Beilage zu M. 8 des Hanauer Anzeiger.
t Unfallversicherung in Belgien.
Bekanntlich haben die Uebelstnde, welche im vorigen Jahre in mannigfachen, von den traurigsten Folgen begleiteten Arbeiterunruhen hervortraten, in Belgien Veranlassung gegeben, eine socialreformatorische Politik in Angriff zu nehmen. Den Kammern sind eine Reihe hierauf bezüglicher Entwürfe zugegangen, welche von der zur Untersuchung der Arbeiterverhältnisse eingesetzten Commission vorgeschlagen waren; dieselben bezogen sich auf Errichtung von Schiedsgerichten, Regelung der Frauen- und Kinderarbeit, Herstellung von Arbeiterwohnungen, Bildung von Versorgungs- und Hilfskassen und endlich Bekämpfung der Trunksucht. Neuerdings hat die Commission diese Vorschläge durch Auoarbeilung eines Entwurfs über die Unfallversicherung ergänzt und hiermit hat sie den Weg betreten, welcher zuerst von Deutschland eingeschlagen worden ist.
Eine Unfallversicherung gab es bisher in Belgien nicht; dort bestand nur eine Haftpflicht für Beschädigungen, welche zu den mannigfachsten Processen und zu den verschiedenartigsten Richtersprüchen führte und wesentlich zur Verbitterung der arbeitenden Klassen beitrug. Die Commission schlägt nun vor, eine gesetzliche Versicherung der Arbeiter gegen Unfälle einzuführen. Nach ihrem Entwurf sollen — wie in Deutschland — zunächst alle Arbeiter und Beamten von Fabrikbetrieben, deren Jahreseinnahme 2000 Frcs. nicht übersteigt, versichert werden. Es wird feiner der Grundsatz aufgestellt, daß die Versicherung die Vergütung der durch Unfälle bei der Arbeit erlittenen Beschädigungen betrifft, deren Ursache entweder unbekannt ist, oder einem Zufall oder höherer Gewalt zuzuschreiben ist. Desgleichen wird der zu leistende Schadenersatz in der Weise bestimmt, daß der Beschädigte Kurkosten, sowie eine Rente erhält, welche letztere nach dem mittleren Einkommen desselben berechnet werden soll. Für die drei ersten Monate soll eine Carenzzeit vorgesehen werden, während welcher die Entschädigungen von den Hilfs- krankenkassen getragen werden sollen, deren Organisation zugleich mit dem Unfallversicherungsgesetz in Kraft treten soll. Bezüglich der dem Hilfskrankenkassengesetz zu gebenden Grundlagen wird die Bezahlung von Beiträgen, sowohl seitens der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer, in Aussicht genommen. Dagegen sollen die Versicherungsprämien für die Unfallversicherung ausschließlich durch die Unternehmer getragen werden.
Die Anlehnung der belgischen Vorschläge an die deutsche Unfallversicherung springt, so weit man nach den von der Commission aufgestellten Grundzügen urtheilen kann, in die Augen. Dagegen weichen dieselben bezüglich der Art der Versicherung ab. In Deutschland sind bekanntlich Berufsgenossenschaften der Unternehmer gebildet worden, welche gemeinsam die Kosten der innerhalb der Genossenschaftsbetriebe vorkommenden Unfälle zu tragen haben und die Kosten durch Umlage unter sich aufbringen. In Belgien dagegen soll es den Unternehmern freigestellt werden, wie sie die ihnen bezüglich des Schadenersatzes auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen gedenken. Sie brauchen nirgends zu versichern, gelten aber dann als Selbstversicherer und müssen, sobald ein Schadenfall eintritt, an eine näher bezeichnete Kasse ein Kapital abführen, welches dem festgesetzten Rentenbezug entspricht. Die Unternehmer können aber auch bei Versicherungsgesellschaften versichern, welche im Falle eines Unfalls den Schaden zu tragen haben.
Belgien will also die Privatversicherung an Stelle der deutschen genossenschaftlichen Versicherung einführen. In Deutschland ist bekanntlich das Privatversicherungsprinzip verworfen worden, weil man dasselbe mit dem Charakter einer öffentlich-rechtlichen Versicherungspflicht nicht für vereinbar hielt, weil man es für unzulässig erachtete, die staatlicherseits angeordnete Versicherung von Unfällen zum Gegenstände eines Erwerbes zu machen und weil die Privatversicherungsgesellschaften nicht die Sicherheit gewähren, welche unter allen Umständen die Befriedigung der Ansprüche der Arbeiter die Hauptsache ist. In Belgien beabsichtigt man, die Privatversicherungsgesellschaften, um ihre Zahlungsfähigkeit sicher zu stellen, einer staatlichen Controls zu unterwerfen. Nach den Vorschlägen der Commission soll diese sehr weitgehender Art sein, z. V. Controlirung des Geschäflsgebahrens, Ueberwachung und Placirung der Fonds, gesetzliche Bestimmung der Art der zu beschaffenden Werthe u. s. w. Den Privatgesellschaften müßte wohl aber auch eine Verpflichtung, jedweden an sie gerichteten Versicherungsantrag anzunehmen, auferlegt werden. Ob dies mit den Interessen von Privatversicherungsgesellschaften vereinbar ist und ob nicht aus beni Zwang, dem sie unterworfen werden sollen, eine staatliche Versicherung hervorgehen wird, bleibt abzuwarlen. Ob ferner viele Unternehmer geneigt sein werden, als Selbstversicherer auf- zutreten, erscheint auch sehr zweifelhaft, da sie, wenn sie sich auf eigene Füße stellen, durch größere Unfallereignisse leicht in ihrer Existenz bedroht werden können. In jedem Fall bietet die Vertheilung der Schäden auf
Mädchen auf sofort gesucht.
Näheres in der Exped.
In der Lage der
344 wird ein unmöbl. heizb. Zimnier gesucht.
die Schultern von Genossen die denkbar größte Sicherheit für die Arbeiter wie für den einzelnen Unternehmer. Immerhin wird es von Interesse fein, die weitere Entwickelung der jetzt in Belgien in Angriff genommenen Unfallversicherung und der auf diesem Gebiete zu machenden Erfahrungen zu beobachten.
Gefahr eines gebildeten Proletariats.
Ueber die Gefahr eines gebildeten Proletariats in der Gegenwart, auch in Deutschland, veröffentlicht Professor Conrad in der Münchener Allgemeinen Zeitung einen Artikel, in welchem es heißt:
„Bon den vielen Gefahren, die uns heutzutage umgeben, steht wohl die einer Ueberwucherung durch ein gebildetes Proletadiat mit in erster Linie und scheint uns weit bedeutsamer zu sein, als die Gefahr eines Massenproletariats, mit der man sich jetzt so allgemein und mit Vorliebe beschäftigt. Freilich ist die letztere auch älteren Datums und mehr in die Augen fallend, als die erstere, und es wird deshalb unsere erste Aufgabe sein, das Vorhandensein derselben nachzuweisen."
Nach einem Hinblick auf die Bevölkerungszunahme fährt der Verfasser fort:
Führt die erwähnte Bevölkerungszunahme auch ein stärkeres Zuströmen zu allen Gesellschaftsklassen und Berufskreisen mit sich, so zeigt es sich doch, daß dieselbe besonders bei uns in Deutschland infolge des natürlichen, allgemeinen Aufstrebens der gesammten Bevölkerung von unten nach oben um so größer ist, je höher die Bildung und gesellschaftliche Stellung reicht Die. Erscheinung wird zu Ungunsten der Gebildeten dadurch verschlimmert, daß die gegenwärtige Preisreduktion in weit höherem Maße den unteren Klaffen zugute kommt, als den höheren, weil die Bedürfnisse der ärmeren Bevölkerung erheblich billiger geworden sind, dagegen die der Gebildeten nur wenig. In der neuesten Zeit ist nun das Mißverhältniß zwischen Angebot und Nachfrage am extremsten zu Tage getreten und droht insbesondere einen noch weit schlimmeren Charakter in der ^Zukunft anzunehmen in den Berufszweigen, bei welchen klassische Bildung verlangt wird. Das Beobachtungsfeld hierfür, wo alle Vorgänge sich am meisten konzentriren und am besten beobachten lassen, sind die Universitäten. Während sich in den sechsziger Jahren aus deutschen Universitäten nur rund 13400 Studirende aufhielten, stieg die Zahl in den 70er Jahren auf 17 800, im letzten Sommerfemester auf 28089. Da nun im letzten Wintersemester gegen das vorhergehende ein ganz unbedeutender Rückschlag eingetreten war, der jetzt wieder reichlich ausgeglichen ist, bisher vielmehr in jedem Jahr noch eine Zunahme zu beobachten war, so kann man kaum annehmen, daß der Gipfel bereits erreicht ist. In den letzten fünf Jahren nahm die Zahl der Studenten um 5600 oder 26% zu, während die gesammte Bevölkerung kaum um 5% stieg. In den 70er Jahren kamen 40, jetzt 60 Studenten auf 100 000 Einwohner."
Es wird sodann ein Blick aus die Ueberfüllung der einzelnen Fakultäten geworfen und weiter bemerkt:
„Die nothwendige Folge dieses Umstandes ist wachsende Unzufriedenheit in den betreffenden Kreisen, vielfach unter dem Druck wirklicher Noth; übermäßige Verzögerung der Familiengründung, was noch verstärkt wird durch die Steigerung der Lebensansprüche in den letzten Dezennien. Die zweite Folge wird ein häufiger Versuch, zu einem anderen Berufe Überzugehen, sein, wobei der größte Theil erfahrungsmäßig scheitert und schließlich auf ein verfehltes Leben zurückblickt. Eine große Zahl höher Gebildeter wird namentlich in Subaltern-Stellen herabgedrückt. Drittens kommt die Auswanderung in Betracht, durch welche der Heimath hervorragende intelligente Kräfte verloren gehen und die erheblichen Erziehungskosten ihr unerstattet bleiben, ohne daß man die Zuversicht haben kann, daß die Betreffenden durch die Auswanderung wenigstens persönlich erreichen, was sie erstreben und zu erhoffen berechtigt sind. Daß aber die zurückbleibenden unzufriedenen Elemente nicht nur ein beklagenswerthes Schicksal haben, sondern auch ein gefährliches destruktives Ferment im Lande bilden, welches nur zu sehr geneigt ist, das Heer sozialdemokratischer Agitatoren zu vermehren und außerdem als Bleigewicht an den aufstrebenden wichtigsten Familien des Staates hängen, wird von niemandem geleugnet werden können. Dagegen ist die günstigste Wirkung der verschärften Konkurrenz, der Steigerung der Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Betheiligten doch nur ein sehr ungenügender Ersatz. Wie ebenso der Trost wenig ausreichend ist, daß die Geschichte ja ausdrücklich die Wellenbewegung in diesen Vorgängen zeigt, und deshalb von selbst in einiger Zeit die Fluth sich verlaufen wird. Vielmehr wird es die Aufgabe sein, vor allem die Wunde zu zeigen, wie sie ist, und eine schnellere und mildere Heilung durch Staat und Gesellschaft zu versuchen, als sie bei dem natürlichen Verlaufe zu erwarten steht."
R s e r K t r.
Schnur- oder Hospitalstr. | Glockeng. 22 der erste Stock, 4 Zimmer nebst nzb. Zimnier gesucht. 3421 Zubehör, sogl. oder später. 340