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Jugkeich Amtliches Kvgan für Ktcröt- und Lcrnökveis Kcrncru.
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Nr. 265.
Freitag den 12. November
1886.
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wurde heute von der unterzeichneten Landes-Polizeibehörde verboten
das Flugblatt mit der Ueberschrift:
„Arbeiter! Bürger!"
und beginnend mit den Worten:
„Nun schon 8 Jahren versucht eine wüthende Reaktion rc. rc.", Druck der Vereinsdruckerei Hottingen-Zürich.
Ellwangen den 29. Oktober 1886.
Königlich württembergische Regierung des Jagstkreises. von Lamparter.
Mit Entschließung vom Heutigen haben wir auf Grund des §. 11 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten: die im Verlagsmagazin (I. Schabelitz) Zürich 1886 erschienene Druckschrift von Otto Spielberg: Das Menschenideal und seine Erfüllung.
Ansbach den 31. Oktober 1886.
Königliche Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern.
Freiherr von Herman, Königlicher Regierungs-Präsident.
Das von der Königlich preußischer Regierung zu Schleswig unter dem 19. August 1886 erlassene Verbot des Flugblatts mit der Ueberschrift :
„An die Reichstagswähler des Herzogthums Lauenburg" ist durch Entscheidung der Reichs-Kommission vom heutigen Tage aufgehoben worden.
Berlin den 29. Oktober 1886.
Die Reichs-Kommission. Herrfurth.
Das von dem Grobherzoglichen Kreisamt zu Offenbach unter dem 27. Juli 1886 erlassene Verbot
der Nummer 172 vom 25. Juli 1886 des „Offenbacher Tageblattes, Organ für öffentliches Leben, lokale und provinzielle Angelegenheiten", ist durch Entscheidung der Reichs-Kommission vom heutigen Tage jedoch unter Aufrechthaltung des Verbots der Nr. 89 des Jahrgangs 1886, sowie des ferneren Erscheinens der gedachten Zeitschrift, aufgehoben worden.
Berlin den 29. Oktober 1886.
Die Reichs-Kommission. Herrfurth.
Das von dem Großherzoglich hessischen Kreisamt zu Offenbach unter dem 3. August 1886 erlassene Verbot
der Nummer 1 und des ferneren Erscheinens des „Offenbacher Lokal- Anzeigers, Anzeige- und Lokal-Ausgabe des Offenbacher Sonntagsblatts",
ist durch Entscheidung der Reichs-Kommission vom heutigen Tage aufgehoben worden.
Berlin den 29. Oktober 1886,
Die Reichs-Kommission. Herrfurth.
Das von dem Großherzoglich hessischen Kreisamt zu Offenbach unter dem 14. August d. J. erlassene Verbot
der Nummer 1 und des ferneren Erscheinens des „Offenbacher Abendblatts"
ist durch Entscheidung der Reichs-Kommission vom heutigen Tage aufgehoben worden.
Berlin den 29. Oktober 1886.
Die Reichs-Kommission. Herrfurth.
Bekanntmachung. Postpacketdienst mit den Straits Settlements, mit Hongkong und verschiedenen chinesischen Plätzen, ferner mit Apia (Samoa-Jnseln) und Tongatabu (Tonga-Inseln).
Mittels der deutschen Postdampfer können fortan Postpackete im
Gewichte bis zu 3 kg nach den Straits Settlements und Hongkong, sowie über Hongkong nach Amoy, Canton, Foo Chow (Futschau), Hankow, Hoihow (Kiung-Schow), Ningpo, Shanghai und Swatow, ferner Postpackete im Gewichte bis zu 5 kg nach Apia (Samo-Jnseln) und Tongatabu (Tonga-Inseln) versandt werden.
Das vom Absender im Voraus zu entrichtende Porto beträgt für ein Packet im vorgedachten Gewicht:
nach den Straits Settlements . . 3 Mk. 80 Pf.
„ Hongkong und Shanghai . . 3 „ 40 „
„ Amoy, Canton, Foo-Chow (Futschau),
Hankow, Hoihow (Kiung-Schow) Ningpo und Swatow . . . . 3 „ 60 „
„ Apia und Tongatabu . . . 3 „ 20 „
Bei Pasteten nach Apia und Tongatabu ist eine Werthangabe bis zu 400 Mk. zulässig. Im Falle der Werthangabe tritt dem Porto eine Versicherungsgebühr von 16 Pf. für je 160 Mk. hinzu.
Ueber die näheren Versendungsbedingungen ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Berlin W., 26. Oktober 1886.
Der Staatssecretair des Reichs-Postamts.
______________v. Stephan.______________
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Johann Friedrich Dückhardt von Langendiebach, z. Zt. in Providetlzia, hat um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen- Verbande für sich nebst Ehefrau und drei unmündige Kinder: Pauline Katharina Maria, Johannes Friedrich Richard und August Wilhelm Dückhardt nachgesucht.
Hanau, am 9. November 1886.
Der Königliche Landrath
V. 6953. Gf. Bismarck.
Der für die Gemeinde Oberissigheim zum Sachverständigen zur mikroskopischen Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen bestellte Ackermann Heinrich Schäfer II. ist in dieser Eigenschaft von mir bestätigt und verpflichtet worden.
Hanau am 9. November 1886.
Der Königliche Landrath
A. 1504._________________Gf. Bismarck. _______________
Diejenigen Herren Aerzte, welche im laufenden Jahre Impfungen vorgenommen haben, werden unter Hinweis auf § 20 des Reglements zur Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes ersucht, die Listen baldmöglichst hierher einzureichen.
Hanau am 8. November 1886.
Der Oberbürgermeister Rauch.
t Ein freisinniges Bekenntniß.
Wenn die Freisinnigen sich im Parlament stets ablehnend verhalten haben, wenn sie mit ebensolcher Consequenz alle neuen Steuervorschläge bekämpften, wie gegen erhöhte Ausgaben namentlich für militärische Zwecke protestirten, so mußte man annehmen, daß sie aufs Tiefste von der Schädlichkeit aller jener Forderungen überzeugt waren: wurden dieselben doch stets auf reactionäre Grundsätze zurückgeführt und als mit den wahren Grundsätzen der Freiheit und Freisinnigkeit im Widerspruch stehend ausgegeben. Daraus entwickelte sich bei den anderen Parteien der feststehende Eindruck, daß die Freisinnigen nur verneinen, nichts Positives schaffen könnten.
Ein hervorragender Führer der Freisinnigen, Herr v. Stauffenberg, aus Bayern, dem man sogar bei der Vereinigung der Fortschrittler und Eecessionisten den Ehrenplatz des ersten Führers — wenigstens dem Namen und der Form nach — eingeräumt hat, hat jüngst in Fürth eine politische Rede gehalten, worin er der Auffassung von der nur verneinenden, nichts Positives herbeiführenden Haltung seiner Partei ent- gegenzutreten sucht. Thatsächlich beweist er darin aber das gerade Gegentheil von dem, was er beabsichtigt, und überdies geht aus seinen Darlegungen mit zwingender Nothwendigkeit hervor, daß es keineswegs