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Nr. 18.
Samstag den 22. Januar
1887.
Amtliches.
Auf Grund des § 24 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 zur Anssuhrung des Wahlgesetzes für den Reichstag des Deutschen Reichs vom 31. Mai 1869 sind zu Wahlkommissarien in Regierungbezirk Cassel ernannt:
1) für den iten Wahlkreis, bestehend aus den Kreisen Rinteln, Hofgeismar und Wolfhagen, der Königliche Landrath Kröger zu Rinteln und zu dessen Stellvertreter der Königliche Landrath von Buttlar zu Wolfhagcn,
2) für den 2ten Wahlkreis, bestehend aus dem Stadt- und Landkreise Cassel und dem Kreise Melsungen, der Königliche Landrath, Freiherr von Dörnberg und zu dessen Stellvertreter der Oberbürgermeister Weise hier,
3) für den 3ten Wahlkreis, bestehend aus den Kreisen Fritzlar, Homburg und Ziegenhain, der Königliche Landrath von Eschwege zu Fritzlar und zu dessen Stellvertreter der Königliche Landrath von Gehren zu Homberg,
4) für den 4ten Wahlkreis, bestehend aus den Kreisen "Eschwege, Schmalkalden und Witzenhausen, der Königliche Landrath Grimm zu Eschwege und zu dessen Stellvertreter der Königliche Landrath von Schenck zu Witzenhausen,
5) für den 5ten Wahlkreis, bestehend aus den Kreisen Marburg, Frankenberg und Kirchhain, der Königliche Landrath Dr. Wentzel zu Marburg und zu dessen Stellvertreter der Königliche Landrath Riesch in Frankenberg,
6) für den 6ten Wahlkreis, bestehend aus den Kreisen Hersfeld, Rotenburg und Hünfeld, der Königliche Landrath, Freiherr von Schleinitz zu Hersfeld und zu dessen Stellvertreter der Königliche Landrath von W e gn ern zu Hünfeld,
7) für den 7ten Wahlkreis, bestehend aus den Kreisen Fulda, Echlüchtern und Gersfeld, der Königliche Landrath von Trott zu Fulda und zu dessen Stellvertreter der Königliche Landrath Roth zu Schlüchtern,
8) für den 8ten Wahlkreis, bestehend aus dem Stadt- und Landkreise Hanau, dem Kreise Gelnhausen und den früher zu dem Kreise Hanau gehörenden Gemeinden Bockenheim, Berkersheim, Eckenheim, Escherrs- Heim, Ginnheim, Praunheim, Preungesheim und Seckbach, welche zufolge der neuen Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau dem Landkreise Frankfurt a/M. zugetheilt worden sind, der Königliche Landrath, Geheime Regierungs-Rath Graf von Bismarck zu Hanau und zu dessen Stellvertreter der Oberbürgermeister Rauch daselbst.
Cassel den 19. Januar 1887.
Der Regierungs-Präsident.
J. B.: S chw a r ze n b er g.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Die Herren Bürgermeister werden darauf aufmerksam gemacht, daß zufolge Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 14. Dezember 1886 A II 17704, die Ortspolizeibehörden vor Ertheilung der Zustimmung zur Festsetzung oder zur Aufhebung einer Straßen- oder Baufluchtlinie (Ges. vom 2. Juli 1875) meine Genehmigung einzuholen haben.
Hanau am 16. Januar 1887.
Der Königliche Landrath.
V. 36. I. V.: L. von Deines.
Gefunden: Ein goldenes Medaillon mit einer Herren-Photogra- phie. Ein Krankenkassenbuch mit der Aufschrift „I. Köhler Nr. 7801." Ein Leihhausschein, Nr. 8080. Ein weißes Strickzeug. In Großau- Heim: Ein goldnes Medaillon mit Messingkette. Ein Kinderhandschuh (linker).
Entlaufen: Ein kleiner blaßgelber Mopshund mit rothem Hals, band.
Hanau am 22. Januar 1886.
Aus Königl. Landrathsamt.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit Erlasses des Herrn Ministers des Innern vorn 16. d. Mts. werden die Wählerlisten zu den durch Kaiserliche Verordnung vom 14. d. Mts. angeordneten Reichstagswahlen vom
2 4. Januar dieses Jahres an
8 Tage lang auf dem Neustädter Rathhaus (Lokal der Steuerkommission, 1 Treppe hoch rechts) zu Jedermanns Einsicht ausgelegt sein, und zwar während der Wochentage in den üblichen Büreaustunden, dagegen Sonntag den 30. Januar er. von Vormittags 11 Uhr bis Nachmittags 1 Uhr.
Einsprachen sind binnen 8 Tagen nach Beginn der Auslegung bei dem Stadtvorstanve anzubringen.
Nur Diejenigen sind zur Theilnahme an der Wahl berechtigt, welche in die Wählerliste ausgenommen sind.
Die Abgrenzung der acht Wahlbezirke hiesiger Stadt wird demnächst im Näheren veröffentlicht werden.
Hanau am 19. Januar 1887.
Der Oberbürgermeister
Rauch. _
Tagesscha«.
NR. Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist.
Alle Parteien sind alsbald in den Wahlkampf eingetreten. Die nationalen Parteien, welche Fürst Bismarck lange vor Beginn des gegenwärtigen Streites zwischen den verbündeten Regierungen und der Mehrheit des Reichstages als die Träger und vornehmsten Stützen der kaiserlichen Politik im Parlamente bezeichnete, haben sich fest zusammengeschaart. Ihr Kampfruf ist für Kaiser und Reich, Sicherung des Vaterlandes vor Kriegsgefahr und innerem, nicht minder verderblichem Hader ihr Ziel. Ihnen dienen zum Leitstern die Worte des Staatsmannes und des Heerführers, welche neben dem Kaiser in erster Linie Deutschland die Einheit und seine achtunggebietende Stelle im Rathe der Völker Europas erkämpft und seither so erfolgreich den Frieden gewahrt haben.
Ihnen gegenüber steht die ganze Schaar derjenigen Parteien und Richtungen, welche die Befriedigung eigener Herrschaftsgelüste der Wohlfahrt und Sicherheit des Reiches voranstellen, zum Theil selbst die erbitterten Gegner derselben sind. Ihr Führer ist der Mann, welcher die Einheit und Stärke des Reichs am schärfsten bekämpft, und noch bei den letzten Verhandlungen des Reichstages zu seiner welfischen Gesinnung und damit zu Zielen sich bekannt hat, deren Verwirklichung nur als Folge eines schweren und für Deutschland unglücklichen Krieges denkbar ist. Unter Herrn Windthorst's Gefolgschaft befindet sich in erster Linie auch die deutschfreisinnige Partei, deren Rathschläge, wenn befolgt, uns 1870 »«gerüstet dem Angriff Frankreichs preisgegeben, im letzten Herbst uns ohne jeden wirklichen Grund in einen schweren Krieg mit Rußland und damit zugleich in einen solchen mit Frankreich gestürzt haben würden. Ihr Weg führt nicht zum Heile des Vaterlandes, und verblendet sind diejenigen, welche ohne feindliche Absicht gegen Deutschland ihm folgen. Sie thut nichts anderes, als den erbittertsten Feinden desselben vorzu- arbeiten und uns in eine Zukunft voll schwerer äußerer und innerer Kämpfe "zu stürzen. Wer das Vaterland sichern will vor Kriegsgefahr und innerem Hader, der sei daher nicht lässig in der Erfüllung der Bürgerpflicht und sorge für den Sieg der Parteien, die dem Kaiser geben, was des Kaisers ist und damit die Wohlfahrt des Vaterlandes fördern und sichern.
Berlin, 21. Jan. Dem Kaufmann Hermann Gilka ist Namens des Reichs das Exequatur als persischer General-Konsul in Berlin ertheilt worden.
Berlin, 21. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute einen kurzen Vortrag des Civilkabinets entgegen, empfingen den Kaiserlich russischen Botschafter Grafen Schuwalow und machten demnächst Mittags eine Ausfahrt.
Berlin, 20. Januar. Augenblicklich weilt in Berlin eine Anzahl Minister süddeutscher Staaten, um über Eisenbahnfragen zu berathen, und zwar Freiherr v. Crailsheim ans München, Dr. v. Mittnacht aus