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Nr. 285.
Montag den 6. Dezember
1886.
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesehes vom 21. Oktober 1878.
Die Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund des §11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die Druckschrift:
Glossen zu Yves Guyot's und Sigismund Laeroix's „Die wahre Gestalt des Christenthums", (Etüde sur les doctrines sociales du christianisme). Nebst einem Anhang: Ueber die gegenwärtige und künftige Stellung der Frau.
Von A. Bebel.
Zweite Auflage.
Hottingen-Zürich. Verlag der Volksbuchhandlung. 1887
verboten.
Dresden, am 15. Oktober 1886.
Königlich sächsische Kreishauptmannschaft. von Koppenfels.
Auf Grund der §§ 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (R.-G.-BI. S. 351) wird hierdurch die hier erschienene Druckschrift: „Was wollen die So caldemokraten? Ein nicht gehaltener Vortrag von A. Godau. Verlag von A. Godau. Königsberg, Druck von Heinr. Thierbach Nachflgr. 1886", durch die unterzeichnete Landes- Polizeibehörde verboten.
Königsberg i. Pr., den 17. November 1886.
Der Königliche Regierungs-Präsident.
S t u d t.
Auf den Grund des § 11 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie wird verfügt:
Die Druckschrift mit der Ueberlchrist: „Den Junkern und Strebern" und der Unterschrist: „Die Wacht am Main" wird verboten.
Mannheim, den 19. November 1886.
Der Großherzoglich badische Landescommissär für die Kreise Mannheim, Heidelberg und Mosbach.
- Frech.
Auf Grund des § 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt:
„Was hat die ländliche Bevölkerung von der Socialdemokratie zu erwarten?",
welches beginnt: „Ueberall hört man" und schließt: „nicht mitmachen", ohne Unterschrist, gedruckt: Schweiz. Genossenschafts-Truckerei Hottingen- Zürich, nach § 11 des genannten Gesetzes von der unterzeichneten Landes- Polizeibehörde verboten ist.
Hamburg, den 23. November 1886.
Die Polizeibehörde.
Auf Grund der §§ 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein- Lefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist das Flugblatr: „Was hat die ländliche Bevölkerung von der Socialdemokratie zu erwarten? Schweiz. Genossenschafesdruckerei Hottingen-Zürich" unterm heutigen Tage von der unterzeichneten Landespnlizeibehörde verboten worden.
Schleswig, den 23. November 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, von Frank.
Adam Smith über den Segen einer starken Landesvertheidigung.
Für die, deutsche Manchesterpartei, welche gegenwärtig in Herrn Richter ihr politisches und in Herrn Bamberger ihr volkswirthschaftliches |
Haupt verehrt, war der Name des berühmten englischen Philosophen Adam Smith bekanntlich von jeher die Sturmsahne, mit der man gegen alle Maximen und Einrichtungen einer geordneten Regierungspolitik an- kämpfte.
In einem öffentlichen Blatte wurde kürzlich daran erinnert, daß es Adam Smith gar nicht eingefallen sei, in volkswirthschaftlicher Hinsicht das Evangelium des grossen Egoismus zu predigen, indem sein Buch über den „Nationalreichthum" nur einen Theil seines Systems bilde, während der andere Theil in seinem älteren Werke über „die sittlichen Empfindungen" zur Darstellung gekommen sei. In Folge dieser Thatsache verliere die Manchesterpartei das Recht, ihr volkswirthschaftliches Verhalten auf die Autorität von Adam Smith zu stützen; der große englische Schriftsteller sei vielmehr in Wirklichkeit ihr Gegner.
Wenn den Richter-Bamberger'schen Gefolgschaften in dieser Weise durch das tiefere Eingehen auf Adam Smith ein starker Stützpunkt für ihr volkswirthschaftliches Thun und,Lassen entzogen wurde, so kann ihnen das nämliche Schicksal hinsichtlich ihrer politischen Opposition bereitet werden, denn auch in der Behandlung des Militärwesens wird die geistige Autorität des berühmten Schotten gröblich mißbraucht. Während sich seine manchesterlichen Anhänger in England und Deutschland stets aus- zeichneten durch ihre Schwärmerei für den ewigen Frieden, sowie durch eine fanatische Abneigung gegen stehende Heere und gegen die behauptete Unproduktivität der großen Ausgaben für militärische Zwecke, empfiehlt gerade das angebliche Bibelwerk des Manchesterthums, der Smith'sche „Nationalreichthum" das direkte Gegentheil einer solchen Auffassung. Diese Thatsache ist keineswegs blos von theorethischer, sondern in hohem Grade auch von praktischer Bedeutung für die Schicksale der Völker. In England hat die Manchesterpartei, in falscher Auffassung des Adam Smith, häufig genug auf die staatlichen Machtverhältnisse einen absolut lähmenden Einfluß ausgeübt und dadurch politische und diplomatische Con- stellationen erzeugt, welche von einem wachsenden Bruchtheil des englischen Volkes gegenwärtig als ernste nationale Gefahren charakterisirt und bekämpft werden. In Deutschland war die fürstliche Macht zu stark für eine solche Entwickelung, aber an Versuchen hat es auch unsere Manchesterpartei nicht fehlen lassen, um unseren militärischen Einrichtungen den Schwindsuchtskeim einzuimpfen, und zwar ebenfalls als Consequenz einer Staatslehre, welche irrthümlich auf die günstige Autorität von Adam Smith zurückgeführt wird. Es ist kein Zufall, sondern ein logischer Zusammenhang, daß dieser Ansturm gegen unser Militärwesen im Anfang der sechziger Jahre, also zu einer Zeit, am mächtigsten in die Erscheinung trat, als auch volkswirthschastlich unsere Freihandelspartei auf dem Gipfelpunkt ihres wissenschaftlichen und öffentlichen Ansehens stand.
Wer die manchesterlichen Deklarationen gegen das „wirthschaftliche Unheil der unproduktiven Militärbudgets" mit den Lehren vergleicht, welche Adam Smith im fünften Buch seines „Nationalreichthums" über die Nothwendigkeit und den Segen einer starken Landesvertheidigung verkündet, wird kaum seinen Augen trauen. Bei Adam Smith kommen Sätze vor, wie die folgenden: „Landesvertheidigung ist wichtiger wie Reichthum" — „die Kriegskunst ist die vornehmste aller Künste" — „nur durch ein stehendes Heer läßt sich die Civilisation eines Landes auf die Dauer, oder auch nur auf beträchtliche Zeit vertheidigen." Adam Smith fällt es nicht ein, in einem stehenden Heere Gefahren zu erblicken, mit welchen seine angeblichen Jünger den Völkern eine politische Gänsehaut zu erregen pflegen. Er hält im Gegentheil die stehenden Heere für ein Bollwerk auch des inneren Frieden.
Sein militärisches Ideal ist: das ganze Volk in Waffen geübt und ein stehendes Heer, das ihm int Frieden zur Schule, int Krieg zum Rückhalt dient, also eine Militärverfassung wie sie Deutschland besitzt. Die allgemeine Wehrpflicht fordert A. Smith nicht blos um der Londesver- theidigung willen, sondern auch um jene Art von Seelenkrankheit und Entmannung zu verhindern, die in der Feigheit liegt und welche er moralisch für ebenso gefährlich hält, als der Aussatz oder ähnliche ekelhafte Leiden körperlich gefährlich seien.
T C g s s s ch ü tu
Berlin, 4. Dezbr Der „R. u. St.-A." veröffentlicht einen Erlaß des Kaisers an den Kultusminister, wodurch den Rektoren der staatlichen