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Nr. 3.

Mittwoch den 5. Januar

1887.

Bekanntmachungen KönigL. Landrathslrmts.

Bekanntmachung.

Gemäß § 23 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 Amtsblatt Nr. 46, S. 269 sowie der Instruktion vom 16. Mai 1876, die Führung der Stammrolle betreffend (Amtsblatt S. 109) haben die Herren Ortsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen.

Alle Militärpflichtige vom Jahrgang 1867 und ältere, welchen eine endgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15, Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Ortsvorstanve, bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafen und Nachtheile, zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden.

Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Ver­hältnissen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zög­linge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stamm­rolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.

Die in das militärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-frei­willigen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den activen Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheines beim Unterzeichneten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu be­antragen.

Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem-.-anderen Orte im deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabriksherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meldung der im Gesetze ange­drohten Strafe.

Jeden angemeldeten Militärpflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herren Ortsvorstände auf die.Bestimmung der pos. 8 des § 23 der Ersatz-Ordnung ausdrücklich aufmerksam zu machen.

Diese lautet:

Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Lause eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.

In der Stammrolle sind nicht blos die angemeldeten Militärpflich­tigen einzutragen, sondern auch alle sich im Orte aufhaltenden Militär­pflichtige zu ermitteln.

In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs-Stamm­rollen werden die Herren Orts- und Gutsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.

Die Stammrollen der Jahrgänge 1864, 1865, 1866 und 1867 nebst Belägen sind bis zum 15. Februar d. I. einzureichen.

Hanau den 3. Januar 1887.

Der Civil-Vorsitzende des Aushebungs Bezirkes Hanau.

I. V.: L. v. Deines.

Unter Bezugnahme auf die durch das Kreisblatt vom vorigen Jahre Nr. 65 und 173 ergangenen Verfügungen vom 12. März und 26. Juli 1886 werden die Herren Bürgermeister an umgehende Ein­sendung der Berichte über die Thätigkeit der Ortspolizei in Beziehung auf die strikte Beobachtung der Vorschriften des §. 4, 2 des Reichsge­setzes vom 3. Juli 1883 betr. Verbot der Versendung und Einfüh­rung bewurzelter Reben über die Grenze der Weinbaubezirke erinnert.

Hanau am 4. Januar 1887.

Der Königliche Landrath

_____________________________I. V.: B a a b e._______

^ k» F K s s ch K «.

DerR. u. St.-A." veröffentlicht die Allerhöchste Verordnung we­gen Einberufung der beiden Häuser des Landtages auf den 15. Januar dieses Jahres.

Berlm, 4. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern Nachmittag den Vortrag des Staats - Ministers v. Putt- kamer entgegen und arbeiteten sodann mit dem Staatssekretär Grafen Bismarck. Demnächst fand im Palais ein größeres Diner statt, zu wel­chem die hier anwesenden kommandirenden Generale und andere hohe Offiziere Einladungen erhalten hatten.

Am Schluß des Diners erhoben Sich Se. Majestät und sagten: Zum Abschieds, meine Herren, nachdem Ich die Freude gehabt habe, Sie in diesen Tagen um Mich zu sehen, trinke Ich auf das Wohl der Armee. Ich hoffe und weiß, daß die Armee immer das bleiben wird, was sie bisher war und jetzt ist, wenn sie weiter auch festhält an den drei Grund­säulen ihrer Tüchtigkeit: am Ehrgefühl, an der Tapferkeit und am Ge­horsam. In dieser Erwartung trinke Ich auf das Wohl der Armee. Sie lebe hoch!

Heute emfingen Se. Majestät den Polizei-Präsidenten und Se Ho­heit den Erbprinzen von Sachsen-Meiningen, nahmen militärische Meldun­gen entgegen und arbeiteten mit dem Obersten und Flügel-Adjutanten v. Brauchitsch, welcher den Chef des Militärkabinets vertrat.

Berlin, 4. Januar. Der Staatssekretär Dr. V. Stephan ver­öffentlicht im Amtsblatt des Reichspostamts folgende Ansprache:Die durch die Witterungsverhältnisse der letzten Tage vor dem Weihnachts­feste hervorgerufenen plötzlichen Verkehrshemmungen haben vielfach eine ganz ungewöhnliche Inanspruchnahme der Beamten und Unterbeamten im Post- und Telegraphendienstbetriebe zur Folge gehabt. Insbesondere haben die Bahnpostämter mit ihrem Begleitpersonal, von welchem ver­schiedene Beamte und Unterbeamte in Folge der Schneewehungen bis zu 72 Stunden ohne Unterbrechung haben unterwegs bleiben müssen, sodann die Packetsammelstellen, die Bahnhofs-Postämter an den Uebergangspunkten sowie die Packetabsertigungs-, Packetausgabe- und Packetbestell-Expeditionen bei den Ortspostanstalten großentheils mit Hindernissen von so außer­ordentlicher Art zu kämpfen gehabt, daß deren Ueberwindung nur durch ein hohes Maß von Umsicht, Kraft und Ausdauer hat erreicht werden können. Das nämliche gilt auch von dem Telegraphenbetriebe; diesem sind erhebliche Leistungen dadurch zugefallen, daß die Schwierigkeiten, welche dem Post- und Eisenbahnverkehr entgegentraten, eine bedeutende Ver­mehrung der telegraphischen Correspondenz veranlaßt haben und daß zeitweise der Nachrichtenverkehr sogar lediglich auf den elektrischen Be­förderungsweg angewiesen war. Ungeachtet der bedeutenden Anhäufung der telegraphischen Correspondenz, welche infolge dieser Verhältnisse namentlich an einer größern Zahl von Verkehrsknotenpunkten eingetreten war, ist es, wie ich mit Befriedigung wahrgenommen habe, der uner­müdlichen Ausdauer und hingebenden Anstrengung der Betriebsbeamten gelungen, den ungewöhnlich gesteigerten Anforderungen gerecht zu werden und den Verkehr mit Ordnung und Sicherheit bei Tag und bei Nacht zu bewältigen. Ich nehme hieraus gern Veranlassung, den sämmtlichen betheiligten Verkehrsbeamten sowie den Unterbeamten, Telegraphenboten und Landbriefträgein für die im Interesse des öffentlichen Dienstes auch im vorliegenden Falle bewiesene Berufstreue und opferwillige Hin­gebung meine besondere Anerkennung auszusprechen und der Genugthuung darüber Ausdruck zu geben, daß der alte gute Geist sich auch in dieser Krisis wiederum rühmlich bewährt hat. Berlin, 1. Januar 1887. v. Stephan."

Berlin, 3. Jan. DerRH. K." schreibt: Infolge des gemeldeten Rücktrittes des Regierungspräsidenten Wegner in Stettin werden dem­nächst drei Regierungspräsidien neu zu besetzen sein, nämlich in Cassel, Stettin und Sigmaringen. Für das Präsidium in Caffel sind bereits verschiedene Namen in der Presse genannt worden, ohne daß die bezüg­lichen Gerüchte Bestätigung gefunden hätten. An die Ernennung des Grafen Wilhelm Bismarck für Cassel ist überhaupt an maßgebender Stelle gar nicht gedacht worden; sollte derselbe wirklich zum Regierungs­präsidenten ernannt werden, so würde wohl die Stettiner Stelle eher als wahrscheinlich gelten können. Von der Versetzung des Präsidenten Studt von Königsberg nach Cassel ist in unterrichteten Kreisen allerdings die Rede gewesen; diese Kandidatur ist jedoch, wie es heißt, auf Wunsch des Genannten, aufgegeben worden. Neuerdings wird für Caffel in erster Reihe der Regierungspräsident Rothe in Danzig genannt, neben diesem