Einzelbild herunterladen
 

»rett:

Jährlich 9 Start. ♦eI6f.4K.5MHt. »iirtslMrüch

» Mari 96 Pf» 8#t «KlWärtige U^snnenten

Mit btm betteffen- »« P,ftau«chIa,. »i-«inj,lii« Stum­mer 10 Psg.

Hanauer Amme

BiBLJ niEK

?* IWttge

1« Wi.

Sie Stelt Zeile

Jugteich AmMchss Hvgcm für KtaSt- und Lcrnökveis ^anau.

Mer»«!tig-Z-tle »»fc.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

M. 1. Montag den 3. Januar 1887.

Die herzlichsten Glückwünsche zum neuen Dahre!

Itedacüon und Expedition desKanauer Anzeiger".

Gekanntmachünften Küniql. Landrathsamts.

Bekanntmachung.

Gemäß § 23 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 Amtsblatt Nr 46, S. 269 sowie der Jnstruition vom 16. Mai 1876, die Führung der Stammrolle betreffend (Amtsblatt S. 109) haben die Herren Ortsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen.

Alle Militärpflichtige vom Jahrgang 1867 und ältere, welchen eine endgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. I. bei dem Ortsvorstande, bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafen und Nachtheile, zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden.

Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Ver- hältniffen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zög­linge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stamm­rolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.

Die in das militärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-frei- willigen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den activen Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheines beim Unterzeichneten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu be­antragen.

Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem; «anderen Orte im deutschen Reiche einen dauernde» Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabriksherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meidung der im Gesetze ange­drohten Strafe.

Jeden angemeldeten Militärpflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herren Ortsvorstände auf die Bestimmung der pos. 8 des § 23 der Ersatz-Ordnung ausdrücklich aufmerksam zu machen.

Diese lautet:

Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.

In der Stammrolle sind nicht blos die ongemeldeten Militärpflich­tigen einzutragen, sondern auch alle sich im Orte aufhaltenden Militär­pflichtige zu ermitteln

In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs- Stamm­rollen werden die Herren Orts- und Gutsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.

Die Stammrollen der Jahrgänge 1864, 1865, 1866 und 1867 nebst Belägen sind bis zum 15 Februar d. J. einzureichen.

Hanau den 3. Januar 1887.

Der Civil-Vorsitzende des Aushebungs-Bezirkes Hanau.

I. V.: L. v. Deines.

Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Berech­tigung zum einjährig-freiwilligen Dienste, werden hierdurch wiederholt be­kannt gemacht.

Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgeiucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militairpflichtjahres zu erbringen.

Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der Prüfungs­Commission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist, spä­testens bis zum 1. Februar des ersten Militairpflichtjahres schriftlich zu melden. .

Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.

Das Gesuch um Zulaffung zur Prüfung muß für die Frühjahrs- prüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.

Hanau, am 3. Januar 1887.

Der Königliche Landrath.

M. 46. I. V.: L. v. Deines.

Entlaufen: Ein schwarzer Jagdhund mit rostbraunen Abzeichen, m. Geschl., gordonsetter Ra?e, auf den Namen «Marko" hörend; dem Wiederbringer eine gute Belohnung.

Gefunden: Ein kleines Messer. Ein seidenes Tüchelchen. Eine Cigarrenspitze. Ein Hundemaulkorb. Ein Regenschirm.

Hanau am 3. Januar 1887.

Aus Königl. Landrathsamt.

Zum neuen Jahre.

Zu ernsten Gedanken stimmte diesmal mehr wie je der Jahres­wechsel. Das geschiedene Jahr war so reich an gefahrdrohenden Er­scheinungen und an Beunruhigungen aller Art, daß es nicht Wunder nehmen kann, wenn man sich der Besorgniß hingibt, das neue Jahr werde zur Ausführung bringen und vollenden, was sich in dem alten zu entwickeln begonnen oder in die Erscheinung getreten ist. Es ist, als ob die Völkerschaften Europas in ihren Leidenschaften neu erwacht wäre» und die Harmonie der Interessen nicht finden können, in welcher allein die friedliche Arbeit gedeiht. Neben der Eifersucht der Nationalitäten, welche blindlings auf einen Zusammenstoß hinarbeitet, lastet mit immer größerer Schwere der Druck der wirthschaftlichen Krisis auf dem Völker- leben Europas. Hiermit gehen Hand in Hand die revolutionären Zuckungen des Socialismus, welche in diesem Jahre England, Holland, Belgien, Frankreich und selbst das in wirthschaftlicher Hinsicht ungleich günstiger gelegene Nordamerika heimgesucht haben und welche vielleicht nur die drohenden Vorboten weit ernsteren Unheils waren.

Die hierin liegenden Gefahren sollen nicht unterschätzt werden; ja es ist gut, an der Schwelle des neuen Jahres sich hiervon Rechenschaft zu geben und den Ernst der Zeiten zu begreifen. Aber ausschließlich zu trüben Gedanken haben wir Deutschen wahrlich keine Veranlassung. Das in seinen Fürsten und Stämmen einige Deutschland steht unter dem Scepter seines ruhmreichen Kaisers, dessen gewichtige Stimme im Rathe der Nationen Gehör findet und der selbst in der Brandung der wogenden Völkerleidenschaften mit kundiger Hand die Bahn der Friedens steuert. Sechzehn Jahre lang hat unser Kaiser das deutsche Reich an allen Klippen und Untiefen vorbeigeführt. Bisher ist es ihm und seinem ersten Berather noch stets gelungen, die Verwickelungen zu lösen und die Knoten zu entwirren, welche von den elementaren Gewalten der Völker- leidenschasten geschürzt waren. Deutschland trägt die über Europa ver­hängte wirthschaftliche Krisis leichter, nachdem eine vorsorgliche Politik die productiven Kräfte gestärkt und geschützt hat, und wenn die Gefahren des Socialismus bei uns auch nicht überwunden, so find doch seine Waffen stumpfer geworden, seitdem der Staat die Fürsorge für die arbeitenden Klaffen nicht nur auf seine Fahne geschrieben, sondern auch bereits wirksam bethätigt hat.

Und das Vergangene Heißt, mit Vertrauen Vorwärts zu schauen."

Aber die Geschicke der Menschen, auch der höchsten unter ihnen, sind in Gottes Hand. Sollten uns neue Prüfungen auferlegt werden, so haben wir nur den einen Wunsch zum neuen Jahre, daß Niemand in Deutschland sich dereinst anzuklagen habe, seine Pflicht und Schuldigkeit nicht voll und ganz gethan zu haben. Angesichts der ernsten Zeiten sollte es für uns an der Schwelle des neuen Jahres kein anderes Gelübde