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Nr. 277.

Freitag den 26. November

1886.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Gefunden: Ein katholisches Gesangbuch. Ein kath. Katechis­mus mit der InschriftCarl Keller". Ein Militairpaß für Adam Bey er aus Wittgenborn.

Hanau am 26. November 1886.

Aus Königl. Landrathsamt.

Die Eröffnung des Reichstags.

Berlin, 25. Novbr. Heute Mittag 12 Uhr eröffnete der Staats­minister, Staatssekretär des Innern, v. Boetticher, im Auftrag Sr. Ma­jestät des Kaisers, den Reichstag mit folgender Thronrede:

Geehrte Herren!

Se. Majestät der Kaiser haben mich zu beauftragen geruht, den Reichstag im Namen der verbündeten Regierungen zu eröffnen.

Die wichtigste Aufgabe, welche den Reichstag beschäftigen wird, ist die Mitwirkung bei der ferneren Sicherstellung der Wehrkraft des Reichs.

Durch das Gesetz vom 6. Mai 1880 ist die Friedenspräsenzstärke des Heeres bis zum 31. März 1888 festgestellt worden. Der Bestand unseres Heerwesens bedarf daher der Erneuerung seiner gesetzlichen Grund­lage. In der Armee liegt die Gewähr für den dauernden Schutz der Güter des Friedens, und wenn auch die Politik des Reichs fortgesetzt eine friedliche ist, so darf Deutschland doch im Hinblick auf die Entwickelung der Heeres-Einrichtungen unserer Nachbarstaaten auf eine Erhöhung seiner Wehrkraft und insbesondere der gegenwärtigen Friedenspräsenzstärke nicht länger verzichten. Es wird Ihnen eine Gesetzvorlage zugehen, nach wel­cher diese Heeresverstärkung bereits mit dem Beginn des neuen Etatsjah- res eintreten soll. Se. Majestät der Kaiser hegt in Uebereinstimmung mit den verbündeten Regierungen die Zuversicht, daß die Nothwendigkeit dieser im Interesse unserer nationalen Sicherheit unabweislichen Forderung auch von der Gesammtheit des deutschen Volks und seiner Vertreter mit voller Entschiedenheit anerkannt werden wird.

Eine zweite Vorlage, welche Sie beschäftigen wird, betrifft die Für­sorge für die Wittwen und Waisen der Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine. Das Bedürfniß dieser Fürsorge ist bereits früher anerkannt worden. Die verbündeten Regierungen glauben nunmehr auf das Zustandekommen dieses Gesetzes um so sicherer rechnen zu dür­fen, als die neue Vorlage den hinsichtlich einzelner Modalitäten im Reichs­tage geäußerten Wünschen wesentlich entgegenkommt.

Bei der Bemeffung^der durch diese Vorlagen bedingten Mehrkosten, wie des im Reichshaushalts - Etat veranschlagten Ausgabe- Erfordernisses überhaupt sind die Rücksichten auf die finanzielle Lage nicht außer Acht gelassen. Gleichwohl wird sich eine Erhöhung der Matrikularbeiträge und der im Wege des Kredits bereit zu stellenden Mittel nicht vermeiden laffen. Neben der durch die Verstärkung unserer Wehrkraft zu Wasser und zu Lande gebotenen Vermehrung der Ausgaben und den auf rechtlicher Ver­pflichtung beruhenden Mehraufwendungen auf dem Gebiete der Reichs­schuld und des Pensionswesens, bedarf ein bedeutender Ausfall an Zucker­steuer aus dem Vorjahre der Deckung.

Unter diesen Umständen dauert das dem Reichstage wieder­holt dargelegte Bedürfniß einer anderweiten Bertheilung der Lasten durch Vermehrung der indirekten Steuern nicht nur fort, sondern dasselbe wird in Folge der Erhöhung der Matrikularumlagen noch dringlicher em­pfunden werden als bisher. Gleichwohl haben die verbündeten Regie­rungen aus den vom Reichstage über ihre bisherigen Steuervorlagen ab­gegebenen Voten den Eindruck gewinnen müssen, daß ihre einstimmige Ueberzeugung von der Nothwendigkeit einer Aenderung in der Art der Beschaffung des öffentlichen Geldbedarfs von der Mehrheit der Bevölke­rung und der Vertretung derselben zur Zeit nicht in dem Maße getheilt wird, daß übereinstimmende Beschlüsse der beiden gesetzgebenden Körper­schaften des Reichs mit mehr Wahrscheinlichkeit wie im Vorjahre in Aus­sicht genommen werden könnten.

In der Erwägung, daß die Regierungen kein anderes Interesse haben, als das der Nation, verzichtet Se. Majestät der Kaiser darauf, die eigene Ueberzeugung von der Nothwendigkeit der bisher vergebens erstrebten Steuerreform von Neuem zur Geltung zu bringen, so lange das Bedürf­niß nicht auch im Volke zur Anerkennung gelangt sein und bei den Wah­len seinen Ausdruck gefunden haben wird.

Die Wetterführung der auf Grund der Allerhöchsten Botschaft vom 17. November 1881 in Angriff genommenen sozialpolitischen Gesetzgebung liegt Sr. Majestät dem Kaiser und Seinen hohen Bundesgenossen unab­lässig am Herzen. Mögen auch einzelne Bestimmungen der über die Kranken- und Unfallversicherung erlassenen Gesetze verbefferungsfähig sein, so darf doch mit Genugthuung anerkannt werden, daß die Wege, welche das Deutsche Reich auf diesem Gebiete, anderen Staaten voran, zuerst beschnitten hat, sich als gangbar erweisen, und daß die neuen Einrichtun­gen im Allgemeinen sich bewähren. Die nächste Aufgabe für die Ent­wickelung dieser Einrichtungen besteht darin, die Wohlthaten der Unfall­versicherung auf weitere Kreise der arbeitenden Bevölkerung zu erstrecken. Zu diesem Zweck werden Ihnen zwei Gesetzentwürfe vorgelegt werden. Der eine regelt die Unfallversicherung für die Seeleute, der andere für die bei Bauten beschäftigten Arbeiter, soweit dieselben von der bisherigen Gesetzgebung noch nicht erfaßt worden sind. Erst wenn die Unfallversiche­rung der Arbeiter hierdurch in einem weiteren erheblichen Maße der Durchführung näher gebracht sein wird, kann dazu übergegangen werden, auf der Grundlage der neugeschaffenen Organisationen den arbeitenden Klassen ein entsprechendes Maß der Fürsorge auch für den Fall des Al­ters und der Invalidität zuzuwenden. Zur Erreichung dieses Zieles aber werden Aufwendungen aus Reichsmitteln erforderlich werden, welche bei unserer derzeitigen Steuergesetzgebung nicht verfügbar sind.

In voller Würdigung der Bedeutung des Handwerkerstandes für die allgemeine soziale Wohlfahrt find die verbündeten Regierungen mit Interesse den Bestrebungen gefolgt, durch welche das deutsche Handwerk seine korporativen Verbände zu stärken und seine wirthschaftliche Lage zu heben trachtet. Ueber die Wege, welche die Gesetzgebung in dieser Rich­tung einzuschlagen hat schweben Erwägungen, welche zur Zeit noch nicht zum Abschlüsse gelangt sind, welche aber die Aussicht eröffnen, daß es gelingen werde, zu einem den berechtigten Interessen dieses Standes ent­sprechenden Ergebniß zu kommen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Revision des Servistarifs und der Klasseneintheilung der Orte ist in der letzten Session des Reichstages nicht mehr zum Abschluß gekommen. Die darauf bezügliche Vorlage wird Ihnen daher aufs neue zur Beschlußfassung zugehen.

Auch der in der vorigen Session nicht zur endgültigen Berathung gelangte Gesetzentwurf über die Errichtung eines Seminars für orientalische Sprachen wird alsbald wieder eingebracht werden.

Der Reichstyg hat seinen auf Ermäßigung der Gerichtsgebühren und eine Revision der Gebührenordnung für Rechtsanwälte gerichteten Wünschen wiederholt Ausdruck gegeben. Die angestellten Ermittelungen haben, abgesehen von einzelnen Bestimmungen des Gerichtskosten-Gesetzes über die Werthfestsetzung, das Bedürfniß einer Aenderung der bestehenden Gerichtskostensätze nicht erkennen lassen. Dagegen theilen die verbündeten Re­gierungen die Ansicht, daß die Gebührenordnung für Rechtsanwälte ohne Beein­trächtigung der berechtigten Interessen dieses Standes in einigen Ansätzen eine Ermäßigung erfahren kann. Es wird Ihnen daher ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden.

Die Beziehungen des deutschen Reichs zu allen auswärtigen Staaten sind freundlich und befriedigend. Die Politik Sr. Majestät des Kaisers ist unausgesetzt dahin gerichtet, nicht nur dem deutschen Volke die Seg­nungen des Friedens zu bewahren, sondern auch für die Erhaltung der Einigkeit aller Mächte den Einfluß im Rathe Europas zu verwerthen, welcher der deutschen Politik aus ihrer bewährten Friedensliebe, aus dem durch diese erlangten Vertrauen anderer Regierungen, aus dem Mangel eigener Interessen an schwebenden Fragen und insbesondere aus der engen Freund­schaft erwächst, welche Se. Majestät den Kaiser mit den beiden benach­barten Kaiserhöfen verbindet.

Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät, des Kaisers erkläre ich im Namen der verbündeten Regierungen den Reichstag für eröffnet.

Nach Verlesung der Rede brächte der Präsident der vorigen Session des Reichstages, Abg. v. Wedell-Piesdorf, auf Se. Majestät den Kaiser ein Hoch aus, in welches die Versammlung dreimal lebhaft einstimmte.

T K g e s s ch £ u.

P. Aus dem Reichstage. Ber-lin, 26. November. Der Reichstag hielt die erste Sitzung der Session heute Nachmittag.