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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 297.
Montag den 20. Dezember
1886.
AbonKements-Einladung.
Mit dem 1. Januar 1887 beginnt ein neues Abonnement auf den „Hanauer Anzeiger", zugleich amtliches Organ für Stabs- und Landkreis Hanau.
Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Cours- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, ferner Geschäfts- und Privat - Anzeigen. Das Unterhaltnngsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.
Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der „Hauaner Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.
Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.
Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung ab bis Anfang des Quartals unentgeldlich.
Die Expedition des Hanauer Anzeigers.
Bekanntmachungen Königl. LandrüthsLUlts.
Da der erste Weihnachtsfeiertag und der Neujahrstag in diesem Jahre auf den Sonnabend fallen, so werden hierdurch die Wochenmärkte in der Neustadt auf Freitag den 24. und Freitag den 31. Dezember er. und die Wochenmärkte in der Altstadt auf Donnerstag den 23. und Donnerstag den 30. Dezember cr. verlegt.
Hanau am 18. Dezember 1886.
Der Königliche Landrath
Gf. Bismarck.
Die mit der Erledigung meiner Verfügung vom 30. November cr., V. 7263, betreffend die Eintragung öffentlicher Wasserparzellen im Grundbuch, noch im Rückstand befindlichen Bürgermeister werden hiermit an schleunige Berichterstattung erinnert.
Hanau, am 18. Dezember 1886.
Der Königliche Landrath
V. 7851. Gf. Bismarck.
Dem Herrn Pfarrer He st ermann zu Kilianstädten ist die Lokal- schulinspektion daselbst übertragen worden.
Hanau, am 16. Dezember 1886.
Der Königliche Landrath
V. 7814. Gf. Bismarck.
Die nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen, den Schutz der Bäume rc. betreffend, werden hiermit zur allseitigen Nachachtung in Erinnerung gebracht:
§. 30 pos. 1 und 5 des Feld- rc. Polizeigesetzes vom 1. April 1880. Mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. wird bestraft, wer abgesehen von den Fällen des §. 304 des Str.-G.-B. stehende Bäume, Sträucher, Pflanzen oder Feldfrüchte, die zum Schutze von Bäumen dienenden Pfähle oder sonstigen Vorrichtungen beschädigt. Sind junge stehende Bäume, Fruchtoder Zierbäume oder Ziersträucher beschädigt, so darf die Geldstrafe nicht unter 10 Mk. betragen.
Verordnung vom 21. November 1827 (Ges.-S. S. 27) verordnet zu besserer Sicherstellung der Obst- und anderen Baumpflanzungen an den öffentlichen Wegen und Plätzen wider frevelhafte Beschädigungen
„daß der daran verübte Schaden dem Eigenthümer, falls der Frevel ohne Verzug bei dem Ortsvorstande oder der Gerichts
behörde zur Anzeige gebracht, der Thäter aber binnen den nächsten sechs Monaten nicht ausgemittelt sein würde, durch diejenige Stadt oder Gemeinde, in deren Feldmark sich die Bäume befinden, vergütet werden solle, vorbehaltlich aller Ansprüche an den demnächst etwa entdeckten Schuldigen."
R.-Polizei-Verordnung vom 4. Oktober 1883: Für die Zukunft sind alle absterbenden Obstbäume sofort nach deren Dürrewerden zu fällen und die trocken gewordenen Aeste an noch nicht abgestorbenen Bäumen sofort auszuschneiden. Beide, Bäume, wie Aeste, sind spätestens in dem dem Fällen der Bäume bezw. dem Entfernen der Aeste folgenden Winter zu verbrennen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Polizei - Verordnung unterliegen zufolge des §. 34 des Feld- und Forstpolizei-Gesetzes vom 1. April 1880 der daselbst vorgesehenen Strafe bis zu 150 Mark oder verhältnismäßiger Haft.
Hanau am 14. Dezember 1886.
Der Königliche Landrath
P. 6428. Gf. Bismarck.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises fordere ich aus, mit allem Eifer auf Beseitigung der Raupennester in ihren Bezirken hinzuwirken.
Es sind nicht allein die Gemeinde-Obstbaumanlagen zu säubern, sondern es müssen auch die Besitzer der in den Gärten und Flure« stehenden Obstbäume angewiesen werden, daß sie die Säuberung der Obstbäume und Hecken von den Raupennestern vornehmen. Dabei ist denselben bekannt zu geben, daß §. 368,2 des Strafgesetzbuches Jeden, welcher das gebotene Raupen unterläßt, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit entsprechender Haft bedroht.
Nicht blos die leicht erkennbaren weißen Gespinnste der Nestraupe sind mit den Spitzen der Aeste, woran sie kleben zu entfernen, sondern auch, soviel als möglich die steinharten Ringelraupen-Eier und die Wulste der Schwammraupe aufzusuchen. Letztere finden sich am unteren Theil der Stämme, die Ringe der Ringelraupe aber an jungen Schossen, wo nur ein geübtes Auge sie erkennt.
Etwaige Unterlassungsfälle sind mir anzuzeigen, damit ich Bestrafung eintreten lassen kann.
Hanau am 13. Dezember 1886.
Der Königliche Landrath
V. 7749. Gf. Bismarck.
TageSscha«.
P. Aus dem Reichstage. Berlin, 18. Dezember. Der Reichstag füllte die heutige Sitzung in der Hauptsache mit einer Ge- schästsordnungs-Debatte aus, in welcher es sich um die Festsetzung des Termins für die nächste Plenarsitzung handelte. Von der rechten Seite war beantragt, noch am nächsten Montag zur Förderung der Militärvorlage eine Plenarsitzung abzuhalten; im Uebrigen gingen auch die Vorschläge über den Zeitpunkt der ersten Sitzung nach N-ujahr auseinander. Im Wesentlichen aber drehte sich die Debatte um die Beurtheilung des gestern von der Militärcommission gefaßten Beschluffes, in die zweite Lesung der Vorlage erst nach Neujahr einzutreten. Dieser Beschluß wurde nämlich auf der einen Seite ebenso lebhaft vertheidigt, wie er auf der anderen Seite gemißbilligt wurde; auch der Staalssecretär des Innern sprach im Namen der verbündeten Regierungen sein Bedauern über diesen Beschluß aus. Nachdem dann inzwischen wenige Theile aus dem Etat des Reichsamts des Innern erledigt und namentlich die zur Förderung der Hochseefischerei geforderten 200,000 Mark bewilligt waren, wurde alsbald ein Vertagungsantrag angenommen. Als es aber zur Abstimmung über die Festsetzung der nächsten Plenarsitzung kommen sollte, wurde die Beschlußfähigkeit des Hauses angezweifelt und die erfolgende Auszählung ergab die Anwesenheit von nur 163 Mitgliedern. Demgemäß anberaumte der Präsident aus eigener Befugniß die nächste Plenarsitzung auf Dienstag, 4. Januar. (Fortsetzung der Berathung des Etats des Reichsamls des Innern.)