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Jugteich Amtliches g>rgan für KLaöL- unö FanöK^eis Kcrncru.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 13.
Montag den 17. Januar
1887.
Amtliches.
Warnung.
In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Kollekteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterieplan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich aus bedingen.
Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung aus Looseerneuserung und auf Ge- winnzah lung.
Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosanth.eilschein-Ver- käufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch verfahren, indem sie die Loose, auf welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine ausgeben, als der Umfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder indem endlich sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.
Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stempel mit der inneren Umschrift „Koen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" tragen.
Zur Unterscheidung zwischen den sich als „Lotterie- Einnehmer" benennenden und ihrGeschäft als „L otterie- Ein na h m en" oder „Lotter ie-Ko mt-or" frt-jTi-i^iwui« Pri' vatverkäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein als „Köni glich e Lotterie-Einnahmen" oder „Königliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.
Berlin am 8. Juli 1882.
Königliche General- Lotterie-Direktion.
Dammas. Liliental.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Gefunden: Ein Doublö-Kinderarmband. Ein kleines Hand- täschchen (auf der Post liegen geblieben). Auf der Straße beim Kinzig- heimer Hof eine Rohrpeitsche; Empfangnahme bei Herrn Bürgermeister zu Bruchköbel. Ein weißes Taschentuch mit Borde und Monogramm. Ein hellblauer Handstauchen mit weißen Perlen. Zwei Portemonnaies. Ein Notizbuch. Ein Regenmantel.
Verloren: Ein Damenhut. Ein goldenes Medaillon mit unachter
Kette. , r
Zugelaufen: Ein brauner Dachshund, m. Geschl.; Empfangnahme bei Carl Reinhardt zu Kesselstadt. Ein schwarzer Neufundländer mit weißer Blesse. Ein schwarzer Jagdhund mit einem weißen Flecken auf der Brust. . ,
Vom Wasenmeister eingefangen: Ein grau und schwarzer Hofhund und ein gelber Mops mit schwarzer Schnauze, beide m. Geschl.
Hanau, am 17. Januar 1887.
Aus Königl. Landrathsamt.
Bekanntmachung.
Behufs Vornahme der Wahl der Abgeordneten für die Gewerbe steuergesellschaften der Klasse A II (Handeltreibende) und der Klasse C (Gast-, Schank- und Speisewirthe) für die Etatjahre 1887/88 bis einschließlich 1889/90 habe ich Termin auf
Montag den 24. Januar d. J.
und zwar für die Klaffe A 11 auf Vormittags 10 Uhr und für dre Klasse 0 auf Nachmittags 4 Uhr in dem unteren Rathhaussaal anberaumt ,
Indem ich die den genannten Gewerbesteuerklaffen angehörrgen Gewerbetreibenden hiesiger Stadt hierzu ergebenst einlade, mache ich ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die Wahl ohne Rücksicht auf die Zahl
der Erschienenen gültig vorgenommen wird, und daß, falls die Wahl der Abgeordneten überhaupt nicht oder nicht in vorgeschriebener Weise zu Stande kommt, die Steuervertheilung durch die Veranlagungsbehörde bewirkt werden wird.
Hanau am 10. Januar 1887.
Der Oberbürgemeister Rauch.
tt Die Auflösung des Reichstags.
Das entscheidende Wort ist gefallen: Kaiser Wilhelm hat auf Grund des Artikels 24 der Verfassung mit Zustimmung des Bundesraths den Reichstag aufgelöst. Die Kaiserliche Verordnung wurde am Freitag von dem Fürsten Bismarck vor versammeltem Reichstage verlesen, nachdem dieser mit 183 gegen 154 Stimmen in zweiter Berathung den §. 1 des Militärgesetzes in einer für die verbündeten Regierungen unannehmbaren Form, welche die Präsenzstärke nur auf drei (statt auf sieben) Jahre feststellen sollte, angenommen hatte.
Hiermit ist denn endlich dem Spiel ein Ende gemacht, welches die ultramontan-freisinnig-welfisch-polnisch-socialdemokratische Majorität mit dem wichtigsten Grundpfeiler des Reichs, dem Heere, nur schon zu lange getrieben hat. Es war in der That eine unwürdige Behandlung, welche die Opposition von Anfang an einem so hohen, wichtigen Gegenstände, wie es die Frage der Verstärkung der Wehrkraft ist, zu Theil werden ließ. Statt Europa, zumal bei der gegenwärtigen Weltlage den Beweis zu liefern, wie in dieser Frage in Deutschland alle Parteiunterschiede ruhen und von welchem Vertrauen das deutsche Volk zu seinem kaiserlichen Kriegsherrn, zu seinem leitenden Staatsmann und zu den höchsten ^Mlllt/irn schon Hsiti-otmlölion or^i'lsst—t£L,--ttnxcfrio Ina_W^i^^i4/ii Sto $H?tfifÄr^ vorlage zu einem Gegenstände des Schacherns und benutzte sie als wil- kommenen Anlaß zu einem Kampfe für parlamentarische Machterweiterung. Die Fortsetzung der Verhandlungen mit einem solchen Reichstag wäre vollständig zwecklos gewesen: das Kaiserliche Wort der Auflösung pro- testirt nicht nur gegen die dreijährige Feststellung der Präsenzstärke und somit gegen den Versuch, das auf einem früheren Compromiß beruhende Septennat umstoßen und einseitig ändern zu wollen, sondern gegen die Art und Weise, wie die Militärfrage von diesem Reichstage überhaupt behandelt worden ist.
Die Auflösungsmaßregel wird hierüber volle Klarheit im Volke verbreiten, soweit nicht schon längst der Unwille über diese antinationale Majorität zum Durchbruch gekommen ist. Selbst der „positive" Beschluß, zu welchem die Opposition gelangt ist, wird Niemanden täuschen: denn derselbe ist nichts weiter als ein vollgiltiger Beweis dafür, daß die Führer der Majorität mit ernsten Interessen gespielt haben; ohne das Kommandowort des Herrn Windthorst hätten die Socialdemokraten, Elsaß-Lothringer und Welsen sich nicht der Abstimmung enthalten, sondern ihrer Stellung zur Heeresfrage gemäß dagegen gestimmt und somit ein völlig ablehnendes Resultat herbeigeführt.
Die Nation ist nun zur Wahl eines neuen Reichstags berufen worden. Durch kaiserliche Verordnung ist der Termin für die Neuwahlen bereits auf den 21. Februar festgesetzt. Möge sich die Nation der ganzen Verantwortung bewußt werden, die jetzt auf ihren Schultern ruht. Jetzt ist für sie kein Zweifel mehr möglich, welchen Werth ein Reichstag hat, den Polen, Welsen, Socialdemokraten, Freisinnige und Ultramontane beherrschen. Diese Volksvertretung war wahrlich kein Spiegelbild des deutschen Volkes. Wir vertrauen, daß das deutsche Volk im Innersten tief die Beleidigung empfindet, die ihm und seinen heiligsten Interessen von der Majorität angethan ist, wir vertrauen, daß das deutsche Volk, in voller Erkenntniß der Gefahren, welche Demokratie, Welfenthum und Ultramontanismus über das junge deutsche Reich heraufbeschworen haben, der von diesen angestrebten Entwicklung Halt gebieten und Männer zu seinen Vertretern wählen wird, welche alle Wege in Wort und That für Kaiser und Reich sind!
T k g e 8 s ch a n.
Berlin, 15. Januar. - Die beiden Häuser des Landtages wurden heute Mittag 12 Uhr im weißen Saale des Königlichen Schlosses durch