ALonnernentS-
Preitz:
Jährlich 9 Mari- Halbj. 4M. SOLfg.
Vierteljährlich L Marl 2u ^g.
Für aufrisärtig-e Abonnenten mit dem betreffen« d.n Posraufschlag. Lrc einzelne ik..mix u.er iv >4jiy.
-haimntl An^cißtr.
Zugleich Amltiches Organ für SLaöt- nnö Landkreis Kanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Snfetflenfr
PrrlS:
Die ifbaltige Sarmondzeile »d. beten Raum
10 Pfg.
Die «sp-lt. Seite 80 Psg.
Die Sfpaltigegeile
30 W
Nr. 266.
Samstag den 13. November;
1886.
Amtliches.
Bekanntmachung. Postpacketdienst mit den Straits Settlements, mit Hongkong und verschiedenen chinesischen Plätzen, ferner mit Apia (Samoa-Jnseln) und Tongatabu (Tonga-Inseln).
Mittels der deutschen Postdampfer können fortan Postpackete im Gewichte bis zu 3 kg nach den Straits Settlements und Hongkong, sowie über Hongkong nach Amoy, Canton, Foo-Chow (Futschau), Hankow, Hoihow (Kiung-Schow), Ningpo, Shanghai und Swatow, ferner Postpackete im Gewichte bis zu 5 kg nach Apia (Samo-Jnseln) und Tongatabu (Tonga-Inseln) versandt werden.
Das vom Absender im Voraus zu entrichtende Porto beträgt für ein Packet im vorgedachten Gewicht:
nach den Straits Settlements . . 3 Mk. 80 Pf.
„ Hongkong und Shanghai . . 3 „ 40 „
„ Amoy, Canton, Foo-Chow (Futschau),
Hankow, Hoihow (Kiung-Schow) Ningpo und Swatow . . . . 3 „ 60 „
„ Apia und Tongatabu . . . 3 „ 20 „
Bei Packeten nach Apia und Tongatabu ist eine Werthangabe bis zu 400 Mk. zulässig. Im Falle der Werthangabe tritt dem Porto eine Versicherungsgebühr von 16 Pf. für je 160 Mk. hinzu.
Ueber die näheren Versendungsbedingungen ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Berlin W., 26. Oktober 1886.
Der Staatssecretair des Reichs-Postamts.
______________v. Stephan._____________
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Das Kommando der Großherzoglich Hessischen 25. Division hat dem Herrn Regierungs-Präsidenten für die so freundliche Aufnahme der Truppen im Land- und Stadtkreise Hanau während der diesjährigen Herbstübungen seinen wärmsten Dank ausgesprochen.
Im Auftrage des letzteren bringe ich dies hierdurch den Gemeinden und Quartiergebern zur Kenntniß.
Hanau am 10. November 1886.
Der Königliche Landrath
M. 5179. Gf. Bismarck.
Verloren: 20 Mark in Coupons und Kleingeld. Eine Vor- stecknadel. Ein Portemonnaie mit ca. 4—5 Mk. nebst Postquittung.
Gefunden: Ein schwarzer Kinderhandschuh (rechter). Ein schwarzer Hut. Eine Knabenmütze. Eine schwarze Schürze. Eine schwarze wollene Kaputze. Eine Denkmünze von 1870/71.
Zugelaufen: Eine Gans.
Hanau am 13. November 1886.
Aus Königl. Landrathsamt.
f Gewerbliche Verhältnisse in Oesterreich.
Das Institut der Gewerbeinspectoren, welches demjenigen der deutschen Fabrikinkpectoren entspricht, ist seit dem Jahre 1883 auch in Oesterreich eingeführt worden. Dieselben haben vor Kurzem über ihre Thätigkeit m den Jahren 1884 und 1885 Bericht erstattet und hierüber enthalten die Schmoller'schen Jahrbücher in ihrem Octoberheft eine zusammenfassende Betrachtung, welche uns einen werthvollen Einblick in die gewerblichen Verhältnisse Oesterreichs gestattet.
Die Gewerbeinspectoren sind im Allgemeinen mit ihren bisherigen Erfahrungen zufrieden und erkennen an, daß ihre Thätigkeit in den Krepen der Arbeitgeber wie Arbeitnehmer im Allgemeinen Verständniß und Entgegenkommen gefunden hat. Sie haben in vielen Fällen mit iiirfL "^nMelnd gewirkt, Schutzvorkehrungen errichtet und gewisse Uebelstapde in den Fabriken beseitigt. Auch ihre Urtheile über die Lage oer Arbetter sind im Ganzen günstig; namentlich ist die Lage der Arbeiter in den Alpenländern, Tirol, Steiermark, Kärnthen u. s. w., wo das Verhältniß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zumeist noch einen patriarchalischen Charakter trägt, eine erfreuliche. Arbeiter, welche zehn,
zwanzig, dreißig und mitunter fünfzig Jahre lang in demselben Etablissement bedienstet sind, sind dort durchaus keine seltene Erscheinung.
Aber die Gewerbeinspectoren haben anderseits auch einen Einblick in Verhältnisse gethaü, welche man kaum für möglich gehalten hätte: Mähren, Galizien und die Bukowina stehen in dieser Beziehung weit unter West-Oesterreich.
In Brünn stieß der Gewerbeinspector bei vielen Fabrikbesitzern in seiner beaufsichtigenden Thätigkeit auf mannigfachen Widerstand. Arbeiter, die er vernommen hatte, wurden später entlassen. Die Bestimmungen des Gesetzes wurden ebenso wie die Anordnungen des Jnspectors seitens der Unternehmer unberücksichtigt gelassen. Die Gegend von Brünn bildet — wie es in Schmoller's Jahrbüchern heißt — die Hochburg des „kapitalistischen" Geistes in Oesterreich und die dortigen Industrie- verhältnisse lassen in socialpolitischer Hinsicht so manches zu wünschen und zu thun übrig.
Viel ungünstiger liegen die Verhältnisse noch in Galizien. Die Unternehmer suchten den Gewerbeinspector auf jede Weise hinter's Licht zu führen — weder über die Zahl der Arbeiter, noch über die Löhne konnte er zuverlässige Auskunft erhalten. Am schlimmsten ist es mit einer Kategorie von Unternehmern bestellt, welche als Nomaden in der Industrie bezeichnet werden können: es sind dies Leute, welche entweder eine industrielle Anlage für eine beschränkte Dauer von Jahren pachten, oder die eine solche nur für eine bestimmte Frist — z. B. ein Sägewerk nur zur Verarbeitung des in einem Forste gefällten Holzes — errichten. Am häufigsten sind diese Industriellen in der Holz-, Erdöl- und Erdwachsindustrie vertreten. Diese haben keinen anderen Zweck, als möglichst viel Nutzen von ihrem Kapitale zu ziehen und thun selbstverständlich nichts zum Besten der Arbeiter. Höchst traurig ist namentlich die Lage der Arbeiter in den Erdwachs- und Erdölgruben in Boryslaw und Wolänka. Dort werden die Arbeiter von den sogen. Kassirern in einer Weise ausgebeutet, daß sie nichts erübrigen können: sie müssen den ganzen Lohn für Kost, Getränke und Lagerstätte an ven Kassirer bezahlen und bleiben dabei noch immer gewisse Beträge schuldig, so daß sie sich weder kleiden noch von dem Sklavenjoche freimachen können. Unter einem solchen Drucke leiden die Arbeiter in jeder Beziehung, sie werden schlecht genährt, sind während der Arbeit Gefahren aller Art und wegen der schlechten Lebensweise allen möglichen Krankheiten ausgesetzt und ist die Entsittlichung unter denselben eine allgemeine. Der betreffende Gewerbeinspector schreibt wörtlich: „Man braucht nur einen Blick in eine Arbeiterherberge zu werfen, wo in einer beengten Stube manchmal 60 bis 70 Personen ohne Unterschied des Geschlechts Leib an Leib im größten Schmutze ganz angekleidet so eng aneinander liegen, daß sie sich nicht von einer Seite auf die andere wenden können: so kann man den materiellen und sittlichen Verfall der Boryslawer Arbeiter (die an anderer Stelle als „Petroleumfklaven" bezeichnet werden) so recht ermessen. Ob ein Arbeiter den Hals bricht oder irgendwo elend verschmachtet, bleibt sich dort ganz gleich; es finden sich immer Unglückliche, welche an seine Stelle treten. Daß von einer Meldung der Arbeiter, von Arbeiterverzeichnissen, Arbeitsbüchern, Krankenkassen und sonstigen Einrichtungen, die das humane Gesetz zum Wohle der Arbeiter vorschreibt, hier keine Rede ist, und daß die diesfälligen gesetzlichen Anordnungen ganz außer Acht gelassen werden, versteht sich von selbst." Aehnlich, wenn auch in geringerem Maße sind die Verhältnisse in der Bukowina. Die Unternehmer sind meist schlaue Speculanten in des Wortes nicht eben bester Bedeutung, die ihr Ziel rücksichtslos verfolgen und Alles ausnutzen, was ihren Vortheil fördert.
Es geht hieraus hervor, daß noch viel zu thun übrig bleibt, bis in diesen Gegenden sich die gewerblichen und socialen Verhältnisse gebessert haben. Eine eigentliche Fabrik- und Arbeiterschutzgesetzgebung besitzt Oesterreich erst seit dem Jahre 1885 (8. März), wo ein Theil der bisherigen, ganz von manchesterlichem Geiste durchwehten Gewerbeordnung vom 20. December 1859, worin das Verhältniß zwischen Arbeitgeber und Hilfsarbeitern ausdrücklich als ein ausschließlich civilrechtliches und vertragsmäßiges bezeichnet war, aufgehoben und Bestimmungen über den Schutz der Arbeiter eingeführt wurden. Die gewerblichen Verhältnisse in Galizien haben sich in dem zum Theil zurückgebliebenen Lande nach dem Grundsatz der manchesterlichen Freiheit entwickelt, ein sprechender Beweis für die traurigen Folgen jenes Grundsatzes. Mit der jetzt auch in