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Nr. 11. Freitag den

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Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein­gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 haben wir die Nummern 39, 40 und 44 der von P. Ed. Wehder in Sonneberg herausgegebenen, unter Verantwortung von W. Eichhoff in München redigirten und von M. Ernst (vormals ®. Pollner) daselbst ge­druckten Zeitung:Neues Volksblatt, Organ für das werkthä- tige Volk der Provinz Sachsen", und das fernere Erscheinen dieser Zei­tung durch Verfügung vom heutigen Tage verboten.

Es wird dies unter Hinweis auf die in §. 19 des Reichsgesetzes vom 21. Oklober 1878 enthaltenen Strafbestimmungen bekannt gemacht.

Meiningen, den 30. Dezember 1886.

Herzogliches Staats-Ministerium, Abtheilung des Innern. Heim.

Warnung.

In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Kollekteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Aniheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterie­plan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erhöht we.den, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.

Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung auf Looseern eu.erung und auf Ge­winnzahlung.

Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheilschein-Ver- käufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch ver­fahren, indem sie die Loose, auf welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine aus­geben, als der Umfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder indem endlich sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben i verschwinden.

Zur Unterscheidun g der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stempel mit der inneren UmschriftKoen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" ! tragen.

Zur Un terschei dung zwischen den sich alsLotterie- Einnehmer" benenn enden und ihr Geschäft alsLotterie- Einnahmen" oderLotterie-Komtor" bezeichnenden Pri­vat« erkäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein als n i glich e Lotterie-Einnahmen" oder- n i g l i ch e Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.

Berlin am 8. Juli 1882.

Königliche General-Lotterie-Direktion. Da mm as. Liliental.

Der am 24. September 1865 geborene Kaufmann Johann Georg Grill von hier hat behufs Auswanderung nach Frankreich um Ent- . lassung aus dem Preußischen Staatsverband nachgesucht.

Hanau am 13. Januar 1887.

Der Oberbürgermeister Rauch.

T K st e s s ch K N.

Reichstag. In gestriger Sitzung des Reichstags wurde die Weite Lesung des Militärvorlage fortgesetzt, aber nicht zu Ende geführt und deshalb ein neuer Vertagungsantrag angenommen. Fortsetzung heute : Nachmittag 1 Uhr.

Berlin, 13. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König

14. Januar 1887.

nahmen heute die Vorträge des Kriegsministers und des Militärkabinets entgegen. Nachmittags 5V* Uhr findet im Palais ein Diner zu Ehren des hier eingetroffenen japanischen Prinzenpaares statt.

Berlin, 13. Januar. Se. Majestät der Kaiser empfingen heute Nachmittags 4% Uhr den Reichskanzler zum Vortrag.

Berlin, 13. Jan. Der Kaiserliche Botschafter am russischen Hofe, von Schweinitz, ist in dem ihm Allerhöchst bewilligter Urlaub nach St. Petersburg zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Botschaft wieder übernommen.

Berlin, 13. Januar. Die heutigeNordd. Allg. Ztg." bringt die vom Reichskanzler in der heutigen Reichstagssitzung erwähnten, auf die Werbungen des Welfenhauses um die Unterstützung Napoleons be­züglichen diplomatischen Actenstücke nochmals zum Abvr-ck.

Berlin, 13. Januar. Der Bundesrath ertheilte heute dem Entwürfe der Verordnung über die Militärtransportordnung für Eisen­bahnen im Kriege nebst dem Entwürfe des Militärtarifs für Eisenbahnen seine Zustimmung.

Berlin, 13. Jan. S. M. KreuzerNamilus", Kommandant Kapitän-Lieutenant von Hoven, ist am 2. Januar er. in Shanghai eingetroffen.

Köln, 13. Januar. Laut einer Mittheilung derK. Z." be­schloß der rheinisch-westfälische Roheisenverband eine fernere Preiserhöhung von 2 Mark per Tonne Puddel-Roheisen.

Bremen, 11. Januar. Eine Nachricht derKöln. Ztg.", bei der Familie des Herrn Lüde ritz sei die Mittheilung eingegangen, daß derselbe am Oranjefluß (Südafrika) gestorben sei, wird von derWeser- Zeitung dementirt. Adolf Lüderitz, Chef des Hauses F. A. E. Lüderitz, ist seit letztem Frühjahr in Südwestafrika. Er hat verschiedene Reisen im Lande unternommen. Er war den Oranjefluß hinabgereist und an der Mündung am 20. Oktober angekommen. Von dort hatte er zu' Schiff (in einem kleinen Fahrzeuge) nordwärts nach Angra Pequena segeln wollen. Als er aber bis zum 6. Dezember nicht angekommen war, rüstete man dieMeta" aus, um ihn zu suchen. Diese Nachforschungen haben freilich bis jetzt kein Ergebniß gehabt.

Wien, 13. Jan. Das offiziöseFremdenblatt" schreibt: Die Erklärungen des Fürsten Bismarck über das Verhältniß Deutschlands zu Oesterreich, sowie betreffs der Gleichgiltigkeit Deutschlands gegenüber der bulgarischen Frage brstätigen die von dem Grafen Kalnockp seinerzeit in den Delegationen abgegebenen Aufklärungen. Deutschland wird als ein Friedenswall in Wien und Petersburg die vollste Geneigtheit finden, alle noch bestehenden gegensätzlichen Anschauungen auf dem Boden einer ge­rechten und friedlichen Verständiguug zu lösen Die entschiedenen Er­klärungen Bismarck betreffs Bulgariens werden überall ernüchternd wirken und auch nicht in Sofia ohne Eindruck bleiben, wo nicht vergessen werden düfte, daß die Spmpathieen Europas zu erlöschen beginnen würden, so­bald man dort den friedlichen Interessen Europas nicht Rechnung trägt.

Been, 12. Januar. Der Bundesrath hat soeben betreffend den Militärpflichtersatz folgende Verordnung erlaffen: 1) Eingetheilte Wehr­pflichtige, welche einem Aufgebote entweder nicht Folge leisten, oder an einem Einrückungstage wieder entlassen werden, haben für das be­treffende Jahr den ganzen gesetzlichen Militärpflichtersatz zu bezahlen. 2) Wehrpflichtige, welche in einen Dienst einrücken, jedoch während der ersten Hälfte des Dienstes entlasten werden, bezahlen für das betreffende Jahr die Hälfte der gesetzlichen Ersatzsteuer. 3) Wehrpflichtige, welche ihren Dienst mehr als die Hälfte geleistet haben, dürfen für das be­treffende Jahr nicht besteuert werden. 4) Das eidgenössische Militär­departement hat Anordnungen zu treffen, daß vorzeitige Dienstentlastungen den cantonalen Behörden regelmäßig zur Kenntniß gebracht werden." Die Kosten des Aufgebots des Auszugs der Bundesarmee sind auf 500,000 Frcs. täglich veranschlagt und mit der Landwehr auf 1,000,000 Frcs. für den Tag.

Paris. DerNational" schreibt über die Rede des Fürsten Bis­marck im Reichstag:Der eiserne Kanzler ist für uns jener kluge Feind, dessen rauhes Wort voller Lehren ist und der sich stark genug fühlt, Alles, selbst die Wahrheit zu sagen Seine Ansichten über die innere Lage Frankreichs, über die Kriegs- oder Friedens-Chancen sind ganz