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Nr. 256.
Dienstag den 2. November
1886.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts. Bekanntmachung.
Die diesjährigen Herbst-Controlversammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt:
In Windecken auf dem Schloßberg am 8. November 188 6, Vormittags 8V2 Uhr, und zwar für die Orte: Windecken, Eichen, Erbstadt, Marköbel, Ostheim, Oberdorfelden, Kilianstädten, Niederissigheim, Roßdorf und Gutsbezirk Baiersröderhof.
In Bischofsheim auf dem Kirch- und Schulplatze in der Hinter- gaffe am 8. November 1886, Vormittags 11 Uhr, für die Orte: Fechenheim, Gronau, Niederdorfelden, Wachenbuchen, Gutsbezirke Dottenfelderhof und Gronauerhof, Bergen, Enkheim, Bischofsheim, Hochstadt, Dörnigheim.
In Langenselbold auf dem Kirchplatz am 9. November 1 886, Vormittags 9 Uhr, für die Orte: Langenselbold, Hütten- gesäß, Langendiebach, Neuwiedermus, Ravolzhausen, Rückingen, Ober- issigheim, Rüdigheim und Gutsbezirk Rüdigheimerhof.
In Hanau - Paradeplatz, Zeughaus — am 1 0. November 188 6, Vormittags 9 Uhr, für die Orte: Kesselstadt, Oberroden- bach, Niederrodenbach, Großauheim, Großkrotzenburg, Mittelbuchen, Bruch- köbel, Gutsbezirke Wolfgang, Pulverfabrik, Philippsruhe und Fasanerie, Wilhelmsbad, Wilhelmsbaderhof, Kinzigheimerhof und Neuhof.
In Hanau — wie vor — am 1 0. November 1886, Vormittags 10 Uhr für die Stadt Hanau und zwar die Jahrgänge 1879, 1880, 1881,
In Hanau — wie vor — am 1 0. November 1886, Vormittags 1 P/2 Uhr für die Stadt Hanau und zwar die Jahrgänge 1882, 1883, 1884, 1885, 1886.
Es wird dies mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu den Herbst- Control-Versammlungen sämmtliche Reservisten und Dispositions-Urlauber sowie die Landwehrleute, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1874 und diejenigen Mannschaften der Marine, welche in der Zeit vom 1. Oktober 1874 bis 31. März 1875 eingetreten sind und die zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen zu erscheinen haben.
Der Militär-Paß und das Führungsattest sind mit zur Stelle zu bringen.
Dispositionen von den Controlversammlungen können eintreten und müffen darauf bezügliche Gesuche, welche von der Ortsbehörde beglaubigt sein müssen, spätestens 3 Tage vor der betreffenden Controlversammlung an den Bezirksfeldwebel in Hanau gerichtet werden.
Es wird noch ganz besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Einberufung zu den Controlversammlungen nicht mehr, wie früher, durch Gestellungs-Ordres, sondern nur durch öffentliche Aufforderung geschieht.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung wiederholt auf ortsübliche Weise bekannt zu machen.
Frankfurt a M., im Oktober 1886.
Der Bezirks-Kommandeur Goltz, Oberstlieutenant z. D.
Die Herren Bürgermeister werden darauf hingewiesen, daß die ihnen durch die Bezirks-Compagnie zugehenden Plakate über die Controlversammlung in den Ortschaften an zweckmäßigen besonders ins Auge fallenden Stellen anzubringen sind.
Hanau den 9. Oktober 1886.
M. 4809.
Der Königliche Landrath.
I. V. B a a b e.
Den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern des Kreises habe rch heute das für die
r r r Klassensteuer-Veranlagung pro 1887/88 erforderliche Formularpapiere zu den Klaffensteuerrollen und der Ein- kommens-Nachweisung geheftet und mit blauem Umschläge versehen, sowie die bei Aufstellung der neuen Einkommens-Nachweisung zu benutzende Einkommens-Nachweisung des Vorjahrs zugesandt.
Die Aufnahme des Personenstandes, mit welcher das Veranlagungsgeschäft beginnt, hat ausnahmslos am 13. November stattzu- finden. Hierfür, sowie für die nachfolgende Einschätzung sind die Vorschriften der Instruktion vom 29. Mai 1873 (Amtsblatt Seite 85), vom 19. Juli 1875 (Amtsblatt Seite 205), ferner vom 3. Januar 1877 (Amtsblatt Seite 34) sowie die Geschäfts-Anweisung vom 16. März 1877 maßgebend. Die Herren Bürgermeister mache ich speziell dafür verantwortlich, daß die Personenstands-Aufnahme, welche die Grundlage der Veranlagung bildet, richtig und vollständig erfolgt.
Demnächst hat
1) die Aufstellung der Einkommens-Nachweisung sowie der beiden Klaffen- steuer-Rollen auf Grund des bei der Personenstands-Aufnahme oder auf sonstige Weise gewonnenen Materials bis zu den Rubriken 19 bezw. 8 zu erfolgen;
2) die Aufstellung der im § 33 der Anweisung vom 19. Juli 1875 vorgeschriebenen Schuldennachweisung zu geschehen, sowie
3) die Wahl der Mitglieder der Einschätzungs-Commission, welche
a, in Bergen und Langenselbold außer dem Ortsvorstand aus 7,
b, in der Sadt Windecken und den übrigen Landgemeinden aus 5, c, in den Gutsbezirken aus 3 Mitgliedern bestehen, stattzufinden, wobei darauf zu achten ist, daß die verschiedenen Klaffen der Steuerpflichtigen möglichst gleichmäßig bei der Commission vertreten werden.
Einer Anzeige hierher, daß und wer in die Commission gewählt ist, bedarf es nicht.
Die Einschätzung zur Klassensteuer unter Ausfüllung der Spalten 8—27 der Klassensteuer-Rollen bezw. 19—22 der Einkommens-Nachweisung ist überall am
Mittwoch den 1. Dezember d. J. zu bewirken, die vorgeschriebenen Bescheinigungen sind auf dem Titelblatte zu vollziehen.
Bei der Einschätzung sind die den Bürgermeistern rc. mitgetheilten Revisionsbemerkungen der Königl. Regierung zur 1886/87er Klaffensteuer- Veranlagung zu beachten.
Bis zum 5. Dezember b. I. find sodann
1) die ordnungsmäßig summirten beiden Klassensteuer-Rollen und die Einkommens-Nachweisung pro 1887/88, nebst Einkommens-Nachweisung pro 1886/87;
2) die Schuldennachweisung, mit der vorgeschriebenen Bescheinigung versehen;
3) das Protokoll über die Verpflichtung der Commissions-Mitglieder (cfr. § 8 der Instruktion vom 29. Mai 1873);
4) die „Bemerkungen zur Klaffensteuerrolle" (cfr. § 44 der Anweisung vom 19. Juli 1875);
5) der Gewerbsteuerrollen-Auszug
zur Prüfung und Vorrevision an mich einzusenden, nachdem die unter 2 bis 5 gedachten Verhandlungen der neuen Einkommens-Nachweisung wie bisher vorgeheftet worden sind.
Hanau, am 21. Oktober 1886.
Der Königliche Landrath
St. 2026 Gf. Bismarck.
Gefunden: Ein Paar röthliche Strümpfe. Ein goldener Ring mit Stein (in einem Metzgerladen liegen geblieben). Ein farbiger Kinderkragen. Eine Häckelnadel.
Vom Wasenmeister am 31. v. Mts. eingefangen: Ein schwarzer Dachshund mit gelben Abzeichen m. Geschl.
Hanau am 2. November 1886.
__Aus Königl. Landrathsamt.____________________
Bekanntmachung.
Am 1 2. November d. I. wird wieder, wie in den Vorjahren, zwecks Veranlagung der Klassensteuer für das Etatsjahr 1887/88 eine allgemeine Aufnahme des Personenstandes in hiesiger Stadt vorgenommen werden.
Es werden zu diesem Behufe jedem Hauseigenthümer oder deffen Stellvertreter schon mehrere Tage zuvor die erforderlichen Formulare ein- gehändigt werden, um deren genane Ausfüllung hinsichtlich sämmtlicher in dem betreffenden Hause nebst Zubehör wohnenden Personen nach dem Stande am 12. November d. I. ersucht wird.