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Nr. 7.
Montag den 10. Januar
1887.
Amtliches.
Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 3. d. Mts., durch welche die beiden Häuser des Landtages der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, auf den 15. d. Mts. in die Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammenberufen worden sind, mache ich hierdurch bekannt, daß die besondere Benachrichtigung über den Ort und die Zeit der Eröffnungssitzung in dem Bureau des Herrenhauses und in dem Büreau des Hauses der Abgeordneten am 14. d. Mts. in den Stunden von 8 Uhr früh bis 8 Uhr Abends und am 15. d. Mts. in den Morgenstunden von 8 Uhr ab offen liegen wird.
In diesen Büreaus werden auch die Legitimationskarten zu der Eröffnungssitzung ausgegeben und alle sonst erforderlichen Mittheilungen in Bezug auf dieselbe gemacht werden.
Berlin, den 3. Januar 1887.
Der Minister des Innern.
_____________________gez.: von Puttkamer.____________________
Bekanntmüchungen Königl. Laudrathsamts.
Bekanntmachung.
Gemäß § 23 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 — Amtsblatt Nr. 46, S. 269 — sowie der Instruktion vom 16. Mai k876, die Führung der Stammrolle betreffend (Amtsblatt S. 109) haben die Herren Ortsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen.
Alle Militärpflichtige vom Jahrgang 1867 und ältere, welchen eine endgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. I. bei dem Ortsvorstande, bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafen und Nachtheile, zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden.
Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.
Die in das militärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-frei- willig en Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den activen Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheines beim Unterzeichneten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantragen.
Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im deutschen Reiche einen dauerndeu Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabriksherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meldung der im Gesetze angedrohten Strafe.
Jeden angemeldeten Militärpflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herren Ortsvorstände auf die Bestimmung der pos. 8 des § 23 der Ersatz-Ordnung ausdrücklich aufmerksam zu machen.
Diese lautet:
Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.
In der Stammrolle sind nicht blos die angemeldeten Militärpflichtigen einzutragen, sondern auch alle sich im Orte aushaltenden Militär- pflichlige zu ermitteln.
In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs-Stammrollen werden die Herren Orts- und Gutsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.
Die Stammrollen der Jahrgänge 1864, 1865, 1866 und 1867 nebst Belägen sind bis zum 15. Februar d. J. einzureichen.
Hanau den 3. Januar 1887.
Dar Elvil-Vorsitzende des Aushebungs.Bezirkes Hanau.
I. V.: L. v. Deines.
Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste, werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht.
Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militairpflichtjahres zu erbringen.
Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der PrüfungsCommission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militairpflichtjahres schriftlich zu melden.
Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Hanau, am 3. Januar 1887.
Der Königliche Landrath.
M. 46. J. V.: L. v. Deines.
Ausschreiben
an sämmtliche Herren Ortsvorstände des Kreises!
In Folge höherer Anordnung werden Sie unter Hinweis auf den § 126 der Instruktion zur Ausführung der §§ 19 bis 21 des Gesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen (Amtsblatt pro 1881 Nr. 17), darauf aufmerksam gemacht, daß die Ausfuhr der zu einer räudekrankenHeerde gehörigen Schafe nach dem Auslande, nach den bestehenden Vorschriften unzulässig und fernerhin nicht zu gestatten ist.
Hanau am 7. Januar 1887.
Der Königliche Landrath.
V. 18. I. V.: Baabe.
Die Herren Bürgermeister wollen nachfolgende Bekanntmachung des Vorstandes des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden veröffentlichen lassen und zu dem Termin selbst erscheinen und das Interesse der Gemeinden wahrnehmen.
Hanau am 10. Januar 1887.
Der Königliche Landrath.
V. 96/87. I. V.:.Baabe.
LandwirtsZucker Lreis-Verein Hanau.
Nächste Versammlung Samstag den 1 5. Ianuar 1887, Nachmittags 2 Uhr, im Gasthaus zum „goldenen Löwen" in Hanau.
Tagesordnung:
Konstituirung des Pferde-Versicherungs-Vereins für den Landkreis Hanau, Berathung der Statuten und Wahl des Vorstandes.
Alle Pferd e be sitzer des Landkreises Hanau werden hierzu eingeladen und um pünktliches Erscheinen gebeten.
Der Vorstand.
Gefunden: Ein Notizbuch mit der Ausschrift „Friedrich Wagner". Ein Buch „Materialien zum Uebersetzen aus dem Deutschen in's Englische". Ein Paar schwarze Damenhandschuhe (auf der Post liegen geblieben). Zwei Portemonnaie mit Inhalt. Eine Peitsche. Ein Coupon von einer Prioritäts-Obligution der Köln-Mindener Eisenbahn. Ein Geldstück. Ein schwarzer Pelzkragen. Ein Hammer. Eine gestreifte Schürze.
Zugelaufen: Ein großer schwarzlockiger Hund, ein dunkelbrauner Jagdhund; beide m. Geschl.
Verloren: Ein Manschettenknopf mit goldenem Hufeisen und silbernem Pferdekopf; dem Wiederbringer eine Belohnung. Eine lederne Pferdedecke. Ein weißes Taschentuch mit gesticktem Monogramm.
Entlaufen: Ein grau-gelber Spitz m. Geschl.
Hanau am 10. Januar 1887.
Aus Königl. Landrathsami.