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Hamner Anzeiger.

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Nr. 294.

Donnerstag den 16. Dezember

1886.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Post- und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs.

Im Kursbureau des Reichspostamts wird gegenwärtig eine neue Post- und Eisenbahnkarte des deutschen Reichs in 20 Blättern (Maßstab 1 : 450,000) auf Grund der Generalstabskarten bearbeitet. Auf der neuen Karte werden sämmtliche Post- und Telegraphen-Anstalten, die Eisenbahnstationen, die bestehenden Postverbindungen und Eisenbahnlinien sowie alle Kunststraßen und diejenigen nicht kunstmäßig ausgebauten Landstraßen, welche jederzeit fahrbar sind, unter Angabe der Ent­fernungen zwischen den einzelnen in Betracht kommenden Orten, ent­halten sein.

Von der neuen Karte sind jetzt die Blätter III, IV, IX und XIV fertiggestellt.

Es umfaßt:

das Blatt III den nordöstlichen Theil von Mecklenburg und den nordwestlichen Theil von Pommern (von Rostock bis Colberg), das Blatt IV den nordöstlichen Theil von Pommern und den nordwestlichen Theil von Westpreußen (von Cöslin bis Elbing),

das Blatt IX den größten Theil der Provinz Posen nebst Theilen der angrenzenden Provinzen (von Glockau bis Marienwerder),

das Blatt XIV die Provinz Schlesien mit Ausnahme des nord­westlichen Theils.

Der Verlag der Karte ist, dem Berliner Lithographischen Institut von Julius Moser (Berlin W. Potsdamer Straße 110) übertragen, von welchem die Karte zum Preise von 2 Mk. für das unausgemahlte Blatt und von 2 Mk. 25 Pf. für jedes Blatt mit farbiger Angabe der Grenzen im Wege des Buchhandels zu beziehen ist.

Der Preis der ganzen Karte beträgt 35 Mk. für das unausge- malte und 40 Mk. für das ausgemalte Exemplar.

Die besonderen Kartenfelder, welche von einzelnen Gegenden wegen erheblicher Dichtigkeit der Verkehrsanstalten rc. in größerem Maßstabe angefertigt worden sind, werden den betreffenden Hauptblättern der Karte ohne Preiserhöhung beigegeben.

Berlin W., 10. Dezember 1886.

Der Staatssekretär des Reichs-Postamts.

von Stephan.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Die nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen, den Schutz der Bäume rc. betreffend, werden hiermit zur allseitigen Nachachtung in Er­innerung gebracht:

§. 30 pos. 1 und 5 des Feld- rc. Polizeigesetzes vom 1. April 1880. Mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. wird bestraft, wer abgesehen von den Fällen des §. 304 des Str.-G.-B. stehende Bäume, Sträucher, Pflan­zen oder Feldfrüchte, die zum Schutze von Bäumen dienenden Pfähle oder sonstigen Vorrichtungen beschädigt. Sind junge stehende Bäume, Frucht- oder Zierbäume oder Ziersträucher beschädigt, so darf die Geldstrafe nicht unter 10 Mk. betragen.

Verordnung vom 21. November 1827 (Ges.-S. S. 27) verordnet zu besserer Sicherstellung der Obst- und anderen Baumpflanzungen an den öffentlichen Wegen und Plätzen wider frevelhafte Beschädigungen

daß der daran verübte Schaden dem Eigenthümer, falls der Frevel ohne Verzug bei dem Ortsvorstande oder der Gerichts- bebörde zur Anzeige gebracht, der Thäter aber binnen den nächsten sechs Monaten nicht ausgemittelt sein würde, durch diejenige Stadt oder Gemeinde, in deren Feldmark sich die Bäume befinden, vergütet werden solle, vorbehaltlich aller An­sprüche an den demnächst etwa entdeckten Schuldigen."

Hanau am 14. Dezember 1886.

. Der Königliche Landrath

6428. Gf. Bismarck.

Tagesscha«.

Berlin, 15. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den General-Major v. Seebeck und arbeiteten mit dem Chef des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Rath v. Wilmowski.

Berlin, 15. Dezember. Kaiser Wilhelm hat das Gesuch der Neuguinea-Compagnie um Ertheilung eines kaiserlichen Schutzbriefes für den Theil der Salomonsinseln, welcher im Vertrage zwischen Deutschland und England vom 6. April 1885 dem deutschen Reiche zugesprochen worden ist, genehmigt.

Berlin, 15. Dezember. DieNat.-Ztg." bespricht die Ver­schleppung der Militärvorlage durch die Commission, welche nur die erste Lesung vor Weihnachten beenden wolle, und sagt dabei, sie stehe nicht an, auszusprechen, daß ein Abbruch der Commissionsarbeiten vor der end- giltigen Beschlußfassung über die Vorlage unter den obwaltenden Ver- Hältnissen einer Herausforderung des Landes und der Krone gleichkommen würde.

Berlin, 15. Dezbr. Das Kreuzer-Geschwader, zu welchem S. M. Kreuzer-KorvetteSophie", gestoßen, Geschwader-Chef Contre - Admiral Knorr, ist am 14. Dezember er. in Sansibar eingetroffen. S. M. KreuzerNautilus", Kommandant Kapitän-Lieutenant v. Hoven, beab­sichtigt am 16. Dezember cr. von Kobe nach Nagasaki in See zu gehen. S. M. KanonenbootWolf", Kommandant Kapitän-Lieutenant Jaeschke, ist am 14. Dezember in Canton eingetroffen.

Berlin, 14. Dezbr. (K. Z.) Die Vollzugs Commission für den Zollanschluß Hamburgs hat hier eine Reihe von Sitzungen abgehalten, um Festsetzungen für die nächste Zeit zu treffen. Vorläufig wird hier die Commission nicht wieder zusammentreten, sondern ihre fernere Thätigkeit in Hamburg oder an einzelnen Punkten der Anschlußlinie fortzusetzen ha­ben. Durch die seitens des Hamburger Senats erfolgte Ernennung des Senators Dr. Versmann zum Zweiten Bürgermeister in Hamburg für das nächste Jahr tritt bezüglich dessen Eigenschaft als Bevollmächtigter zum Bundesrathe keine Veränderung ein. Seit dem Bestehen des nord­deutschen Bundes waren als Hamburgische Bevollmächtigte zum Bundes­rathe ernannt: der nunmehrige Erste Bürgermeister Dr. Kirchenpaur, der Senator Dr. Schröder und Senator Dr. Versmann.

München, 15. Dezbr. Wie dieAllgemeine Zeitung" mittheilt, sandte der Prinz-Regent nach seiner Rückkehr von der Reise nach Berlin ein herzliches Telegramm an den Kaiser Wilhelm. Der Kaiser antwor­tete darauf:

Wie soll Ich Ihnen danken für Ihr so herzliches, freundliches Telegramm noch am heutigen Tage, nach Ihrer Rückkehr nach München? Sie haben Sich überzeugen können, wie freudig Ihr erstes Erscheinen nach Uebernahme der Regentschaft bei Uns begrüßt worden ist, wie die alten Erinnerungen eines siebenmonatlichen Zusammenlebens in der wichtigen, unvergeßlichen Kriegszeit Uns von Neuem einigten. Möge es immer so bleiben! Ihre herzlichen Worte, gesprochen zu Ihren Unterthanen im Reichstag, sind hoffentlich auf guten Boden gefallen.

Wilhelm."

Brüssel, 15. Dezember. In der heutigen Sitzung aller Aus- schüsse für die internationale wissenschaftliche und industrielle Ausstellung, welche 1888 in Brüssel projectirt ist, erklärte der Handelsminister, die Regierung wolle das Patronat über die Ausstellung übernehmen.

London, 14. Dez. Der Pforte sind durch die falschen Berichte Gadban Effendis große Unannehmlichkeiten und Enttäuschungen bereitet worden. Das türkische Rundschreiben vom 3. ds. ist von der Pforte erst verfaßt und abgesandt worden, nachdem Gadban ihr die falsche Versiche­rung gegeben hatte, die jetzige Regentschaft habe sich ihm gegenüber ver­pflichtet, zurückzutreten und darein zu willigen, daß der Sultan eine neue Regentschaft aus Mitgliedern der verschiedenen Parteien ernenne, worauf dann die alte Sobranje die Wahl des Fürsten von Mingrelien vollziehen werde. Die scharfe Zurückweisung des auf Grund dieses Berichtes ge­machten türkischen Vorschlages seitens des Regenten Stambulow, verbun­den mit der gleichzeitigen Verneinung desselben seitens Englands, wäh­rend sich auch Oesterreich und Italien ablehnend verhielten, hat der Pforte jetzt einen klaren Einblick in die Sachlage verschafft. Demgemäß soll nach hiesigen zuverlässigen Nachrichten aus Konstantinopel die Stellung Gadban Effendis in Sofia' vollständig erschüttert sein.