Justizverwaltung, des Kriegsministeriums, der Staatsarchive, sowie den Etat der Staatsschuldenverwaltung. Zu einiger Debatte führte das Extra- ordinarium der Bauverwaltung. Hier werden bei dem Abschnitte „zur Regulirung der Wasserstraßen und Förderung der Binnenschiffahrt" (im Ganzen 7,127,000 Mark) einige Wünsche namentlich betr. der Rhein- correctur geäußert. Die Regierung ist bereit, denselben thunlichst zu entsprechen. Zu Seehäfen und Seeschifffahrtsverbindungen sind im Ganzen 1,503,000 Mark ausgeworfen; zum Bau von Straßen, Brücken, Dienstwohnungen 2,245,300 Mark, so daß dieses Extraordinarium sich im Ganzen auf 10,875,000 Mark (1,956,811 Mark weniger als im Vorjahre) belauft. Die Positionen wurden bewilligt. Morgen: Etat der Eisenbahnverwaltung.
Berlin, 3. Febr. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs an Stelle des auf seinen Antrag entlaffenen Konsuls Vintzens den Kaufmann Ferdinand Louis Foucar zum Konsul in Moulmein (Birma), ferner den Dr. med. Kortüm zum Vize - Konsul in Cooktown (Queens- land) zu ernennen geruht.
Berlin, 3. Febr. Dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Kehl ernannten Herrn Edmund Johnson und dem zum amerikanischen Vize-Konsul daselbst ernannten Herrn Theodor Krüger ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
Berlin, 3. Februar. Gutem Vernehmen nach verzichtete der Sultan von Sansibar freiwillig auf seine Ansprüche auf das Kilimandjaro- Gebiet und erklärte sich bereit, den Verzicht auch den Häuptlingen dieses Gebietes amtlich mitzutheilen, so daß nunmehr der ganze Landstrich der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft offen steht. (F. N.)
Berlin, 3. Februar. Die „Nordd. Allg. Ztg." entnimmt einer Correspondenz aus Barcelona, daß nach Meldung dortiger Zeitungen französische Abgesandte die dortigen Bergdistricte durchreisen und Pferde und Maulthiere ankaufen.
In Ostpreußen ist der älteste preußische Soldat, der Major a. D. Gutsbesitzer v. Wernsdorf, 97^2 Jahre alt, gestorben. Vor 83 Jahren war er in die preußische Armee eingetreten und hat 6 Feldzüge mitgemacht.
Köln, 3. Februar. Herr Oberlandesgerichts-Präsident Heimsoeth, welcher noch bis zum 1. Januar d. I. sein Amt am hiesigen Oberlanoes- gericht verwaltet hat, ist heute Nachmittag gestorben.
Metz, 3. Februar. Der Mitredacteur des „Moniteur de la